Welche Sprachanforderungen hat mein gewünschter Studiengang?
Gute Sprachkenntnisse sind eine wichtige Voraussetzung für ein erfolgreiches Studium. Zur Bewerbung für einige Bachelor- und Masterstudiengänge müssen an der Leibniz Universität Hannover Fremdsprachenkenntnisse nachgewiesen werden. Internationale Studienbewerberinnen - und Bewerber müssen darüber hinaus für alle deutschsprachigen Studiengänge einen Deutschnachweis erbringen.
Welche Nachweise brauche ich für meinen Wunschstudiengang?
Auf dieser Seite finden Sie detaillierte Informationen dazu, welche Prüfungen, Tests und Zertifikate an der Leibniz Universität Hannover zum Nachweis von ausreichenden Sprachkenntnissen auf verschiedenen Niveaustufen für die Immatrikulation akzeptiert werden.
Bitte beachten Sie: Über das verlangte Sprachniveau gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen informiert Sie die jeweilige Zugangs- und Zulassungsordnung für Ihr gewünschtes Studienfach. Die Informationen auf dieser Seite erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Nachweis von ausreichenden Deutschkenntnissen
- Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die über eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung verfügen (z.B. über ein Abitur), müssen keine deutschen Sprachkenntnisse nachweisen.
- Internationale Studienbewerberinnen und Studienbewerber müssen zur Bewerbung für alle Bachelor-Studiengänge das Niveau B1 nachweisen und zur Immatrikulation das Niveau C1. Einige wenige weiterführende Studiengänge erfordern keinen Nachweis von Deutschkenntnissen. Es wird allerdings empfohlen, Deutschkenntnisse im Studium zu erwerben, um das Studium erfolgreich abschließen zu können.
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Deutschkenntnisse auf dem Niveau A2
A.) Definition der Sprachanforderungen
Der Gemeinsame Europäische Referenzrahmen für Sprachen (Globalskala) sieht im oberen Bereich der selbstständigen Sprachverwendung die Beherrschung folgender Fähigkeiten vor: „[Der/Die Studienbewerber/in] kann Sätze und häufig gebrauchte Ausdrücke verstehen, die mit Bereichen von ganz unmittelbarer Bedeutung zusammenhängen (z. B. Informationen zur Person und zur Familie, Einkaufen, Arbeit, nähere Umgebung). Kann sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen einfachen und direkten Austausch von Informationen über vertraute und geläufige Dinge geht. Kann mit einfachen Mitteln die eigene Herkunft und Ausbildung, die direkte Umgebung und Dinge im Zusammenhang mit unmittelbaren Bedürfnissen beschreiben.“
B.) Anwendungsbereich
- Jede/r Studienbewerber/in muss zur Einschreibung bzw. zum Fachwechsel seinem/ihrem gewählten Studiengangs gemäß ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache gemäß der unter A.) gestellten Anforderungen nachweisen.
- Bei einem Fachwechsel innerhalb der LUH können die sprachlichen Anforderungen von den unter A.) definierten Anforderungen abweichen, so dass ggf. ein aktualisierter Sprachnachweis erforderlich wird.
C.) Tests und Prüfungen zum Nachweis der sprachlichen StudierfähigkeitFolgende Tests/Prüfungen dienen dem Nachweis von ausreichenden Sprachkenntnissen:
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Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1
A.) Definition der Sprachanforderungen
Der Gemeinsame Europäische Referenzrahmen für Sprachen (Globalskala) sieht im oberen Bereich der selbstständigen Sprachverwendung die Beherrschung folgender Fähigkeiten vor: „[Der/Die Studienbewerber/in] kann die Hauptpunkte verstehen, wenn klare Standardsprache verwendet wird und wenn es um vertraute Dinge aus Arbeit, Schule, Freizeit usw. geht. Kann die meisten Situationen bewältigen, denen man auf Reisen im Sprachgebiet begegnet. Kann sich einfach und zusammenhängend über vertraute Themen und persönliche Interessensgebiete äußern. Kann über Erfahrungen und Ereignisse berichten, Träume, Hoffnungen und Ziele beschreiben und zu Plänen und Ansichten kurze Begründungen oder Erklärungen geben.“
B.) Anwendungsbereich
- Jede/r Studienbewerber/in muss zur Einschreibung bzw. zum Fachwechsel seinem/ihrem gewählten Studiengangs gemäß ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache gemäß der unter A.) gestellten Anforderungen nachweisen.
