Das Referendariat

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Das Referendariat für angehende Lehrerinnen und Lehrer

In staatlich geregelten Berufen, wie zum Beispiel beim Lehramt, erfolgt nach einer ersten Ausbildung an der Universität eine weitere praktische Ausbildung im Rahmen eines Vorbereitungsdienstes beziehungsweise Referendariats. Diese Ausbildung dauert i.d.R. 18 Monate.

Afbauend auf der wissenschaftlichen Ausbildung an der Universität, soll in der berufspraktischen Ausbildungsphase die Befähigung zur Ausübung des Berufes erworben werden. Diese zweite Ausbildungsphase endet mit dem Bestehen des 2. Staatsexamens.

Die Leibniz School of Education an der Leibniz Universität Hannover bietet ausführliche Informationen zum Lehramtsstudium. Informationen zum Referendariat erhalten Sie beim Niedersächsischen Kultusministerium.

 

Berufsperspektive Rechtswissenschaften

Auch angehende Juristinnen und Juristen gehen nach erfolgreichem Abschluss des Jurastudiums mit dem Abschluss 1. Staatsexamen in das zweijährige Referendariat, in dem unterschiedliche Stationen des Rechtssystems durchlaufen werden. Im Anschluss findet die Prüfung zum 2. Staatsexamen statt. Über den juristischen Vorbereitungsdienst in Niedersachsen finden Sie hier weitere Informationen:

Aktuelle Infos rund ums Studium an der Leibniz Universität Hannover:

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