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Finanzielle Beihilfen für internationale Studierende

Finanzielle Beihilfen

Das Hochschulbüro für Internationales bietet Notfall-Beihilfen und Studienabschlussbeihilfen für ausländische Studierende aus Ländern außerhalb der EU an, die an der Leibniz Universität Hannover immatrikuliert sind.


Notfall-Beihilfe

Die Notfall-Beihilfe kann von internationalen Studierenden, die sich temporär in einer akuten und unverschuldeten finanziellen Notlage befinden, beantragt werden. Die Antragststeller*innen müssen an der Leibniz Universität Hannover eingeschrieben und nicht beurlaubt sein. Diese Beihilfe kann in der Regel nur einmal in der Studienzeit bewilligt werden. Ausnahmen sind in Härtefällen möglich, müssen aber gesondert begründet werden.

Die Höhe der Notfall-Beihilfe ist Abhängig von der Art der Notlage und der zur Verfügung stehenden Mittel.

Vor der Beantragung der Notfall-Beihilfe wird eine persönliche Beratung empfohlen.

Bitte richten Sie Beratungsanfragen an:
incoming-student@uni-hannover.de

Antragsformular
PDF, 677 KB
Notfall-Beihilfe Vergaberichtlinie
PDF, 434 KB

Studienabschlussbeihilfe

Durch die Studienabschlussbeihilfe sollen ausländische Studierende der Leibniz Universität Hannover, während ihrer Studienabschlussphase finanziell unterstützt werden.

Vor der Beantragung der Studienabschlussbeihilfe wird eine persönliche Beratung empfohlen.

Bitte richten Sie Beratungsanfragen an:
incoming-student@uni-hannover.de

  • Wie hoch ist die Beihilfe?

    Über die Höhe und Dauer der Beihilfe entscheidet die Vergabe-Kommission individuell für jede*n Bewerber*in. Sie richtet sich nach den verfügbaren Mitteln, der Anzahl an Bewerbungen und der Bedürftigkeit der Bewerber*innen. Die Beihilfe wird in monatlichen Raten und ausschließlich während der schriftlichen Bearbeitung der Abschlussarbeit ausgezahlt. Die Studienabschlussbeihilfe ist kein Vollstipendium und kann nur einen Teil ihrer monatlichen Ausgaben decken.

  • Welche Voraussetzung gibt es?

    Die Studienabschlussbeihilfe wird nur an ausländische Studierende (Nicht-EU, Aufenthaltserlaubnis §16.1) der LUH vergeben. Bewerber*innen müssen nachweislich zur Abschlussprüfung angemeldet sein oder innerhalb von einem Monat nach Bewerbungsschluss eine Anmeldung zur Abschlussprüfung nachreichen. Es werden nur vollständige Bewerbungen angenommen. Prüfen Sie, ob sie alle Dokumente eingereicht haben.

  • Bewerbungsfristen

    Die Studienabschlussbeihilfe wird vier Mal im Jahr vergeben. Die Bewerbungsfristen für die Studienabschlussbeihilfe sind in jedem Jahr:

    01.-31. Januar

    01.-31. März

    01.-31. Juli

    01.-31. Oktober

  • Vergabegespräche

    Wenn ihre Bewerbung angenommen wird, erhalten Sie zeitnah eine Einladung zu einem persönlichen Gespräch mit der Vergabe-Kommission. Das Gespräch dauert 20 bis 30 Minuten in denen Sie noch einmal persönlich ihre Situation erklären können. Wenige Tage nach dem Gespräch erhalten Sie die Entscheidung über die Höhe und Dauer ihrer Studienabschlussbeihilfe.

    Das nächste Vergabegespräch findet am 14. August statt. Bitte halten Sie sich diesen Termin frei, bis sie eine Einladung mit der konkreten Uhrzeit von uns erhalten.

Antragsformular
PDF, 677 KB
Vergaberichtlinie
PDF, 177 KB

Hinweise zum Datenschutz
PDF, 716 KB
Ludolf von Dassel
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Technik und Verwaltung
Adresse
Welfengarten 1A
30167 Hannover
Gebäude
Raum
030
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30167 Hannover
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030