Auch im Wintersemester 2015/16 vergibt die Leibniz Universität wieder die so genannten Niedersachsenstipendien. Gefördert werden können mit diesem Stipendium Studierende in konsekutiven Masterstudiengängen und grundständigen Studiengängen, die sich in der Regelstudienzeit befinden. Es werden einmalig 500 Euro gezahlt.
Für das Niedersachsenstipendium sind besondere Leistungen ausschlaggebend, die durch einen aktuellen Notenspiegel des Akademischen Prüfungsamtes nachgewiesen werden müssen. Zusätzlich können begabte Studierende aus sogenannten „bildungsfernen Schichten“ (kein Elternteil verfügt über einen höheren Abschluss als den Hauptschulabschluss) und Studierende der ersten Generation (diejenigen, die als erstes in einer Familie ein Studium beginnen) bevorzugt berücksichtigt werden. Diese Angaben sind freiwillig. Ein weiteres Kriterium ist, dass fluchtbedingt besonders schwierige Start- und Rahmenbedingungen für ein Studium bestehen. Hierfür muss ein Nachweis eingereicht werden.
Auch soziale Gründe wie eine angespannte finanzielle Situation in einer kinderreichen Familie oder herausragendes ehrenamtliches Engagement können zählen. Die Anträge müssen bis Ende September vorliegen, die Auszahlung erfolgt in einer Summe bis zum Jahresende 2015. Weitere Informationen unter http://www.uni-hannover.de/de/studium/stipendien/stipendienvergabe/