Die Hochschulzugangsprüfung

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Ein Weg, um auch ohne Abitur ein Studium an einer niedersächsischen Hochschule aufzunehmen, ist die "Prüfung für den Erwerb der fachbezogenen Hochschulzugangsberechtigung" nach beruflicher Vorbildung.


Die Prüfung (auch Immaturen- oder Z-Prüfung genannt) wird für einen selbst gewählten Studiengang abgelegt, unabhängig von der bisherigen beruflichen Ausrichtung. Vorab ist in der Regel eine längere Vorbereitung erforderlich, die von verschiedenen Einrichtungen der Erwachsenenbildung angeboten werden.
Für die Zulassung zur Prüfung müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, z.B. eine mindestens zweijährige berufliche Ausbildung und anschließend mindestens zwei Jahre entsprechende berufliche Tätigkeiten.

Die rechtlichen Vorgaben für die Prüfung sind durch das niedersächsische Kultusministerium in einer Verordnung festgelegt. Zuständig für die Prüfung und für de Anmeldung zur Prüfung sind nicht die Universitäten, sondern das Niedersächsische Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ), welches in Hildesheim angesiedelt ist. Auf den folgenden Internetseiten finden Sie Informationen zur Prüfung, Anschriften vorbereitender Einrichtungen und den Zulassungsantrag.


Prüfungsaufbau

Die Prüfung ist zweigeteilt und umfasst einen Allgemeinen Teil (A-Teil) und einen Besonderen (fachspezifischen) Teil (B-Teil).

Allgemeiner Teil

Die Prüfungen des Allgemeinen Teils werden über die vorbereitenden Bildungseinrichtungen organisiert und abgenommen. Sie umfassen im Einzelnen:

  1. schriftliche Prüfungen in den Fächern Deutsch, Englisch und in Mathematik oder einer Naturwissenschaft (Physik, Chemie oder Biologie) im Umfang von jeweils 3 Stunden,
  2. eine mündliche Prüfung von etwa 30 Minuten Dauer über die allgemeinen Kenntnisse und Fähigkeiten der Bewerberinnen und Bewerber, die sich auf kulturelle, politische, gesellschaftliche oder wirtschaftliche Themen beziehen.
  3. Wer in Englisch ein Zertifikat gemäß dem europäischen Referenzrahmen für Sprachen (Niveau B2) nachweist, ist von der entsprechenden Prüfung befreit.
  4. Die Fachhochschulreife wird als Allgemeiner Teil angerechnet, befreit also von allen Prüfungen des Allgemeinen Teils.

Besonderer Teil

Die Prüfungen für den Besonderen Teil (studiengangsspezifischer Fachteil) werden von der Hochschule organisiert und durchgeführt, an der anschließend das Studium aufgenommen werden soll. Die Prüfungsinhalte des Besonderen Teils beziehen sich auf die wesentlichen fachlichen Grundlagen des gewählten Studienganges oder, wenn ein 2-Fach-Bachelorstudiengang angestrebt wird, des gewählten 1. Studienfaches.

Im Besonderen Teil sind zwei Teilprüfungen zu absolvieren:

  1. in der Regel eine schriftliche Arbeit unter Aufsicht (2 bis 5 Std. Dauer) oder eine Hausarbeit mit Kolloquium und
  2. eine mündliche Prüfung von etwa 45 Minuten.

B-Teil an der Leibniz Universität

Kandidatinnen und Kandidaten, die ihre Prüfung im Besonderen Teil an der Leibniz Universität ablegen wollen, melden sich für ihre Prüfung bei der koordinierenden Stelle in der ZEW (Zentrale Einrichtung für Weiterbildung) an.
Allgemeine Hinweise und Informationen zum Ablauf der B-Teil Prüfung sowie das Anmeldeformular finden Sie auf der entsprechenden Internetseite.


Tipp:
Bei der Zentralen Studienberatung können sich alle Studieninteressierten über die allgemeinen Studienvoraussetzungen, Rahmenbedingungen und die angebotenen Studiengänge an der Leibniz Universität informieren.
Über die Servicehotline 0511 762-2020 können Sie einen Termin vereinbaren.


Kontakte für die Immaturenprüfung

Im Folgenden finden Sie die Ansprechpartner für die Immaturenprüfung im Niedersächsischen Prüfungsamt sowie an den Niedersächsischen Hochschulen:

Ansprechpartner an den Hochschulen Hannover


Niedersächsisches Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung

Informationen über die Regelungen, den Ablauf und die Anmeldung zur Prüfung erhalten Sie beim Niedersächsischen Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ).

Adresse und Ansprechpartner:

NLQ Hildesheim:
Keßlerstraße 52
31134 Hildesheim

Frau Reinhold
Telefon: 05121 1695 269

Sascha Manig
Telefon: 05121 1695 224
E-Mail:  Sascha.Manig@nlq.niedersachsen.de

Aktuelle Infos rund ums Studium an der Leibniz Universität Hannover:

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