- Bei einem Fachwechsel innerhalb der LUH können die sprachlichen Anforderungen von den unter A.) definierten Anforderungen abweichen, so dass ggf. ein aktualisierter Sprachnachweis erforderlich wird.
C.) Tests und Prüfungen zum Nachweis der sprachlichen StudierfähigkeitFolgende Tests/Prüfungen dienen dem Nachweis von ausreichenden Sprachkenntnissen:
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Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2
A.) Definition der Sprachanforderungen
Der Gemeinsame Europäische Referenzrahmen für Sprachen (Globalskala) sieht im oberen Bereich der selbstständigen Sprachverwendung die Beherrschung folgender Fähigkeiten vor: „[Der/Die Studienbewerber/in] kann die Hauptinhalte komplexer Texte zu konkreten und abstrakten Themen verstehen; versteht im eigenen Spezialgebiet auch Fachdiskussionen. Kann sich so spontan und fließend verständigen, dass ein normales Gespräch mit Muttersprachlern ohne größere Anstrengung auf beiden Seiten gut möglich ist. Kann sich zu einem breiten Themenspektrum klar und detailliert ausdrücken, einen Standpunkt zu einer aktuellen Frage erläutern und die Vor- und Nachteile verschiedener Möglichkeiten angeben.“
B.) Anwendungsbereich
- Jede/r Studienbewerber/in muss zur Einschreibung bzw. zum Fachwechsel seinem/ihrem gewählten Studiengangs gemäß ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache gemäß der unter A.) gestellten Anforderungen nachweisen.
- Bei einem Fachwechsel innerhalb der LUH können die sprachlichen Anforderungen von den unter A.) definierten Anforderungen abweichen, so dass ggf. ein aktualisierter Sprachnachweis erforderlich wird.
C.) Tests und Prüfungen zum Nachweis der sprachlichen StudierfähigkeitFolgende Tests/Prüfungen dienen dem Nachweis von ausreichenden Sprachkenntnissen:
- Deutsche Sprachprüfung für ausländische Studienbewerber und –bewerberinnen (DSH) mit einem Ergebnis von mindestens DSH-1
- Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF, papierbasiert oder digital) mit einem Ergebnis von mindestens 4 x TDN 3
- Goethe-Zertifikat B2
- telc Deutsch B2
- ÖSD Zertifikat B2
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Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1
A.) Definition der Sprachanforderungen
Der Gemeinsame Europäische Referenzrahmen für Sprachen (Globalskala) sieht im oberen Bereich der selbstständigen Sprachverwendung die Beherrschung folgender Fähigkeiten vor: „[Der/Die Studienbewerber/in] kann ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen. Kann sich spontan und fließend ausdrücken, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. Kann die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebrauchen. Kann sich klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten äußern und da bei verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwenden.“
B.) Anwendungsbereich
- Jede/r Studienbewerber/in muss zur Einschreibung bzw. zum Fachwechsel ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache gemäß der unter A.) gestellten Anforderungen nachweisen.
- Bei einem Fachwechsel innerhalb der LUH können die sprachlichen Anforderungen von den unter A.) definierten Anforderungen abweichen, so dass ggf. ein aktualisierter Sprachnachweis erforderlich wird.
C.) Tests und Prüfungen zum Nachweis der sprachlichen Studierfähigkeit
Folgende Tests/Prüfungen dienen dem Nachweis von ausreichenden Sprachkenntnissen:
- Deutsche Sprachprüfung für ausländische Studienbewerber und –bewerberinnen (DSH) mit einem Ergebnis von mindestens DSH-2
- Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF, papierbasiert oder digital) mit einem Ergebnis von mindestens 4 x TDN 4
- Prüfungsteil „Deutsch“ der Feststellungsprüfung an Studienkollegs
- Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz - Zweite Stufe (DSD II)
- Goethe-Zertifikat C2 (!)
- telc Deutsch C1 Hochschule
- ÖSD Zertifikat C2 (!)
