Lebensmittelwissenschaft im Masterstudiengang Lehramt an berufsbildenden Schulen
(Master of Education)
Steckbrief
Deutsche HZB: keine
Internationale Bewerbung: Deutsch C1
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Es muss ein Schulpraktikum von mindestens vier Wochen Dauer an einer Schule des berufsbildenden Schulwesens abgeleistet worden sein.
Auslandsaufenthalt möglich, aber nicht verpflichtend.
Kurzbeschreibung
Das Studienfach Lebensmittelwissenschaft wird innerhalb des Masterstudiengangs Lehramt an berufsbildenden Schulen als berufliche Fachrichtung angeboten. Zusätzlich muss ein Zweit- bzw. Unterrichtsfach studiert werden.
Der Abschluss berechtigt zur Aufnahme des Vorbereitungsdienstes für das Lehramt an berufsbildenden Schulen.
Ziel des Studiengangs ist es, den Studierenden die fachlichen, didaktischen und berufspädagogischen Kompetenzen zu vermitteln, die sie benötigen, um als Lehrerin oder Lehrer an berufsbildenden Schulen Lehr- und Lernprozesse zu planen, zu organisieren, zu reflektieren und zu bewerten. Die vermittelten Kompetenzen befähigen die Studierenden, in ihrem späteren Berufsleben als Lehrer/in, ihr Handeln kritisch auf ihre Wirksamkeit hin zu hinterfragen und sich verändernden, wissenschaftlichen und berufspraktischen Rahmenbedingungen kontinuierlich anzupassen. Das Studium konzentriert sich auf die Vertiefung der bereits im Bachelorstudiengang Technical Education erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten.
Lehrinhalte
- Berufsfelddidaktik: Schulische Praxis
- Didaktik im Berufsfeld Ernährung
- Didaktisches und methodisches Handeln im Berufsfeld Ernährung
- Ernährungsassoziierte Erkrankungen – Wissenschaftliche Grundlagen der Bildungspraxis
- Technologie und Verfahrenstechnik von Lebensmitteln – Gastronomie, Getreide, Fleisch
- Qualitätsmanagement und Lebensmittelsicherheit
Das Bachelorstudium Technical Education Fachrichtung Lebensmittelwissenschaft wird in diesem Masterstudiengang fortgeführt. Studiert werden parallel vom 1. bis 4. Semester folgende drei Bereiche:
- Berufliche Fachrichtung Lebensmittelwissenschaft
- Unterrichtsfach
- Berufs- und Wirtschaftspädagogik
In Fachpraktika an berufsbildenden Schulen werden in Lehrveranstaltungen erarbeitete Lehr-/Lernarrangements für den Unterricht erprobt und analysiert. Abschließend ist im 4. Semester die Masterarbeit vorgesehen.
Semester | 1 | 2 | 3 | 4 |
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Pflichtmodule | Technologie und Verfahrenstechnik von Lebensmitteln - Gastronomie, Getreide, Fleisch Qualitätsmanagement Planung von Lehr- Lernarrangements I | Ernährungsassoziierte Erkrankungen Präventive und therapeutische Aspekte der Ernährung in der Bildungspraxis | Vorbereitung des 2. Schulpraktikums Durchführung des 2. Schulpraktikums Nachbereitung des 2. Schulpraktikums Methoden und Medien Planung, Durchführung und Evaluation eines Lehr-Lernarrangements | Masterarbeit |
Wahlmodule | Technologie und Verfahrenstechnik – Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung Technologie und Verfahrenstechnik – Getreide -, Back- und Süßwarentechnik | Berufliche Fachpraxis Ernährung Technologie und Verfahrenstechnik –Fleischtechnik |
Naturwissenschaftliches Interesse und fundierte Kenntnisse in den Naturwissenschaften (z. B. Chemie) sind Voraussetzung für ein erfolgreiches Studium. Außerdem sollten Interesse und Freude an der Arbeit mit jungen Menschen sowie kommunikative und soziale Fähigkeiten vorhanden sein.
- Nach erfolgreichem Abschluss der Masterprüfungen haben Sie die Eingangsqualifikation für das Referendariat zum Lehramt an berufsbildenden Schulen erlangt. Ihr zukünftiger Arbeitsplatz als Lehrerin/Lehrer ist die Berufsschule, die Berufsfachschule, Fachoberschule oder das Fachgymnasium. Dort bilden Sie Schüler und Schülerinnen aus, die u. a. folgende Lehrberufe anstreben: Hotelfachfrau/-mann, Restaurantfachfrau/-mann, FleischerIn, BäckerIn, KonditorIn, Köchin/Koch, FachverkäuferIn, SystemgastronomIn.
- Eine Promotion zum Dr. rer. nat. und Dr. phil. ist möglich.
Zugangsvoraussetzungen
Abschluss eines fachlich geeigneten grundständigen Studiums, zum Beispiel:
Bei zulassungsfreien Masterstudiengängen werden alle Bewerberinnen und Bewerber zugelassen, die über die nötigen Zugangsvoraussetzungen verfügen. Die genauen Zugangsvoraussetzungen können Sie der Zugangs- und Zulassungsordnung entnehmen:
Termine
Studienanfängerinnen und Studienanfänger
- 01.06.-15.07. des Jahres zum Wintersemester
- 01.12.-15.01. des Jahres zum Sommersemester
Studienfortsetzerinnen und Studienfortsetzer (Bewerbung in ein höheres Fachsemester)
- 01.06.-15.07. des Jahres zum Wintersemester
- 01.12.-15.01. des Jahres zum Sommersemester
Fragen rund ums Studium? Wir helfen gern weiter!
30167 Hannover
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