Die Leibniz Universität Hannover ist als öffentlicher Auftraggeber gem. § 20 Abs. 3 VOB/A verpflichtet, nach beschränkten Ausschreibungen oder freihändigen Vergaben die erteilten Aufträge zu veröffentlichen.
Nach Zuschlagserteilung hat der Auftraggeber auf geeignete Weise, z. B. auf Internetportalen oder im Beschafferprofil zu informieren, wenn bei
- beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb der Auftragswert 25 000 Euro ohne Umsatzsteuer,
- freihändigen Vergaben der Auftragswert 25 000 Euro ohne Umsatzsteuer übersteigt (vgl. §3 Abs. 3 NWertVO).
Diese Informationen werden sechs Monate vorgehalten.