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Deutschkenntnisse auf dem Niveau C2
A.) Definition der Sprachanforderungen
Der Gemeinsame Europäische Referenzrahmen für Sprachen (Globalskala) sieht im oberen Bereich der selbstständigen Sprachverwendung die Beherrschung folgender Fähigkeiten vor: „[Der/Die Studienbewerber/in] kann praktisch alles, was er/sie liest oder hört, mühelos verstehen. Kann Informationen aus verschiedenen schriftlichen und mündlichen Quellen zusammenfassen und dabei Begründungen und Erklärungen in einer zusammenhängenden Darstellung wiedergeben. Kann sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei komplexeren Sachverhalten feinere Kompetente Bedeutungsnuancen deutlich machen.“
B.) Anwendungsbereich
- Jede/r Studienbewerber/in muss zur Einschreibung bzw. zum Fachwechsel ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache gemäß der unter A.) gestellten Anforderungen nachweisen.
- Bei einem Fachwechsel innerhalb der LUH können die sprachlichen Anforderungen von den unter A.) definierten Anforderungen abweichen, so dass ggf. ein aktualisierter Sprachnachweis erforderlich wird.
C.) Tests und Prüfungen zum Nachweis der sprachlichen Studierfähigkeit
Folgende Tests/Prüfungen dienen dem Nachweis von ausreichenden Sprachkenntnissen:
Nachweis von ausreichenden Englischkenntnissen
- Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die über eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung verfügen (z.B. über ein Abitur), müssen nur bei manchen weiterführenden Studiengängen englische Sprachkenntnisse nachweisen. Ausnahme ist das Studium des Fachs Englisch im Zwei-Fächer-Bachelor, wofür ebenfalls Sprachnachweise erforderlich sind (detaillierte Informationen siehe weiter unten).
- Manche weiterführenden Studiengänge können sowohl auf deutscher, als auch auf englischer Sprache studiert werden. Je nachdem müssen zur Bewerbung englische oder deutsche Sprachnachweise nachgewiesen werden.
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Englischkenntnisse auf dem Niveau B1
A.) Definition der Sprachanforderungen
Der Gemeinsame Europäische Referenzrahmen für Sprachen (Globalskala) sieht im unteren Bereich der selbstständigen Sprachverwendung die Beherrschung folgender Fähigkeiten vor: „[Der/Die Studienbewerber/in] kann die Hauptpunkte verstehen, wenn klare Standardsprache verwendet wird und wenn es um vertraute Dinge aus Arbeit, Schule, Freizeit usw. geht. Kann die meisten Situationen bewältigen, denen man auf Reisen im Sprachgebiet begegnet. Kann sich einfach und zusammenhängend über vertraute Themen und persönliche Interessengebiete äußern. Kann über Erfahrungen und Ereignisse berichten, Träume, Hoffnungen und Ziele beschreiben und zu Plänen und Ansichten kurze Begründungen oder Erklärungen geben.“
B.) Anwendungsbereich
Jede/r Studienbewerber/in muss zur Einschreibung bzw. zum Fachwechsel seinem/ihrem gewählten Studiengangs gemäß ausreichende Kenntnisse der englischen Sprache gemäß der unter A.) gestellten Anforderungen nachweisen.
Bei einem Fachwechsel innerhalb der LUH können die sprachlichen Anforderungen von den unter A.) definierten Anforderungen abweichen, so dass ggf. ein aktualisierter Sprachnachweis erforderlich wird.
C.) Tests und Prüfungen zum Nachweis der sprachlichen Studierfähigkeit
Folgende Tests/Prüfungen dienen dem Nachweis von ausreichenden Sprachkenntnissen:
- Test of English as a Foreign Language (TOEFL®, iBT oder Home Edition) mit einem Ergebnis von mindestens 53 Punkten
- International English Language Testing System (IELTS Academic, papierbasiert, digital oder online) mit einem Ergebnis von mindestens 4.5
- B1 Preliminary (ehemals PET)
- Pearson Test of English (PTE Academic, papierbasiert oder digital) mit einem Ergebnis von mindestens 43 Punkten
- UNIcert® I
Wichtiger Hinweis: Bitte verwenden Sie für die elektronische Übermittlung von TOEFL® Scores an die Leibniz Universität nur den Abteilungscode "99"!
