Beschäftigung von Personen in Zusammenhang mit dem Betrieb von fremden Röntgeneinrichtungen (R10)
Die Fachkunde R10 umfasst den Betrieb von fremden Röntgengeräten und Störstrahlern (soweit nicht R3).
Die Fachkunde R10 umfasst den Betrieb von fremden Röntgengeräten und Störstrahlern (soweit nicht R3).