Das Deutschlandstipendium
-
Was ist das Deutschlandstipendium?
Die Leibniz Universität Hannover vergibt seit 2011 auf der Grundlage des Stipendienprogramm-Gesetzes in jedem Studienjahr Deutschlandstipendien zur Förderung begabter Studierender, die hervorragende Leistungen in Studium oder Beruf erwarten lassen oder bereits erbracht haben. Neben den bisherigen schulischen oder akademischen Leistungen von Bewerberinnen und Bewerbern können weitere, insbesondere soziale Kriterien in die Auswahlentscheidung einfließen.
-
Was beinhaltet die Förderung durch ein Deutschlandstipendium?
Deutschlandstipendiatinnen und -stipendiaten erhalten über zwei Semester eine Zahlung in Höhe von 300 Euro pro Monat. Darüber hinaus bietet das Deutschlandstipendium durch die Möglichkeit des Kontaktes zu anderen Geförderten sowie Förderinnen und Förderern auch die Möglichkeit der ideellen Unterstützung.
-
Wann beginnt die Förderung?
Die Förderung durch das Deutschlandstipendium beginnt im Wintersemester eines jeden Jahres. Die nächste Förderperiode beginnt somit zum Wintersemester 2024/2025. Ein Deutschlandstipendium wird grundsätzlich für die Dauer von zwei Semestern bewilligt.
-
Ab wann erhalten Stipendiatinnen und Stipendiaten die finanzielle Förderung durch das Deutschlandstipendium?
Erster Auszahlungsmonat ist Dezember; hier wird einmalig die Fördersumme für die bis dahin vergangenen drei Fördermonate überwiesen. Anschließend erhalten Stipendiatinnen und Stipendiaten ihre Förderung zum Beginn jedes Monats bis zum Ende ihrer Förderung.
Wer kann sich bewerben?
-
Kann ich ein Deutschlandstipendium erhalten?
Studierende müssen hierzu an der Leibniz Universität Hannover immatrikuliert sein und sich während der gesamten Förderperiode in ihrer individuellen Regelstudienzeit befinden.
Förderungsfähig sind sowohl Studierende in grundständigen als auch in weiterführenden Studiengängen.
-
Was ist die "individuelle Regelstudienzeit" und wie ermittle ich sie?
Aufgrund der Covid 19-Pandemie wird die Regelstudienzeit gemäß und aufgrund von § 72 Abs. 16 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes für Studierende, die im Zeitraum vom Sommersemester 2020 bis zum Sommersemester 2021 ein Semester lang in ihrem aktuellen Studiengang immatrikuliert und nicht beurlaubt waren, um ein Semester erhöht. Waren Studierende in dieser Zeit für zwei bzw. drei Semester immatrikuliert und nicht beurlaubt, so erhöht sich ihre Regelstudienzeit um zwei bzw. drei Semester (sog. individuelle Regelstudienzeit).
Um zu erfahren, wie lang Ihre individuelle Regelstudienzeit ist, verfahren Sie also bitte wie folgt: Ermitteln Sie zunächst, ob sich Ihre Regelstudienzeit nach der oben dargestellten Regel verlängert hat. Rechnen Sie anschließend die generell geltende Regelstudienzeit Ihres Studienganges hinzu. Diese erfahren Sie im Zweifel auf der jeweiligen Informationsseite zu Ihrem Studiengang.
Das Ergebnis ist Ihre individuelle Regelstudienzeit. Geben Sie bitte ausschließlich diese Summe im Bewerbungsportal an. Hat sich Ihre Regelstudienzeit nicht erhöht, insbesondere weil Sie sich im Wintersemester im ersten Fachsemester Ihres neuen Studienganges befinden werden, so gilt für Sie die generelle Regelstudienzeit Ihres Studienganges.
-
Kann ich mich auch bewerben, wenn ich noch nicht immatrikuliert bin?
Ja. Eine Bewerbung ist für Studienbewerberinnen und -bewerber unter Angabe der Bewerbernummer möglich. Ein Stipendium erhalten jedoch nur Studierende, die an der Leibniz Universität Hannover immatrikuliert werden.
-
Darf ich während der Förderung durch das Deutschlandstipendium weitere finanzielle Förderungen erhalten?
Dies hängt von der Höhe und der Art der Förderung ab. Eine Förderung durch das Deutschlandstipendium ist ausgeschlossen, wenn Studierende andere begabungs- und leistungsabhängige Förderungen beziehen, die durchschnittlich mindestens 30 Euro monatlich betragen. Eine Übersicht zu möglichen und ausgeschlossenen Doppelförderungen ist hier zu finden.
-
Gilt der Ausschluss einer solchen Doppelförderung auch für den BAföG-Bezug?
Nein. Auch Studierende mit BAföG-Bezug können ein Deutschlandstipendium erhalten. Eine Anrechnung auf die Förderung durch das BAföG findet nicht statt.
