Zulassung zur Abschlussarbeit

Ablaufplan

In folgenden Fällen ist VOR der Beantragung der Zulassung zur Abschlussarbeit eine schriftliche Genehmigung durch den jeweilig zuständigen Prüfungsausschuss einzuholen (Die Genehmigung ist dem Antrag auf Zulassung zur Abschlussarbeit beizufügen):

  • Fall A) Die Abschlussarbeit ist interdisziplinär angelegt oder erfordert aus anderen Gründen die Begutachtung durch eine/n externe/n Prüfer/in.
  • Fall B) Bei der Abschlussarbeit handelt es sich um eine externe Abschlussarbeit. Eine Abschlussarbeit ist extern, wenn sie nicht an einem an der Ausbildung beteiligten Institut der Leibniz Universität Hannover durchgeführt wird.

Anschließend sind die nachfolgend genannten Punkte zu beachten.

  • 1. Beantragung der Zulassung zur Abschlussarbeit

    Die Zulassung zur Abschlussarbeit kann formlos per E-Mail beim Prüfungsamt der Philosophischen Fakultät beantragt werden.

    Senden Sie uns dazu anbei einen Scan Ihres Lichtbildausweises als PDF-Datei sowie die Namen Ihrer erst- und zweitprüfenden Personen an Pruefungsamt@phil.uni-hannover.de.

  • 2. Themenausgabe

    Nach Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen durch das Akademische Prüfungsamt legen Sie die Zulassungsmail, der/dem Erstprüfer/in der Abschlussarbeit zur Themenausgabe vor. Diese/r gibt das Thema per Mail an Sie, mit dem Prüfungsamt in cc aus.

    Der Abgabetermin der Abschlussarbeit wird durch das Akademische Prüfungsamt im Rahmen der Prüfungsordnung festgelegt und ist über den Online-Service für Studierende (über die Funktion "Info über angemeldete Prüfungen") einsehbar.

  • 3. Eigenständigkeitserklärung

    Bitte beachten Sie, dass bei der Abgabe der Masterarbeit schriftlich zu versichern ist, dass

    a)  die Arbeit selbstständig verfasst wurde,

    b)  keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt wurden,

    c)  alle Stellen der Arbeit, die wörtlich oder sinngemäß aus anderen Quellen übernommen wurden, als solche kenntlich gemacht sind und

    d)  die Arbeit in gleicher oder ähnlicher Form noch keiner Prüfungsbehörde vorgelegen hat.

    Diese Erklärung ist in beide Exemplare der Abschlussarbeit fest einzubinden.

  • 4. Anzahl der abzugebenden Exemplare und Abgabeort

    Es ist jeweils ein gebundenes Exemplar der Abschlussarbeit sowie eine elektronische Version bei der/dem Erst- und Zweitprüfenden abzugeben. Die Abgabebestätigung erfolgt durch die Person, welche die Abschlussarbeiten entgegennimmt über das Formular Bestätigung über die Abgabe der Abschlussarbeit. Dieses Formular ist unverzüglich im Akademischen Prüfungsamt einzureichen.