Sonderpädagogik und Rehabilitationswissenschaften
(Master of Arts)
Steckbrief
Deutsche HZB: Englisch B1
Internationale Bewerbung: Deutsch B2 UND Englisch B1
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Für die Bewerbung zum Masterstudiengang ist ein akademischer Hochschulabschluss in Sonderpädagogik oder einem fachlich eng verwandten Studiengang erforderlich. Zudem sind schwerpunktspezifische Kenntnisse im Bereich Lernförderung und Erziehungshilfe oder Sprach- und Kommunikationstherapie nachzuweisen.
Auslandsaufenthalt möglich, aber nicht verpflichtend.
Kurzbeschreibung
Das gestufte System sonderpädagogischer Unterstützungsmaßnahmen in Deutschland reicht von inklusiver und/oder integrierter Unterstützung bis hin zu individualisierten Maßnahmen in speziellen sonderpädagogischen oder auch klinischen Einrichtungen. SonderpädagogInnen klären für den Einzelfall, an welchem Ort die bestmögliche Förderung gewährleistet werden kann, koordinieren die notwendigen Maßnahmen und führen sie auch selbst durch.
Der Masterstudiengang Sonderpädagogik und Rehabilitationswissenschaften beinhaltet eine spezifische Qualifizierung in dem Studienschwerpunkt „Lernförderung und Erziehungshilfe“ oder „Sprach- und Kommunikationstherapie“ und ermöglicht die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit praxisrelevanten Forschungsfragestellungen in außerschulischen sonderpädagogischen Handlungsfeldern. Dabei stehen in beiden Schwerpunkten die Bereiche Diagnostik sowie Intervention und Evaluation im Vordergrund. Ein besonderes Augenmerk wird in Hannover zudem auf den Bereich der Forschungstheorien und Forschungsmethoden gelegt.
Durch die Angebote zu wissenschaftlichen Forschungsmethoden sowie durch die Einbindung von Studierenden in aktuelle auf den Studienschwerpunkt bezogenen Forschungsprojekte am Institut für Sonderpädagogik wird eine Ausbildung mit hohen theoretisch reflektierten Praxisanteilen, einer reflektierten Auseinandersetzung mit Forschungsergebnissen und dem Sammeln eigener Forschungserfahrungen gewährleistet.
Lehrinhalte
- Zu Beginn des Studiums muss einer der beiden Studienschwerpunkte gewählt werden – Lernförderung und Erziehungshilfe (LE) oder Sprach- und Kommunikationstherapie (SKT). Hinsichtlich des Studienschwerpunkts gibt es unterschiedliche schwerpunktspezifische Zugangsvoraussetzungen, die den Zugang zum Studium regeln.
Der Studiengang umfasst den Kernbereich „Forschungstheorien und Forschungsmethoden“ sowie die beiden Kompetenzbereiche „Diagnostik“ und „Intervention und Evaluation“. In diesen Bereichen eignen sich die Studierenden zunächst ein vertieftes Grundlagenwissen sowie ein an den aktuellen Forschungsfragen orientiertes Fachwissen an (Pflichtbereich). Die Vertiefung und Anwendung des Grundlagenwissens sowie die Aneignung spezifischer Kompetenzen erfolgt jeweils in dem Schwerpunkt Lernförderung und Erziehungshilfe oder Sprach- und Kommunikationstherapie (Wahlpflichtbereich). Hier setzen sich die Studierenden mit weiteren Forschungstrends und Forschungsfragen, mit speziellen Projekten und deren Präsentation, mit Diagnostik (-verfahren) und deren Auswertung sowie mit spezifischen Interventionsmaßnahmen/ -strategien und deren Evaluation in der Praxis auseinander. In das Studium sind praktische Anteile in Form von zwei Praktika und eines (Forschungs-)Projekts integriert.
