Masterstudiengang Analytik
Prüfungsanmeldung
Prüfungsrücktritt/Prüfungsversäumnis (Krankheit) - In Bearbeitung
Rücktritt innerhalb der Rücktrittsfrist
Das Nichterscheinen zu einer Klausur ist gleichzusetzen mit einem Prüfungsrücktritt und hat keine Konsequenzen.
Eine erneute Anmeldung ist jedoch notwendig.
Ein Rücktritt von einer mündlichen Prüfung ist bis 7 Tage vor der betreffenden Prüfung möglich. Der Rücktritt ist schriftlich ohne Begründung beim Akademischen Prüfungsamt zu erklären.
Der Rücktritt von einer Wiederholungsprüfung ist nur aus triftigen Gründen zulässig.
Versäumnis aufgrund von Krankheit
Bei Klausuren ist ein Attest nicht notwendig (s. oben).
Bitte beachten Sie für den Fall, dass Sie von einer Prüfung aufgrund von Krankheit zurücktreten wollen die allgemeinen Hinweise:
- Allgemeine Hinweise
- Vordruck Attest
- Anlage Attest