DFG-Fachkollegienwahlen

Wann ist die Wahl?

Die Wahl findet statt von Montag, 23. Oktober 2023, 14.00 Uhr bis Montag, 20. November 2023, 14.00 Uhr.


Fachkollegien und ihre Aufgaben

Fachkollegien bilden die deutsche Forschungslandschaft ab und kontrollieren den Begutachtungsprozess.

Die Fachkollegien:

  • bewerten Anträge auf finanzielle Förderung von Forschungsvorhaben,
  • kontrollieren dabei auch die Wahrung einheitlicher Maßstäbe bei der Begutachtung und
  • beraten die DFG zu Fragen der Weiterentwicklung und Ausgestaltung der Förderprogramme

Darüber hinaus setzen sie sich besonders für die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses und die Belange der Chancengleichheit ein.

Die Arbeit der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in diesem Gremium ist ehrenamtlich. Die Mitglieder der Fachkollegien werden alle 4 Jahre neu gewählt. Kandidierende für die Fachkollegien werden im Vorfeld der Wahl insbesondere von den Mitgliedern der DFG sowie von vorschlagsberechtigten wissenschaftlichen Fachgesellschaften und Fakultätentagen vorgeschlagen.

Wer kann gewählt werden?

Informieren sie sich bereits vorab über die Kandidierenden. In der Kandidierenden-Liste können Sie einsehen wer wählbar ist. Die Liste umfasst 1642 Kandidierende. Insgesamt werden 649 Plätze in 214 Fächern und 49 Fachkollegien besetzt. Von der Leibniz Universität Hannover konnten erfolgreich 23 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler auf der Kandidierendenliste der DFG platziert werden.

Jede wahlberechtigte Person hat insgemesamt maximal sechs Stimmen. Sie können einer oder einem Kandidierenden bis zu drei Stimmen geben. Sie können Ihre Stimmen auch auf Kandidierende aus unterschiedlichen Fachkollegien bzw. aus unterschiedlichen Fächern aufgeteilen.

Wenn sie ihre Stimme(n) nicht auf ihr Fachkollegium aufteilen, freuen wir uns, wenn sie Kandidierende der LUH unterstützen.

Warum sie wählen sollten

Sie haben ein Wahlrecht, machen Sie davon Gebrauch!

Entscheiden Sie

  • Wer soll Sie und Ihr Fach in Deutschlands wichtigster Förderorganisation vertreten?
  • Wer soll zukünftig Ihre Förderanträge bewerten?
  • Wer soll die DFG bei der Weiterentwicklung und Ausgestaltung der Förderprogramme beraten?

Wer darf wählen?

Die aktive Wahlberechtigung setzt nach § 2 Nr. 2 der Wahlordnung das Vorliegen persönlicher Qualifikationen sowie nach § 2 Nr. 3 die Zugehörigkeit zu einer Wahlstelle voraus.

Für die aktive Wahlberechtigung persönlich qualifiziert sind

  • Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die vor dem ersten Tag der Wahlfrist erfolgreich die mündliche Doktorprüfung abgelegt haben sowie
  • Professorinnen und Professoren (einschließlich Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren),

wenn sie am ersten Tag der Wahlfrist eine nicht auf diesen Tag beschränkte wissenschaftlich forschende Tätigkeit ausüben.

Alle Wahlberechtigten werden bzw. wurden von der Wahlstelle der Leibniz Universität per Rundschreiben (Nr. 43/2023) aufgefordert ihre Einträge im Wählerverzeichnis zu überprüfen. Voraussichtlch ab dem 09. Oktober 2023 erhalten alle Wahlberechtigten, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind, ihre Wahlunterlagen (postalisch). Sollten Sie keine Benachrichtigung erhalten haben, melden Sie sich bitte bei der Wahlstelle.

Ansprechperson in der Wahlstelle der LUH (organisatorisch)

Gabriele Sennholz
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Technik und Verwaltung
Adresse
Welfengarten 3
30167 Hannover
Gebäude
Raum
206
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Welfengarten 3
30167 Hannover
Gebäude
Raum
206

Ansprechperson in Dezernat 4 (fachlich)