Die Mitgliederversammlung der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) hat im Rahmen ihrer Jahresversammlung fünf neue Mitglieder in den Senat gewählt. Prof. Dr. Georg Guggenberger vom Institut für Bodenkunde der Leibniz Universität Hannover (LUH) hat nun den Platz Agrarwissenschaften inne. "Nach bereits acht Jahren Tätigkeit im Fachkollegium 'Agrar-, Forstwissenschaften und Tiermedizin' erfüllt es mich mit Freude und Verantwortungsgefühl, an den Aufgaben zur Entwicklung der Förderpolitik und des Förderhandelns zukünftig mitwirken zu können. Hierbei möchte ich mich insbesondere an der Weiterentwicklung von Förderinstrumenten zur interdisziplinären Forschung und an der weiteren Optimierung einer transparenten Begutachtung beteiligen", sagt Guggenberger.
Der Senat ist das zentrale wissenschaftliche Gremium der DFG. Er ist zuständig für alle wesentlichen Entscheidungen in der Forschungsförderung im Vorfeld der konkreten Förderentscheidung sowie für Entscheidungen zur Gestaltung des Begutachtungs-, Bewertungs- und Entscheidungsverfahrens. "Die DFG ist nicht nur die größte nationale Forschungsförderungseinrichtung Europas, sondern ist als gemeinnütziger, eingetragener Verein auch getrieben durch die wissenschaftliche Selbstverwaltung. Wir werden von Kolleginnen und Kollegen außerhalb Deutschlands darum beneidet, dass sowohl in integrierten Projekten als auch in Einzelanträgen vor allem die wissenschaftliche Qualität der Anträge und die Qualifikation der Antragstellerinnen und Antragsteller entscheidend ist und grundlegender wissenschaftlicher Erkenntnisgewinn unabhängig von politischen Strömungen im Mittelpunkt der DFG-Förderung steht", so Guggenberger.
Insgesamt gehören dem Senat 39 Mitglieder an. Von ihnen werden 36 von der Mitgliederversammlung gewählt; sie sind zugleich auch die wissenschaftlichen Mitglieder des Hauptausschusses. Darüber hinaus gehören die Präsidentinnen beziehungsweise Präsidenten der Hochschulrektorenkonferenz, der Union der deutschen Akademien der Wissenschaften und der Max-Planck-Gesellschaft dem Senat kraft ihres Amtes an.