Das Grundgesetz hat 1949 die durch die Nazidiktatur unterbrochene demokratische Traditionslinie wieder aufgenommen. Gleichzeitig hat es Innovationen vorgenommen, zum Teil, um die Verfassung vor Missbrauch zu schützen, zum Teil, um ein neues Staats- und Menschenbild der Rechtsordnung zugrunde zu legen. Das betrifft zum einen die Entscheidung für den integrationsbereiten Staat und zum anderen die strategische Entscheidung, die Entfaltungsfreiheit an den Anfang der grundrechtlichen Werteordnung zu stellen und damit deutlich zu machen, dass nicht die Menschen um des Staates willen existieren, sondern dass der Staat ihr Zweckgeschöpf ist, um eine freiheitliche Entfaltungsordnung zu garantieren. Der Vortrag wird diese Erfolge nachzeichnen und die Frage nach gegenwärtigen Krisen stellen.
Moderation: Prof. Dr. Hermann Butzer, Institut für Staatswissenschaft der Leibniz Universität Hannover
Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio
war von 1999 bis 2011 Richter des Bundesverfassungsgerichts. Sein Dezernat umfasste insbesondere das Europa-, das Völker- sowie das Parlamentsrecht. Exemplarisch für die zahlreichen Entscheidungen, die er als Berichterstatter vorbereitete, sind das Urteil zur Nichtigkeit des Europäischen Haftbefehlsgesetzes, das Neuwahlverfahren 2005, das Urteil zum Vertrag von Lissabon und das Urteil zur Griechenland-Hilfe bzw. zum Euro-Rettungsschirm.
Er ist promovierter Rechts- und Sozialwissenschaftler. Nach Stationen als Professor in Münster, Trier und München, folgte er 2003 dem Ruf zum Universitätsprofessor für öffentliches Recht an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität in Bonn. Er ist dort auch Direktor des Forschungskollegs normative Gesellschaftsgrundlagen und seit 2006 Mitglied der Nordrhein-Westfälischen Akademie der Wissenschaften und Künste.
Vortragsaufzeichnung
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