Aktueller Stand:
Kurzinfo
Zeitraum
Vorlesungszeit im Sommersemester 2025:
07.04. bis 19.07.2025
Turnus
Jedes Semester
Programm
Die Veranstaltungen des JuniorSTUDIUMS sind im Online-Vorlesungsverzeichnis zu finden.
Informationsveranstaltung
31.03.2025, 15:30 Uhr im Hörsaal 030 des LSE-Gebäudes (Im Moore 11, 30167 Hannover)
Anmeldung
Die Anmeldung für das JuniorSTUDIUM im Sommersemester 2025 ist ab sofort über den untenstehenden Button möglich.
Vorlesungsverzeichnis
Im Vorlesungsverzeichnis der Leibniz Universität Hannover findest du eine Auswahl an Veranstaltungen, aus denen du dir deinen Stundenplan zusammenstellen kannst.
Das aktuelle Vorlesungsverzeichnis für das Sommersemester 2025 ist über den unten stehenden Button erreichbar.
Einführungsveranstaltung im Wintersemester 2022/23
Wie lief die Einführungsveranstaltung am 7. Oktober 2022 ab? Im Folgenden gibt es einen kleinen Bericht zum Auftakt des neuen JuniorSTUDIUM-Semesters!
Zahl der Teilnehmenden bis heute
Video: JuniorSTUDIUM an der Leibniz Universität Hannover
Im folgenden Beitrag berichtet h1 - Fernsehen aus Hannover über das JuniorSTUDIUM.
Dr. Florian Leydecker und ein Juniorstudierender erzählen unter anderem von ihren Eindrücken und Erfahrungen.
Ordnung für Juniorstudierende
Der Senat der Leibniz Universität Hannover hat auf seiner Sitzung am 16.04.2003 gemäß § 41 Abs. 1 NHG die nachstehende Ordnung für Juniorstudierende an der Universität Hannover beschlossen. Die Ordnung tritt am Tage nach ihrer hochschulöffentlichen Bekanntmachung im Verkündungsblatt der Universität Hannover in Kraft. Ordnung für Juniorstudierende an der Universität Hannover
§ 1 Teilnehmende
(1) Studieninteressierte Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II, Zivil-, Sozial- und Grundwehrdienstleistende (Wehrpflichtige), Teilnehmer/innen des FÖJ, FWJ oder FSJ, oder Auszubildende mit Abitur können als Juniorstudierende an ausgewählten Lehrveranstaltungen in nicht zulassungsbeschränkten Studiengängen teilnehmen. Die Erteilung der Erlaubnis zur Teilnahme an Lehrveranstaltungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Leibniz Universität Hannover.
(2) Eine Bescheinigung über die Erlaubnis zur Teilnahme ist bei unikik unter Vorlage von Nachweisen entsprechend Abs. 1 einzuholen. Die Bescheinigung wird jeweils für ein Semester ausgestellt.
(3) Personen, die an anderen Hochschulen eingeschrieben sind, können sich nicht als Juniorstudierende eintragen lassen.
(4) Gebühren und Entgelte werden nicht erhoben.
§ 2 Studienmöglichkeiten
(1) Personen, die eine Bescheinigung nach § 1 Abs. 1 erhalten haben, können an Studienangeboten von Fachbereichen teilnehmen, die ihre Zustimmung erteilt haben.
(2) Geeignete Lehrveranstaltungen werden im Einvernehmen mit der zuständigen Studiendekanin oder dem zuständigen Studiendekan bestimmt.
(3) Die Erbringung von Prüfungsleistungen kann nach Maßgabe der gültigen Prüfungsordnungen von der zuständigen Studiendekanin oder dem zuständigen Studiendekan genehmigt werden.
(4) Näheres regelt der zuständige Fachbereich.
§ 3 Inkrafttreten
Diese Ordnung tritt am Tag nach ihrer hochschulöffentlichen Bekanntmachung im Verkündungsblatt der Universität Hannover in Kraft.
Hintergrund zum JuniorSTUDIUM
Im Gespräch mit den Lehrenden an Schulen und Hochschulen zeigt sich immer wieder, dass viele Probleme der Studierenden in den ersten Studienjahren durch die große zeitliche Lücke zwischen dem Abitur und der Aufnahme des Studiums entstehen: Der Bundesfreiwilligendienst, das freiwillige soziale/ökologische/wissenschaftliche Jahr oder eine Ausbildung in einem Betrieb sind Gründe dafür, dass junge Menschen zwischen Schule und Hochschule den Kontakt zum Schulstoff verlieren und dieser somit in Vergessenheit gerät.
Um diese Kluft zu überbrücken, wurde das Projekt "JuniorSTUDIUM" entworfen, welches hauptsächlich Vorlesungen der Bachelorstudiengänge für interessierte junge Menschen der oben genannten Gruppen öffnen sollte.
Um das Vorhaben von bestehenden "offenen Vorlesungen" abzugrenzen und Anreize für eine Teilnahme zu geben, wurden die folgenden Bedingungen an das Projekt gestellt:
- Die ausgewählten Vorlesungen sollen gut geeignet sein, um einen Einblick in spätere Studiengänge zu erhalten.
- Um eine Motivation zu schaffen, die Vorlesungen regelmäßig zu besuchen und aktiv nachzuarbeiten, wird den Teilnehmenden die Möglichkeit gegeben, an den zugehörigen Prüfungen teilzunehmen. Ein so erbrachter Leistungsnachweis kann bei einem späteren Studium an der Leibniz Universität Hannover anerkannt werden.
Naturgemäß finden sich in den Wintersemestern geeignetere Veranstaltungen, da zu diesem Zeitpunkt die Erstsemesterveranstaltungen beginnen.
Es ist zu beachten, dass ein Besuch der Veranstaltungen ein großes Maß an Eigeninitiative voraussetzt und u. U. eine Mehrbelastung für diesen Teilnehmerkreis darstellen kann, da die Inhalte der Universitätsveranstaltungen zwar auf dem Schulstoff aufbauen, aber fehlender Stoff nicht innerhalb der Vorlesungen nachgeholt werden kann. Für mathematisch orientierte Vorlesungen werden neben einer mathematischen Begeisterungsfähigkeit hauptsächlich Kenntnisse der Differential- und Integralrechnung benötigt. Wissen aus der linearen Algebra ist eine sinnvolle Ergänzung.
Schüler*innen, die während ihrer Unterrichtszeiten an Lehrveranstaltungen teilnehmen möchten, müssen bitte selbst mit ihrer Schule abklären, ob sie dafür vom Unterricht befreit werden können. Ist dies von Seiten der Schule nicht möglich, können nur Lehrveranstaltungen belegt werden, die außerhalb der Unterrichtszeiten z. B. am Nachmittag stattfinden.