Aus datenschutz- und sicherheitsrelevaten Gründen ist eine Zusendung der Anträge und Erklärungen ausschließlich von Ihrer universitätseigenen E-Mail-Adresse (@stud.uni-hannover.de) möglich. Zusendungen von anderen E-Mail-Adressen werden abgewiesen!
Die untenstehenden Rücktrittserklärungen/Anträge schicken Sie bitte ausgefüllt als PDF-Datei per E-Mail an: Politikwissenschaft@pa.uni-hannover.de
Prüfungsabmeldung bzw. Prüfungsrücktritt
- Die Abmeldung von einer Klausur und Klausur mit Antwortverfahren ist bis zu 7 Kalendertage vor dem Prüfungsdatum online möglich.
- Die Abmeldung von einer mündlichen Prüfung oder einer sportpraktischen Präsentation kann bis zum Tag vor der Prüfung direkt bei den Prüfenden erfolgen.
- Die Abmeldung von allen übrigen in der Anlage 2 genannten Prüfungsformen ist bis zum Beginn der Prüfungsleistung möglich. Der Beginn der Prüfungsleistung ist bei Formen der Themenausgabe die Themenausgabe.
- Ausgenommen hiervon ist eine Themenrückgabe - bei Bachelor- und Masterarbeiten gemäß §7 der entsprechenden Prüfungsordnung.
(siehe §15 der entsprechenden Prüfungsordnung)
Sollte die Abmeldung nicht innerhalb der jeweiligen Frist erfolgt sein, können gegenüber dem nach §3 zuständigen Organ (Studiendekan*in oder Prüfungsausschuss) unverzüglich wichtige Gründe für einen Rücktritt von der Prüfungsleistung geltend gemacht werden.
- Im Falle einer Krankheit wird unter anderem ein ärztliches Attest benötigt. Dieses Attest können Sie mit allen weiteren notwendigen Informationen über das Formular "Rücktrittserklärung wegen krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit" einreichen.
- Im Falle von anderen wichtigen Gründen kann das Formular "Rücktrittserklärung/Verlängerung der Bearbeitungszeit aus wichtigen Gründen (nicht krankheitsbedingt)" verwendet werden.
(siehe §15 der entsprechenden Prüfungsordnung)
Diese Formulare sind Musterformulare. Das Attest kann auch formlos erstellt werden, soweit es folgende Punkte enthält:
- Die gesundheitlichen Beeinträchtigungen des Prüflings und
- die sich daraus ergebenden Einschränkungen des Prüflings im Hinblick auf die betroffene Prüfung.
Bitte beachten Sie: Möchten Sie die Verlängerung der Bearbeitungszeit einer Bachelor- oder Masterarbeit oder Studien- oder Hausarbeit aufgrund von Krankheit beantragen, so ist dem Formular "Verlängerung der Bearbeitungszeit wegen krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit" ein ärztliches Attest beizufügen. Der Antrag auf Verlängerung ist unverzüglich nach Eintritt des für die Verzögerung maßgeblichen Grundes zu stellen.