In Hannover bleiben
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Rechtliche Situation
Sobald Sie ihr Studium erfolgreich abgeschlossen haben, müssen Sie die Ausländerbehörde darüber informieren.
Studierende und Promovierende mit einem Aufenthaltstitel nach § 16 (zum Studium) haben 18 Monate Zeit, um einen Arbeitsplatz zu finden, der ihren Qualifikationen entspricht. Promovierende mit einem Aufenthaltstitel nach § 18 (Beschäftigung) oder § 20 (Forschung) haben dafür nur 6 Monate Zeit.
Während dieser Zeit ist jede Erwerbstätigkeit gestattet.
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Vorbereitung auf den Arbeitsmarkt in Deutschland
Die ZQS bietet jedes Semester Workshops zum Thema Vorbereitung auf den deutschen Arbeitsmarkt an. Diese sind konkret auf die Bedürfnisse der internationalen Studierenden zugeschnitten. Es wird außerdem eine persönliche Beratung angeboten.
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Jobsuche in Deutschland
Hier finden Sie einige Webseiten, die Ihnen bei der Jobsuche in Deutschland helfen können:
Wer sich selbstständig machen möchte, kann hier Informationen und Unterstützung zum Thema Unternehmensgründung in Deutschland bekommen. Bitte beachten Sie, dass Sie dafür die Erlaubnis der Ausländerbehörde benötigen.
Rückkehr ins Heimatland
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Abmeldung und andere rechtliche Regularien
Vor der Abreise in Ihr Heimatland müssen Sie sicherstellen, dass Sie folgende Formalitäten erfüllt haben.
An der Universität:
- Exmatrikulation nach Erhalt des Abschlusszeugnis
- Büro-/Laborschlüssel und weitere Institutsgegenstände zurückgeben
- Gesonderte Informationen für Austauschstudierende
In Hannover:- Abmeldung beim Bürgeramt und der Ausländerbehörde
- Abmeldung des Rundfunkbeitrags (ehemals GEZ)
- Schliessung des Bankkontos
- Kündigung der unterschiedlichen abgeschlossenen Versicherungen (Krankenversicherung, Haftpflicht, Hausrat, usw.)
- Kündigung eventuell abgeschlossener Abos (Zeitung, Sport, usw.)
- Wohnung rechtzeitig kündigen
- Übergabtermin mit dem Vermieter vereinbaren
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Anerkennung im Ausland des deutschen Abschlusszeugnisses
Um im Ausland anerkennt zu werden, benötigen deutschen Abschlusszeugnisses eine besondere Beglaubigung: Apostille (für die Länder, die den "Haager-Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation" vom 05.10.1961 beigetreten sind) oder Legalisation.
Die Apostille können sie entweder persönlich oder per Post bei der Polizeidirektion Hannover. Dafür benötigen sie die Zeugnisse im Original sowie eine Vorbeglaubigung durch das Prüfungsamt (Für BA und MA, Kontakt: exams.exchange@zuv.uni-hannover.de) oder die Fakultät (für Promotion).
Die Legalisation erfolgt bei dem deutschen Konsulat in den jeweiligen Ländern, nachdem das Zeugnis durch die Universität (Prüfungsamt für BA und MA; Fakultät für Promotion) und die Polizeidirektion Hannover vorbeglaubigt wurde.
Hier finden Sie genauere Informationen diesbezüglich sowie den Ansprechpartner für Apostille und Legalisation von Abschlusszeugnisse.
https://www.pd-h.polizei-nds.de/wir_ueber_uns/service/beglaubigungen/beglaubigungen-1044.html
- Unterstützung für rückkehrende Fachkräfte