Formulare im Bachelorstudiengang Sonderpädagogik PO 2016
Bescheinigungen über die erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen
- Bescheinigung über die erbrachten Studienleistungen
- Bescheinigung über die erbrachten Prüfungsleistungen
Bescheinigung über die Studienschwerpunkte
- Bescheinigung über die Studienschwerpunkte/ Profile
- Bescheinigung über das Profil Sprache und Kommunikation
Bescheinigung C.P Praktikum
- Bescheinigung Orientierendes Sonderpädagogisches Schulpraktikum (Modul C.P)
- Außerschulisches Praktikum (Modul C im gewählten Anteil des Professionalisierungsbereichs)
Meldebögen zur Bachelorprüfung
Die Prüfungsanmeldung findet ab dem Wintersemester 2022/23 online statt. Nähere Informationen folgen zu gegebener Zeit.
Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen
Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise zur Anerkennung außerhalb der Universität Hannover erbrachter Leistungen!
- Angewandte Sprachwissenschaft
- Deutsch
- Diversity Education
- Evangelische Religion
- Geschichte
- Katholische Religion
- Kunst
- Mathematik
- Musik
- Sachunterricht
- Sonderpädagogik
- Sport
- Professionalisierungsbereich
Formulare zur Bachelorarbeit
Die Zulassung zur Abschlussarbeit kann formlos per E-Mail beantragt werden. Senden Sie uns dazu anbei einen Scan Ihres Lichtbildausweises sowie ggf. für Ihre Fächer erforderliche Sprachnachweise zu. Ob in Ihren gewählten Fächern besondere Nachweise für die Zulassung erforderlich sind, entnehmen Sie bitte vorab Ihrer Prüfungsordnung.
Die Bestätigung der fristgerechten Abgabe der Arbeit kann unter Angabe des Abgabedatums ebenfalls formlos per E-Mail durch die Prüfenden bzw. verantwortlichen Personen erfolgen
Weitere Formulare
- Bescheinigung über zusätzlich besuchte Lehrveranstaltungen
- Bescheinigung über zusätzlich abgelegte Prüfungsleistungen
Prüfungsprotokolle zu mündlichen Prüfungen
Das Formular zur mündlichen Prüfung bitte nur zu Dokumentationszwecken nutzen. Zum Nachweis im Prüfungsamt bitte nur Bescheinigungen über erbrachte Prüfungsleistungen einreichen.
Das Formular „Mündliche Ergänzungsprüfung“ bitte ausschließlich für Prüfungen gemäß aktuell gültiger Prüfungsordnung § 14 (3) nutzen!