Liebe Kolleginnen und Kollegen,
aufgrund der anstehenden Prüfungsphase und einiger Änderungen in der Nds. Corona-Verordnung möchte ich Sie heute über das weitere Vorgehen informieren.
Wie Sie aus der medialen Berichterstattung wissen, befindet sich das Land Niedersachsen bis zum 2. Februar in der sogenannten "Winterruhe". Die damit verbundenen Maßnahmen entsprechen der Warnstufe 3, welche in der Region Hannover ausschließlich über den Inzidenzwert erreicht ist.
Das Präsidium hat nach intensiver Abwägung aller Gesichtspunkte entschieden, den eingeschlagenen Weg für die letzte Vorlesungswoche weiterzugehen. D.h. konkret, dass die letzte Vorlesungswoche grundsätzlich in Präsenz durchgeführt wird.
Testpflicht vor Prüfungen
Für alle Prüfungen in Präsenz gilt eine Testpflicht, d.h., dass alle Studierenden, gleich welchen Impf- oder Genesenenstatus sie haben, sich in einem offiziellen Testzentrum testen lassen müssen. Der Test darf zu Ende der Prüfung nicht älter sein als 24 Stunden. Ein Selbsttest ist nicht ausreichend. Der Testnachweis wird am Hörsaaleingang durch die die Prüfung Durchführenden kontrolliert. Die Hochschulleitung erhöht so die Sicherheit für alle Teilnehmenden, da somit nur Studierende an den Prüfungen teilnehmen können, die zu diesem Zeitpunkt nachweisbar nicht an COVID-19 erkrankt sind.
Eine zusätzliche Information an die Lehrenden (aktualisierte Handreichung für Präsenzklausuren) erfolgt zeitnah. Ich bitte die Aufsichtsführenden und Prüfenden, sich solidarisch mit den Studierenden zu zeigen und sich vor den Prüfungen zu testen.
3G und LUH-Einlassbänder
Der Zugang zur Universität ist weiterhin unter dem 3G-Status möglich.
Bedingt durch die verordnungsrechtlichen Neuregelungen verlieren die Einlassbänder mit Ende der Vorlesungszeit am 30. Januar 2022 ihre Gültigkeit. Wir haben unmittelbar darauf reagiert und neue Einlassbänder beschafft. Wir werden zeitnah kommunizieren, wann Sie ein neues, andersfarbiges Band zum erleichterten Nachweis des Impfstatus erhalten können. Bis dahin ist eine Legitimation nur über aktuelle Impf-, Genesenen- und Testzertifikate möglich. Beschäftigte können die Universität weiterhin mit ihrem Beschäftigtenausweis betreten und werden, wie bisher, von ihren Vorgesetzten kontrolliert.
Bitte beachten Sie vor allem, dass eine einmalige Impfung mit dem Impfstoff Johnson & Johnson nicht mehr als vollständige Impfung gilt und dass der Genesenenstatus bereits nach drei Monaten abläuft. Ebenfalls läuft ab 1. Februar der Impfstatus, sofern nicht eine dritte Impfung vorliegt, neun Monate nach der zweiten Impfung ab.
Die Vorgesetzten sind aufgrund der Neuregelung verpflichtet, den 3-G Status, namentlich den Genesenenstatus und den Impfstatus, auf Aktualität zu überprüfen und wie bisher zu dokumentieren. Ich bitte Sie, entsprechend den Vorgaben der Corona-Verordnung unaufgefordert Ihren Vorgesetzten die Impf- und Genesenennachweise vorzulegen. Sollten Sie keinen Nachweis vorweisen können, sind Sie gehalten, täglich einen aktuellen Testnachweis unaufgefordert Ihren Vorgesetzten vorzulegen.
Kontaktieren Sie bei Unsicherheiten unsere Corona-Hotline unter corona@uni-hannover.de.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Volker Epping
Präsident