Kernbereich: Forschungstheorien und Forschungsmethoden | Kompetenzbereich: Diagnostik | Kompetenzbereich: Intervention und Evaluation | |
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Pflichtbereich |
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Wahlpflichtbereich („Lernförderung u. Erziehungshilfe“ oder „Sprach- und Kommunikationstherapie“) |
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Für den Studiengang wird ein Interesse an wissenschaftlichen Fragestellungen und wissenschaftlichem Arbeiten in sonderpädagogischen Handlungskontexten vorausgesetzt. Die Studierenden sollten zudem die Bereitschaft zu engagierter Arbeit für und mit Menschen mit Behinderungen und in problematischen Lebenslagen mitbringen. Zentral sind Schlüsselkompetenzen wie kooperative, kommunikative Fähigkeiten, die Bereitschaft zur Teamarbeit, zur Reflexion eigener Forschungserfahrungen im Anwendungskontext.
Je nach Studienschwerpunkt sind die AbsolventInnen des Studiengangs zur Arbeit in Handlungsfeldern der Lernförderung und Erziehungshilfe oder der Sprach- und Kommunikationstherapie qualifiziert. Der Studiengang qualifiziert zudem für Tätigkeiten in Lehre und wissenschaftlicher Forschung an Universitäten, Fachhochschulen und Fachschulen. Weitere Bereiche sind Konzeptentwicklung, wissenschaftliche Dokumentation und Evaluation sowie übergreifende Organisation und Management.
Zugangsvoraussetzungen
Abschluss eines fachlich geeigneten grundständigen Studiums, zum Beispiel:
- Angewandte Sprachwissenschaft im Bachelorstudiengang Sonderpädagogik, außerschulisch (Bachelor of Arts)
- Deutsch im Bachelorstudiengang Sonderpädagogik (Bachelor of Arts)
- Evangelische Religion im Bachelorstudiengang Sonderpädagogik (Bachelor of Arts)
- Geschichte im Bachelorstudiengang Sonderpädagogik (Bachelor of Arts)
- Katholische Religion im Bachelorstudiengang Sonderpädagogik (Bachelor of Arts)
- Kunst im Bachelorstudiengang Sonderpädagogik (Bachelor of Arts)
- Mathematik im Bachelorstudiengang Sonderpädagogik (Bachelor of Arts)
- Musik im Bachelorstudiengang Sonderpädagogik (Bachelor of Arts)
- Sachunterricht im Bachelorstudiengang Sonderpädagogik (Bachelor of Arts)
- Sonderpädagogik (Bachelor of Arts)
- Sport im Bachelorstudiengang Sonderpädagogik (Bachelor of Arts)
Bei zulassungsbeschränkten Masterstudiengängen werden die Studienplätze nach dem Ergebnis eines hochschuleigenen Auswahlverfahrens vergeben, wenn mehr Bewerberinnen und Bewerber die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, als Studienplätze zur Verfügung stehen. Die genauen Zugangsvoraussetzungen können Sie der Zugangs- und Zulassungsordnung entnehmen:
Termine
Studienanfängerinnen und Studienanfänger aus Deutschland und der EU
- 01.06.-15.07. des Jahres zum Wintersemester
Studienanfängerinnen und Studienanfänger aus Nicht-EU Staaten (VPD von uni-assist erforderlich)
- 15.04.-31.05. des Jahres zum Wintersemester
Studienfortsetzerinnen und Studienfortsetzer aus Deutschland und der EU (Bewerbung in ein höheres Fachsemester)
- 01.06.-15.07. des Jahres zum Wintersemester
- 01.12.-15.01. des Jahres zum Sommersemester
Studienfortsetzerinnen und Studienfortsetzer aus Nicht-EU Staaten (Bewerbung in ein höheres Fachsemester)
- 15.04.-31.05. des Jahres zum Wintersemester
- 15.10.-30.11. des Vorjahres zum Sommersemester
Fragen rund ums Studium? Wir helfen gern weiter!
30167 Hannover
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