-
Kann ich als ausländische/r Studierende/r bzw. Studieninteressierte/r ein Deutschlandstipendium erhalten?
Ja, auch ausländische Studierende und Studieninteressierte können ein Deutschlandstipendium erhalten.
-
Kann ich ein Deutschlandstipendium erhalten, wenn ich während der Förderperiode beurlaubt sein werde?
Grundsätzlich nicht. Nur, wenn die Beurlaubung wegen eines Pflichtpraktikums oder wegen eines fachrichtungsbezogenen Auslandsaufenthalts erfolgt, wird das Deutschlandstipendium bewilligt.
-
Ist eine Förderung durch das Deutschlandstipendium möglich, wenn ich vor dem Wechsel von einem Bachelor- in einen Masterstudiengang stehe?
Ja. Bitte beachten Sie, dass Sie sich in diesem Fall im nächsten Semester wieder im ersten Fachsemester befinden, während die Zählung der Hochschulsemester fortläuft.
-
Kann ich mich bewerben, wenn mein aktuelles Studium ein Zweitstudium ist?
Ja. Bitte beachten Sie, dass Sie sich mit der Note um ein Deutschlandstipendium bewerben müssen, die Grundlage für Ihre Bewerbung um den Studienplatz für das Zweitstudium war.
-
Ich bin Promotionsstudierende/r. Kann ich mich um ein Deutschlandstipendium bewerben?
Nein, nur grundständige und Masterstudiengänge sind von der Förderung durch das Deutschlandstipendium erfasst.
Die Bewerbung
-
Wie bewerbe ich mich?
Die Bewerbung erfolgt ausschließlich online über das Bewerbungsportal des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, welches rechtzeitig auf unserer Website veröffentlicht wird. Bitte beachten Sie, dass eine Bewerbung per E-Mail nicht möglich ist und auf diesem Wege eingegangene Bewerbungen nicht berücksichtigt werden.
-
Welche Informationen muss ich in meiner Bewerbung angeben?
Im Bewerbungsportal sind einige Pflichtfelder zwingend auszufüllen. Diese sind durch ein Sternchen gekennzeichnet. Die weiteren Felder sind nicht verpflichtend auszufüllen, die gemachten Angaben werden jedoch bei Bedarf bei der Vergabeentscheidung berücksichtigt.
-
Wie ermittle ich die Anzahl meiner Fach- und Hochschulsemester?
Fachsemester sind die Semester, in denen Sie das Fach studiert haben, welches Sie aktuell belegen. Hochschulsemester sind alle Semester, in denen Sie bisher an einer beliebigen Hochschule immatrikuliert waren. Bitte beachten Sie, dass die Zählung der Fachsemester bei einem Wechsel vom Bachelor- in einen Masterstudiengang von Neuem beginnt, während die Zählung der Hochschulsemester fortläuft.
-
Auf welches Semester beziehen sich die erforderlichen Angaben zu meinem Studium?
Diese beziehen sich auf das Semester, in dem die beantragte Förderung beginnen soll. Wenn Sie sich für die Förderperiode 2023/2024 bewerben wollen, geben Sie also bitte die Anzahl der Fach- und Hochschulsemester an, welche im Wintersemester 2023/2024 zutreffend sein wird.
Die Bewerbungsunterlagen
-
Welche Unterlagen muss ich meiner Bewerbung anfügen?
Der Bewerbung sind ein tabellarischer Lebenslauf und ein aktueller Nachweis über Ihre akademischen oder schulischen Leistungen anzufügen. Außerdem müssen Sie Nachweise für von Ihnen gemachte Angaben erbringen. Überdies ist Ihre individuelle Regelstudienzeit mit der Immatrikulationsbescheinigung zu belegen.
Die Unterlagen werden ausschließlich über das Bewerbungsportal am Ende Ihrer Bewerbung hochgeladen und können nicht per Mail eingereicht werden.
-
Muss ich meiner Bewerbung ein Motivations- oder Empfehlungsschreiben anfügen?
Nein, ein Motivationsschreiben ist nicht einzureichen. Bitte geben Sie die für die Vergabe relevanten Informationen stattdessen in die entsprechenden Felder des Bewerbungsportals ein. Ein Empfehlungsschreiben ist ebenso nicht erforderlich, kann jedoch als Teil der Referenzen am Ende des Bewerbungsformulars hochgeladen werden.
-
Zu welchen Angaben in meiner Bewerbung muss ich Belege anfügen?
Grundsätzlich sind alle in der Bewerbung gemachten Angaben durch entsprechende Dokumente zu belegen. Um Ihre Privatsphäre zu schützen, gilt dies nicht für Angaben zu besonderen persönlichen oder familiären Umständen, der Eigenschaft als Bildungsaufsteigerin oder -aufsteiger sowie zu sozialer Bedürftigkeit.
-
Welchen Leistungsnachweis muss ich bei der Bewerbung erbringen?
