Betrieb von (tier-)medizinischen Röntgeneinrichtungen in der Pathologie, Rechtsmedizin oder (tier-)medizinischen Forschung (R7)
Die Fachkundegruppe R7 umfasst den Betrieb von medizinischen oder tiermedizinischen Röntgeneinrichtungen in der Pathologie, Rechtsmedizin oder medizinischer oder tiermedizinischer Forschung (ohne Anwendung am lebenden Menschen).