Antrag auf Beurlaubung
Hinweise zur Beurlaubung
- Studierende, die sich beurlauben lassen möchten, müssen einen bestimmten Grund vorweisen. Ein Grund kann z.B. Krankheit sein, aber auch ein Auslandssemester oder eine Schwangerschaft oder andere persönliche Gründe.
- Um sich beurlauben zu lassen, müssen Sie in der Zeit der Rückmeldung (spätestens am letzten Tag der allgemeinen Vorlesungszeit) einen schriftlichen Antrag auf Beurlaubung stellen.
- In Ausnahmefällen ist eine Beurlaubung auch bis zu einem Monat nach Semesterbeginn möglich (Fällt der letzte Tag auf ein Wochenende, so zählt der folgende Werktag). Bitte kontaktieren Sie diesbezüglich das Immatrikulationsamt.
- Dem Antrag ist ein Nachweis Ihrer Begründung (ärztliches Attest, Kopie des Mutterpasses, usw.) beizulegen.
- Urlaubssemester werden als Hochschulsemester, jedoch nicht als Fachsemester gezählt.
- Bitte nutzen Sie den Antrag auf Beurlaubung. Senden Sie den Antrag auf Beurlaubung mit einem gültigen Nachweis per Mail zusammengefasst in einer Datei als PDF an das Immatrikulationsamt an Studierendenverwaltung@uni-hannover.de.
Allgemeine Immatrikulationsordnung der Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover
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