Bewerberinnen und Bewerber müssen ihrer Bewerbung eine aktuelle Gesamtübersicht über ihre schulischen oder akademischen Leistungen anfügen.
Für Studierende, die bereits benotete Leistungen erbracht haben, ist dies ein aktueller Notenspiegel, der von ihrem zuständigen Prüfungsamt ausgestellt wurde. Ein Ausdruck aus dem QIS-Portal der Universität genügt nicht.
Sollte Ihre letzte Notenübersicht Ihrem universitären Abschluss zu entnehmen sein, ist dieser anzufügen. Dies gilt insbesondere, wenn Sie vor dem Wechsel von einem grundständigen in einen Masterstudiengang stehen.
Erstsemesterstudierende und Studienbewerberinnen und -bewerber, die noch keine benoteten akademischen Prüfungsleistungen erbracht haben, bewerben sich mit der Abschlussnote ihrer Hochschulzugangsberechtigung (insbesondere Abitur- oder Fachabiturnote).
-
Ich studiere an der Juristischen Fakultät. Gibt es Besonderheiten bezüglich meines Notenspiegels?
Bitte teilen Sie bei der Abholung Ihres Notenspiegels dem Prüfungsamt der Juristischen Fakultät mit, dass Sie diesen für die Bewerbung auf das Deutschlandstipendium benötigen. Auf Ihrem Notenspiegel wird sodann Ihr aktueller Notenschnitt in der juristischen Notenskala vermerkt. Bitte tragen Sie diesen wie vermerkt und ohne Umrechnung im Bewerbungsportal ein. Das Zeugnis über die bestandene Zwischenprüfung ist als Leistungsnachweis nicht ausreichend.
-
Gibt es Besonderheiten, die für Notenübersichten von ausländischen Universitäten gelten?
Bei nicht deutsch- oder englischsprachigen Zeugnissen müssen Studierende eine amtlich beglaubigte Übersetzung in die deutsche oder englische Sprache anfügen. Bei Zeugnissen, die nicht im deutschen Notensystem verfasst sind, muss die Übersetzung eine Umrechnung in das deutsche Notensystem nach der so genannten Bayerischen Formel beinhalten. Diese finden Sie hier.
Nach der Bewerbung
-
Wie geht es nach meiner Bewerbung weiter?
Nachdem die Bewerbungsfrist abgelaufen ist, werden die eingegangenen Bewerbungen auf ihre Richtigkeit überprüft. Unter denjenigen Bewerberinnen und Bewerbern, die förderfähig sind, werden die am besten für die Förderung geeigneten durch die Universitätsverwaltung ausgewählt und in einer Vergabesitzung beschlossen. Daraufhin erhalten die für ein Deutschlandstipendium ausgewählten Studierenden Förderungsunterlagen zugesandt und müssen innerhalb einer gesetzten Frist die Förderung schriftlich annehmen. Nicht ausgewählte Bewerberinnen und Bewerber erhalten eine automatisierte Absage an die im Bewerbungsportal hinterlegte Mailadresse.
-
Welche Kriterien werden bei der Vergabeentscheidung berücksichtigt?
Die Vergabe erfolgt insbesondere anhand der akademischen oder schulischen Leistungen der Bewerberinnen und Bewerber. Daneben können soziales und (hochschul-)politisches Engagement, soziale Bedürftigkeit, die Eigenschaft als Bildungsaufsteigerin oder -aufsteiger, besondere persönliche oder familiäre Umstände sowie besondere Erfolge, Auszeichnungen und Preise berücksichtigt werden.
-
Bin ich der Förderin/dem Förderer meines Stipendiums zu einer Gegenleistung verpflichtet?
Nein. Deutschlandstipendiatinnen und -stipendiaten erhalten lediglich die Gelegenheit, den Kontakt zu ihrer Förderin/ihrem Förderer zu pflegen und so die ideellen Förderungsmöglichkeiten des Deutschlandstipendiums zu nutzen.
-
Kann ich mich erneut um ein Deutschlandstipendium bewerben, wenn ich bereits zuvor gefördert wurde?
Ja, bereits geförderte Studierende können sich erneut im Bewerbungsportal bewerben. Voraussetzung ist, dass sie weiterhin an der Leibniz Universität Hannover immatrikuliert sind und sich während der Förderperiode in ihrer individuellen Regelstudienzeit befinden werden.
Weitere Fragen
-
Wen kann ich kontaktieren, wenn ich weitere Fragen zum Deutschlandstipendium habe?
Weitere Fragen können Sie jederzeit an Deutschlandstipendium@zuv.uni-hannover.de richten. Bitte beachten Sie, dass wir Fragen dazu, welche Angaben sich eignen, um Ihre Chancen bei der Vergabeentscheidung zu erhöhen, nicht beantworten können, da die Chancengleichheit zwischen Bewerberinnen und Bewerbern auf ein Deutschlandstipendium zu wahren ist.