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Englischkenntnisse auf dem Niveau B2
A.) Definition der Sprachanforderungen
Der Gemeinsame Europäische Referenzrahmen für Sprachen (Globalskala) sieht im oberen Bereich der selbstständigen Sprachverwendung die Beherrschung folgender Fähigkeiten vor: „[Der/Die Studienbewerber/in] kann die Hauptinhalte komplexer Texte zu konkreten und abstrakten Themen verstehen; versteht im eigenen Spezialgebiet auch Fachdiskussionen. Kann sich so spontan und fließend verständigen, dass ein normales Gespräch mit Muttersprachlern ohne größere Anstrengung auf beiden Seiten gut möglich ist. Kann sich zu einem breiten Themenspektrum klar und detailliert ausdrücken, einen Standpunkt zu einer aktuellen Frage erläutern und die Vor- und Nachteile verschiedener Möglichkeiten angeben.“
B.) Anwendungsbereich
Jede/r Studienbewerber/in muss zur Einschreibung bzw. zum Fachwechsel seinem/ihrem gewählten Studiengangs gemäß ausreichende Kenntnisse der englischen Sprache gemäß der unter A.) gestellten Anforderungen nachweisen.
Bei einem Fachwechsel innerhalb der LUH können die sprachlichen Anforderungen von den unter A.) definierten Anforderungen abweichen, so dass ggf. ein aktualisierter Sprachnachweis erforderlich wird.
C.) Tests und Prüfungen zum Nachweis der sprachlichen Studierfähigkeit
Folgende Tests/Prüfungen dienen dem Nachweis von ausreichenden Sprachkenntnissen:
- Test of English as a Foreign Language (TOEFL®, iBT oder Home Edition) mit einem Ergebnis von mindestens 72 Punkten
- International English Language Testing System (IELTS Academic, papierbasiert, digital oder online) mit einem Ergebnis von 5.5
- B2 First (ehemals FCE)
- Pearson Test of English (PTE Academic, papierbasiert oder digital) mit einem Ergebnis von mindestens 59 Punkten
- telc English B2⋅C1 University
- UNIcert® II
Wichtiger Hinweis: Bitte verwenden Sie für die elektronische Übermittlung von TOEFL® Scores an die Leibniz Universität nur den Abteilungscode "99"!
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Englischkenntnisse auf dem Niveau C1
A.) Definition der Sprachanforderungen
Der Gemeinsame Europäische Referenzrahmen für Sprachen (Globalskala) sieht im oberen Bereich der selbstständigen Sprachverwendung die Beherrschung folgender Fähigkeiten vor: „[Der/Die Studienbewerber/in] kann ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen. Kann sich spontan und fließend ausdrücken, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. Kann die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebrauchen. Kann sich klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten äußern und da bei verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwenden.“
B.) Anwendungsbereich
Jede/r Studienbewerber/in muss zur Einschreibung bzw. zum Fachwechsel seinem/ihrem gewählten Studiengangs gemäß ausreichende Kenntnisse der englischen Sprache gemäß der unter A.) gestellten Anforderungen nachweisen.
Bei einem Fachwechsel innerhalb der LUH können die sprachlichen Anforderungen von den unter A.) definierten Anforderungen abweichen, so dass ggf. ein aktualisierter Sprachnachweis erforderlich wird.
C.) Tests und Prüfungen zum Nachweis der sprachlichen Studierfähigkeit
Folgende Tests/Prüfungen dienen dem Nachweis von ausreichenden Sprachkenntnissen:
- Test of English as a Foreign Language (TOEFL®, iBT oder Home Edition) mit einem Ergebnis von mindestens 95 Punkten
- International English Language Testing System (IELTS Academic, papierbasiert, digital oder online) mit einem Ergebnis von 7.0
- C1 Advanced (ehemals CAE)
- Pearson Test of English (PTE Academic, papierbasiert oder digital) mit einem Ergebnis von mindestens 76 Punkten
- telc English B2⋅C1 University
- UNIcert® III
Wichtiger Hinweis: Bitte verwenden Sie für die elektronische Übermittlung von TOEFL® Scores an die Leibniz Universität nur den Abteilungscode "99"!
