Errichtung oder Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen, die einer Errichtungsgenehmigung bedürfen (BH)
Errichtung oder Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen, die einer Errichtungsgenehmigung bedürfen.
Errichtung oder Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen, die einer Errichtungsgenehmigung bedürfen.