Es wird eine Verfahrensnote errechnet; hierbei zählen der Abiturschnitt PLUS die Noten einiger ausgewählter Schulfächer zu vorher festgelegten Prozentsätzen. Anschließend werden alle Bewerbungen anhand dieser individuell errechneten Verfahrensnote in eine Rangfolge gebracht. Die genaue Berechnung der Verfahrensnote wird in der Zugangsordnung des jeweiligen Studiengangs erläutert.
Das heißt, die Bewerberinnen und Bewerber mit den besten Auswahlnoten kommen auf der Bewerbungsliste weiter nach oben, die mit den schlechteren Noten weiter nach unten (Bei Bewerbungen mit Fachhochschulreife wird keine Verfahrensnote berechnet. Es zählt die Abschlussnote der Fachhochschulreife).
Zwischen 75% und 90% der Studienplätze werden dann nach dieser Bewerbungsliste vergeben. Der NC ist die Verfahrensnote der letzten Person, die nach dieser Rangliste einen Studienplatz erhält. Er ist somit NICHT vorhersagbar und bleibt nicht konstant – er kann für das nächste Auswahlverfahren lediglich als Richtwert dienen.
Wartesemester sind alle Semester (=Halbjahre) nach dem Abitur, in denen nicht in Deutschland studiert wurde.
Wartesemester erhalten Sie automatisch. Sie müssen sich NICHT beworben haben, um Wartesemester zu sammeln. Wartesemester führen NICHT zu einer Notenverbesserung.
Zwischen 10% und 25% der Studienplätze werden nach der Wartezeit vergeben. In diesem Vergabeverfahren wird ebenfalls eine Rangliste erstellt, wobei hierbei die Bewerberinnen und Bewerber ganz oben auf der Liste stehen, die die meisten Wartesemester haben. Alle erhalten automatisch einen Platz auf beiden Vergabelisten, auch wenn mache Bewerberinnen und Bewerber noch keine Wartesemester haben.
Auch hier gilt: Die Tabelle gibt nur die letzten zugelassene Bewerbung des jeweiligen Verfahrens bekannt. Der Wert ist NICHT vorhersagbar und bleibt nicht konstant – er kann für das nächste Auswahlverfahren lediglich als Richtwert dienen.
Bitte beachten Sie: Die Liste zur Vergabe der Studienplätze ist nur für den jeweils aktuellen Bewerbungszeitraum gültig. Sie müssen sich für jeden neuen Bewerbungszeitraum auch neu auf einen Studienplatz bewerben, wenn Sie bisher keinen Studienplatz erhalten haben.
15 Punkte | 1,0 | 7 Punkte | 3,3 | |
14 Punkte | 1,0 | 6 Punkte | 3,7 | |
13 Punkte | 1,3 | 5 Punkte | 4,0 | |
12 Punkte | 1,7 | 4 Punkte | 4,3 | |
11 Punkte | 2,0 | 3 Punkte | 4,7 | |
10 Punkte | 2,3 | 2 Punkte | 5,0 | |
9 Punkte | 2,7 | 1 Punkte | 5,3 | |
8 Punkte | 3,0 | 0 Punkte | 6,0 |
Zulassungsgrenzen
Wintersemester 2024/2025 Verfahren ist noch nicht abgeschlossen | Leistung: 2,08 Wartesemester: 03/2,66 |
Wintersemester 2023/2024 | Leistung: 2,12 Wartesemester: 02/2,25 |
Wintersemester 2022/2023 | Leistung:1,77 Wartesemester: 07/3,10 |
Wintersemester 2021/2022 | Leistung:1,93/00 Wartesemester: 07/2,60 |
Wintersemester 2020/2021 | Leistung: 1,70/00 Wartesemester: 07/2,48 |
Wintersemester 2019/2020 | Leistung: 1,61/02/Los Wartesemester: 10/2,58/Dienst |
Wintersemester 2018/19 | Leistung: 1,85/00 Wartesemester: 06/3,39 |
Wintersemester 2017/18 | Leistung: 2,23/00/Los Wartesemester: 04/2,36/Dienst |
Bitte beachten
Der Numerus Clausus gilt ausschließlich für Bewerbungen aus Deutschland bzw. den EU-Staaten und ergibt sich aus dem Auswahlverfahren für Studiengänge mit einer begrenzten Anzahl von Plätzen. Aus diesem Grund steht der Numerus Clausus erst zum Abschluss des Bewerbungsverfahrens fest.
Beispielstudiengang (Bachelor of Example)
Zulassungsgrenzen
Wintersemester 20xx/20xx | Leistung: 2,1/Dienst Wartesemester: 04/3,2/Los |
Im Hauptverfahren erhielten über die Leistungsliste alle Bewerberinnen und Bewerber einen Studienplatz mit
Über die Warterangliste erhielten alle Bewerberinnen und Bewerber einen Studienplatz mit