Musik im Bachelorstudiengang Sonderpädagogik
(Bachelor of Arts)
Steckbrief
Deutsche HZB: keine
Internationale Bewerbung: Deutsch C1
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- Nachweis eines sonderpädagogischen Vorpraktikums oder einer vergleichbaren berufspraktischen Tätigkeit in der pädagogischen Arbeit mit Menschen mit Beeinträchtigungen, Benachteiligungen oder Behinderungen (verpflichtend)
- Aufnahmeprüfung: Nachweis der künstlerischen Befähigung
Auslandsaufenthalt möglich, aber nicht verpflichtend.
Kurzbeschreibung
Das Studienfach Musik wird innerhalb des Studiengangs Sonderpädagogik als Zweit- bzw. Unterrichtsfach angeboten. Als Erstfach wird Sonderpädagogik studiert. Die ersten beiden Studiensemester sind den Inhalten des Erstfachs vorbehalten. Die Veranstaltungen im Zweitfach kommen ab dem dritten Semester hinzu.
Das Zweitfach Musik wird nicht an der Leibniz Universität Hannover studiert, sondern an der Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover (HMTMH).
Das Zweitfachstudium Musik bietet im Rahmen des Bachelorstudiums ausgeprägte musikpraktische Anteile (Instrumental- bzw. Gesangsunterricht, Liedbegleitung mit Klavier, Gitarre und Orffinstrumenten, Freie Improvisationsformen, etc.) an sowie musik - sonderpädagogische (elementares- bzw. Klassenmusizieren, Rhythmik, Singeleitung, Anwendung von digitalen Musikmedien) und musiktheoretische Lerninhalte (Allgemeine Musiklehre, Gehörbildung, Überblick zur Musikgeschichte) an.
Weitere Informationen auf der Webseite der Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover
Lehrinhalte
- Historische Musikwissenschaft und Elementare Musikpädagogik
- Künstlerische Fächer (Instrument und Gesang)
- Musikpädagogik
Das Studium im Kooperationsstudiengang "Lehramt für Sonderpädagogik" beginnt mit dem Ersten (Major-) Fach an der Leibniz Universität Hannover. Ab dem dritten Semester beginnt das Studium des Faches Musik als Zweites (Minor-)Fach an der HMTMH. Daher erfolgt die Immatrikulation zum 1. Fachsemester an der Leibniz Universität Hannover.
Die Studieninhalte sind in der Bachelorphase im Zweitfach Musik gleichmäßig auf die einzelnen Semester verteilt und z.T. aufeinander aufbauend gestaltet. Dies betrifft die fachpraktischen Bereiche Instrumental- und Gesangsunterricht sowie die Bereiche Musiktheorie und Gehörbildung, Liedbgeleitung und Improvisation. Es gibt aber auch Lehrveranstaltungen, die schon nach einem Semester abgeschlossen werden wie z.B. Rhythmik, Singleitung, Klassenmusizieren, Musikgeschichte und Einführung in die Musikpädagogik.
- Fachpraktische Fähigkeiten im Bereich des Instrumentalspiels und mit der Singstimme
- Vorspiel auf einem Instrument (musikalische Gestaltungsfähigkeit - genreunabhängig)
- Vorsingen (Intonation, klangliche und musikalische Gestaltungsfähigkeiten - ebenfalls genreunabhängig)
- Hörfähigkeiten (Unterscheidung von Intervallen, Dreiklängen, Rhythmen etc.)
- Musikalisches Grundlagenwissen im Bereich Musiktheorie und Musikgeschichte
- Musikpädagogisches Bewusstsein bzw. Motivationslage und Vorerfahrungen im Bereich Musikpädagogik
Das Zweitfach Musik ist berufsspezifisch in Richtung auf Arbeitsbereiche in der Schule im Bereich der Inklusion, der elementaren Musikpädagogik und der einzelnen sonderpaedagogischen Förderbereiche Sprache, Lernen, emotionale, soziale und geistige Entwicklung ausgerichtet.
Arbeitsmöglichkeiten außerhalb der Schule liegen im Bereich der pädagogischen Mitarbeit in beschützenden Werkstätten und anderen Behinderteneinrichtungen. Aufbauend auf diesem Studium können Spezialisierungen in den Bereichen Musik Geragogik oder Musiktherapie erworben werden.
Zugangsvoraussetzungen
Der Studiengang Sonderpädagogik ist zulassungsbeschränkt.
Das Zweitfach ist je nach Wahl zulassungsbeschränkt (Angewandte Sprachwissenschaft (außerschulisch), Deutsch, Geschichte, Kunst, Musik, Sachunterricht, Sport) oder zulassungsfrei (Evangelische Religion, Katholische Religion, Mathematik).
Die genauen Zugangsvoraussetzungen können Sie der Zugangs- und Zulassungsordnung entnehmen:
Termine
01.06.-15.07. des Jahres zum Wintersemester
- Studienanfängerinnen und Studienanfänger (Bewerbung ins 1. Fachsemester) können sich ausschließlich zum Wintersemester bewerben.
- Studienfortsetzerinnen und Studienfortsetzer (Bewerbung in höhere Semester) können sich auch zum Sommersemester (01.12.-15.01.) bewerben.
Für die Bewerbung aus Nicht-EU-Staaten gilt:
- VPD von uni-assist ODER bestandene Feststellungsprüfung an einem deutschen Studienkolleg erforderlich.
- Bewerbungen für das Studienkolleg müssen bis zum 15.07. eingegangen sein.
Sonderpädagogik (B.A.) - Milena & Laura erzählen von ihrem Studium
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30167 Hannover
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