Nachweis von ausreichenden Französischkenntnissen
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Französischkenntnisse auf dem Niveau B1
A.) Definition der Sprachanforderungen
Der Gemeinsame Europäische Referenzrahmen für Sprachen (Globalskala) sieht im oberen Bereich der selbstständigen Sprachverwendung die Beherrschung folgender Fähigkeiten vor: „[Der/Die Studienbewerber/in] kann die Hauptpunkte verstehen, wenn klare Standardsprache verwendet wird und wenn es um vertraute Dinge aus Arbeit, Schule, Freizeit usw. geht. Kann die meisten Situationen bewältigen, denen man auf Reisen im Sprachgebiet begegnet. Kann sich einfach und zusammenhängend über vertraute Themen und persönliche Interessensgebiete äußern. Kann über Erfahrungen und Ereignisse berichten, Träume, Hoffnungen und Ziele beschreiben und zu Plänen und Ansichten kurze Begründungen oder Erklärungen geben.“
B.) Anwendungsbereich
- In einigen Studiengängen müssen zur Einschreibung bzw. zum Fachwechsel ausreichende Kenntnisse in mindestens einer anderen als der deutschen und/oder englischen Sprache gemäß der unter A.) gestellten Anforderungen nachgewiesen werden.
- Bei einem Fachwechsel innerhalb der LUH können die sprachlichen Anforderungen von den unter A.) definierten Anforderungen abweichen, so dass ggf. ein aktualisierter Sprachnachweis erforderlich wird.
C.) Tests und Prüfungen zum Nachweis der sprachlichen Studierfähigkeit
Folgende Tests/Prüfungen dienen dem Nachweis von ausreichenden Sprachkenntnissen:
- Diplôme d’études de langue francaise (DELF) B1
- Test d'évaluation de français (TEF) Niveau 3 (mit allen obligatorischen und fakultativen Testteilen)
- Test de connaissance du français (Diplôme d'admission préalable, TCF DAP) B1
- telc Français B1
- UNIcert® I Französisch
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Französischkenntnisse auf dem Niveau B2
A.) Definition der Sprachanforderungen
Der Gemeinsame Europäische Referenzrahmen für Sprachen (Globalskala) sieht im oberen Bereich der selbstständigen Sprachverwendung die Beherrschung folgender Fähigkeiten vor: „[Der/Die Studienbewerber/in] kann die Hauptinhalte komplexer Texte zu konkreten und abstrakten Themen verstehen; versteht im eigenen Spezialgebiet auch Fachdiskussionen. Kann sich so spontan und fließend verständigen, dass ein normales Gespräch mit Muttersprachlern ohne größere Anstrengung auf beiden Seiten gut möglich ist. Kann sich zu einem breiten Themenspektrum klar und detailliert ausdrücken, einen Standpunkt zu einer aktuellen Frage erläutern und die Vor- und Nachteile verschiedener Möglichkeiten angeben.“
B.) Anwendungsbereich
- In einigen Studiengängen müssen zur Einschreibung bzw. zum Fachwechsel ausreichende Kenntnisse in mindestens einer anderen als der deutschen und/oder englischen Sprache gemäß der unter A.) gestellten Anforderungen nachgewiesen werden.
- Bei einem Fachwechsel innerhalb der LUH können die sprachlichen Anforderungen von den unter A.) definierten Anforderungen abweichen, so dass ggf. ein aktualisierter Sprachnachweis erforderlich wird.
C.) Tests und Prüfungen zum Nachweis der sprachlichen Studierfähigkeit
Folgende Tests/Prüfungen dienen dem Nachweis von ausreichenden Sprachkenntnissen:
- Diplôme d’études de langue francaise (DELF) B2
- Test d'évaluation de français (TEF) Niveau 4 (mit allen obligatorischen und fakultativen Testteilen)
- Test de connaissance du français (Diplôme d'admission préalable, TCF DAP) B2
- telc Français B2
- UNIcert® II Französisch
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Französischkenntnisse auf dem Niveau C1
A.) Definition der Sprachanforderungen
Der Gemeinsame Europäische Referenzrahmen für Sprachen (Globalskala) sieht im oberen Bereich der selbstständigen Sprachverwendung die Beherrschung folgender Fähigkeiten vor: „[Der/Die Studienbewerber/in] kann ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen. Kann sich spontan und fließend ausdrücken, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. Kann die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebrauchen. Kann sich klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten äußern und da bei verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwenden.“
B.) Anwendungsbereich
- In einigen Studiengängen müssen zur Einschreibung bzw. zum Fachwechsel ausreichende Kenntnisse in mindestens einer anderen als der deutschen und/oder englischen Sprache gemäß der unter A.) gestellten Anforderungen nachgewiesen werden.
