Richtlinie für das Landesstipendium Niedersachsen an der LUH
Kriterien
Besondere Leistungen, nachgewiesen durch einen offiziellen und aktuellen Notenspiegel des Akademischen Prüfungsamtes, sowie weitere Kriterien wie begabte Studierende aus sogenannten bildungsfernen Schichten (kein Elternteil verfügt über einen höheren Abschluss als den Hauptschulabschluss) und Studierende der ersten Generation (diejenigen, die als erstes ein Studium in einer Familie beginnen) können berücksichtigt werden. Beide Angaben sind aber freiwillig.
Erstsemesterstudierende bewerben sich mit dem Abiturzeugnis/der Hochschulzugangsberechtigung. Ausländische Erstsemester müssen eine deutschsprachige Übersetzung beifügen.
Ein Kriterium ist unter anderem auch, dass fluchtbedingt besonders schwierige Start- und Rahmenbedingungen für das Studium bestehen. Hierfür muss ein Nachweis eingereicht werden.
Für die Bewilligung dieses Stipendiums besteht kein Rechtsanspruch.
Verfahren
Das Bewerbungsverfahren für die Förderperiode 2024/2025 ist bereits beendet. Die nächste Bewerbungsphase für 2025/2026 wird rechtzeitig hier bekannt gegeben.
Dokumente
Informationen zum Datenschutz gem. Art. 13 DSGVO
FAQ deutsch zum Niedersachsenstipendium
Ansprechperson
30167 Hannover