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Hintergrund und weiterführende Informationen

Weiterführende Informationen zum Thema Forschungstransparenz

Im Hochschulentwicklungsvertrag vom 12.11.2013 haben sich die niedersächsischen Hochschulen verpflichtet, sich zu ihrer gesellschaftlichen Verantwortung zu bekennen und Transparenz in der Forschung zu gewährleisten, indem sie die Voraussetzungen für "eine öffentliche Auseinandersetzung um Forschungsaufträge, Forschungsgegenstände und die Abschätzung potenzieller Folgen bei der Anwendung von Forschungsergebnissen durch den allgemein möglichen Zugang zu Ergebnissen öffentlich geförderter Forschungsvorhaben" schaffen.

Hochschulentwicklungsvertrag

Im Februar 2015 veröffentlichten die Landeshochschulkonferenz (LHK) und das Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) gemeinsam "Leitlinien zur Transparenz in der Forschung", in denen die Vereinbarung aus dem Hochschulentwicklungsvertrag weiter konkretisiert wird. Den Forschungsinstitutionen wird darin aufgetragen, Rahmenbedingungen für verantwortbare Forschung herzustellen, "indem sie die bei ihnen tätigen Forscherinnen und Forscher für die ethische Dimension ihrer Forschung sensibilisieren, Ethikregeln für den Umgang insbesondere mit sicherheitsrelevanter Forschung entwickeln und die Beratung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern gewährleisten".

Leitlinien zur Transparenz in der Forschung

Die von LHK und MWK entwickelten Leitlinien sind ihrerseits an die Empfehlungen zum Umgang mit sicherheitsrelevanter Forschung "Wissenschaftsfreiheit und Wissenschaftsverantwortung" angelehnt, die 2014 die Deutsche Forschungsgemeinschaft gemeinsam mit der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina entwickelt hat.

Wissenschaftsfreiheit und Wissenschaftsverantwortung

DFG und Leopoldina haben anschließend an ihre Empfehlungen im Februar 2015 ein Gremium etabliert, das die wirksame und nachhaltige Umsetzung der Empfehlungen an deutschen Forschungsinstitutionen unterstützen soll.

Vorstellung des Gemeinsamen Ausschusses zum Umgang mit sicherheitsrelevanter Forschung

Auch die Europäische Kommission hat die Themen Forschungsethik und Forschungsfolgen in ihre Förderprogrammatik integriert: Artikel 19 der Verordnung zum Forschungsrahmenprogramm „Horizon 2020“ legt fest, dass die aus dem Programm geförderte Forschung ethischen Prinzipien gehorchen muss. Antragstellerinnen und Antragsteller sind deshalb verpflichtet anzugeben, ob ihr Vorhaben ethische Implikationen hat. Wenn ja, ist eine Selbsteinschätzung in Ethikfragen („ethics self-assessment“) abzugeben. In dem Zusammenhang hat die Europäische Kommission im Juli 2015 einen Leitfaden veröffentlicht, in dem erläutert wird, welche Informationen zu bestimmten Fragen zu liefern sind, damit der Antrag als vollständig gilt. Die Selbsteinschätzung betrifft nicht nur Bereiche wie Tierversuche oder Stammzellenforschung, sondern es ist u.a. auch relevant, ob die Forschungsergebnisse für militärische oder terroristische Zwecke verwendet werden könnten („dual use“, „misuse“).

Leitfaden der Europ. Kommission für Selbsteinschätzungen in Ethikfragen (Englisch)