- Bei einem Fachwechsel innerhalb der LUH können die sprachlichen Anforderungen von den unter A.) definierten Anforderungen abweichen, so dass ggf. ein aktualisierter Sprachnachweis erforderlich wird. der unter A.) gestellten Anforderungen nachgewiesen werden.
C.) Tests und Prüfungen zum Nachweis der sprachlichen Studierfähigkeit
Folgende Tests/Prüfungen dienen dem Nachweis von ausreichenden Sprachkenntnissen:
- Diplôme approfondi de langue française (DALF) C1
- Test d'évaluation de français (TEF) Niveau 5 (mit allen obligatorischen und fakultativen Testteilen)
- Test de connaissance du français (Diplôme d'admission préalable, TCF DAP) C1
- telc Français C1
- UNIcert® III Französisch
Nachweis von ausreichenden Spanischkenntnissen
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Spanischkenntnisse auf dem Niveau B1
Bitte beachten Sie: Diese Liste ersetzt nicht die „Ordnung über Kenntnisse der spanischen Sprache für Studienbewerberinnen und Studienbewerber für das Fach Spanisch am Romanischen Seminar der Leibniz Universität Hannover“!
A.) Definition der Sprachanforderungen
Der Gemeinsame Europäische Referenzrahmen für Sprachen (Globalskala) sieht im oberen Bereich der selbstständigen Sprachverwendung die Beherrschung folgender Fähigkeiten vor: „[Der/Die Studienbewerber/in] kann die Hauptpunkte verstehen, wenn klare Standardsprache verwendet wird und wenn es um vertraute Dinge aus Arbeit, Schule, Freizeit usw. geht. Kann die meisten Situationen bewältigen, denen man auf Reisen im Sprachgebiet begegnet. Kann sich einfach und zusammenhängend über vertraute Themen und persönliche Interessensgebiete äußern. Kann über Erfahrungen und Ereignisse berichten, Träume, Hoffnungen und Ziele beschreiben und zu Plänen und Ansichten kurze Begründungen oder Erklärungen geben.“
B.) Anwendungsbereich
- In einigen Studiengängen müssen zur Einschreibung bzw. zum Fachwechsel ausreichende Kenntnisse in mindestens einer anderen als der deutschen und/oder englischen Sprache gemäß der unter A.) gestellten Anforderungen nachgewiesen werden.
- Bei einem Fachwechsel innerhalb der LUH können die sprachlichen Anforderungen von den unter A.) definierten Anforderungen abweichen, so dass ggf. ein aktualisierter Sprachnachweis erforderlich wird.
C.) Tests und Prüfungen zum Nachweis der sprachlichen Studierfähigkeit
Folgende Tests/Prüfungen dienen dem Nachweis von ausreichenden Sprachkenntnissen:
-
Spanischkenntnisse auf dem Niveau B2
Bitte beachten Sie: Diese Liste ersetzt nicht die „Ordnung über Kenntnisse der spanischen Sprache für Studienbewerberinnen und Studienbewerber für das Fach Spanisch am Romanischen Seminar der Leibniz Universität Hannover“!
A.) Definition der Sprachanforderungen
Der Gemeinsame Europäische Referenzrahmen für Sprachen (Globalskala) sieht im oberen Bereich der selbstständigen Sprachverwendung die Beherrschung folgender Fähigkeiten vor: „[Der/Die Studienbewerber/in] kann die Hauptinhalte komplexer Texte zu konkreten und abstrakten Themen verstehen; versteht im eigenen Spezialgebiet auch Fachdiskussionen. Kann sich so spontan und fließend verständigen, dass ein normales Gespräch mit Muttersprachlern ohne größere Anstrengung auf beiden Seiten gut möglich ist. Kann sich zu einem breiten Themenspektrum klar und detailliert ausdrücken, einen Standpunkt zu einer aktuellen Frage erläutern und die Vor- und Nachteile verschiedener Möglichkeiten angeben.“
B.) Anwendungsbereich
- In einigen Studiengängen müssen zur Einschreibung bzw. zum Fachwechsel ausreichende Kenntnisse in mindestens einer anderen als der deutschen und/oder englischen Sprache gemäß der unter A.) gestellten Anforderungen nachgewiesen werden.
