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Bestimmungsmäßiger, genehmigungsbedürftiger Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen (S6.2)

Bestimmungsmäßiger, genehmigungsbedürftiger Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen (S6.2)

Die Fachkunde S6.2 umfasst den bestimmungsgemäßen, genehmigungsbedürftigen Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen, die keiner Genehmigung zur Errichtung bedürfen, sofern nicht über S6.3 abgedeckt.

Zielgruppe

Fachkräfte, Führungskräfte

Art

Weiterbildungskurs

Abschluss

Teilnahmebescheinigung

Studienform

Blockunterricht

Themenbereich

Energie & Nachhaltigkeit, Technik & Industrie

Institution (Anbieter)

Institut für Radioökologie und Strahlenschutz (IRS)

Kontakt

Andrea Nolte