- Bei einem Fachwechsel innerhalb der LUH können die sprachlichen Anforderungen von den unter A.) definierten Anforderungen abweichen, so dass ggf. ein aktualisierter Sprachnachweis erforderlich wird.
C.) Tests und Prüfungen zum Nachweis der sprachlichen Studierfähigkeit
Folgende Tests/Prüfungen dienen dem Nachweis von ausreichenden
-
Spanischkenntnisse auf dem Niveau C1
Bitte beachten Sie: Diese Liste ersetzt nicht die „Ordnung über Kenntnisse der spanischen Sprache für Studienbewerberinnen und Studienbewerber für das Fach Spanisch am Romanischen Seminar der Leibniz Universität Hannover“!
A.) Definition der Sprachanforderungen
Der Gemeinsame Europäische Referenzrahmen für Sprachen (Globalskala) sieht im oberen Bereich der selbstständigen Sprachverwendung die Beherrschung folgender Fähigkeiten vor: „[Der/Die Studienbewerber/in] kann ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen. Kann sich spontan und fließend ausdrücken, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. Kann die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebrauchen. Kann sich klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten äußern und da bei verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwenden.“
B.) Anwendungsbereich
- In einigen Studiengängen müssen zur Einschreibung bzw. zum Fachwechsel ausreichende Kenntnisse in mindestens einer anderen als der deutschen und/oder englischen Sprache gemäß der unter A.) gestellten Anforderungen nachgewiesen werden.
- Bei einem Fachwechsel innerhalb der LUH können die sprachlichen Anforderungen von den unter A.) definierten Anforderungen abweichen, so dass ggf. ein aktualisierter Sprachnachweis erforderlich wird. der unter A.) gestellten Anforderungen nachgewiesen werden.
C.) Tests und Prüfungen zum Nachweis der sprachlichen Studierfähigkeit
Folgende Tests/Prüfungen dienen dem Nachweis von ausreichenden Sprachkenntnissen:
- Diplomas de Español como Lengua Extranjera (DELE) C1
- Servicio Internacional de Evaluación de la Lengua Española (SIELE Global) C1
- Diploma Internacional de Español (DIE), Superior (Niveau 9)
- UNIcert® III Spanisch
Sprachnachweise für Englisch und Spanisch im Zwei-Fächer-Bachelor
Fremdsprachenkenntnisse für Bachelorstudiengänge müssen Bewerberinnen und Bewerber mit einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung ausschließlich für die Fächer Englisch und Spanisch in den Studiengängen "Fächerübergreifender Bachelor" und "Technical Education" nachweisen.
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Sprachnachweis für das Fach "Englisch" im Fächerübergreifenden Bachelor und im Technical Education
Die zur Aufnahme des Studiums notwendigen Kenntnisse der englischen Sprache auf Niveau B2 müssen alle Studienbewerberinnen und Studienbewerber (Erstsemesterstudierende sowie Fach- und Studienortwechslerinnen und Studienortwechsler) für das Fach Englisch (Erstfach wie Zweitfach) zum Zeitpunkt der Bewerbung nachweisen. Dieser Nachweis kann erfolgen durch
- eine durchgängige und erfolgreich bestandene Belegung von Englisch über 4 Halbjahre hinweg (in der Oberstufe bei einem deutschen Abitur) oder
- ein in der Abiturstufe erworbenes Certilingua Label of Excellence oder
- das Erreichen einer B2-äquivalenten Benotung in einer der folgenden Sprachtests (Nachweis darf nicht älter als 2 Jahre sein):
- TOEFL (Test of English as a Foreign Language) des Educational Testing Service (ETS), Princeton, NJ, USA
- FCE (First Certificate in English), Cambridge ESOL, Cambridge, GB
- IELTS (International English Language Testing System), Cambridge ESOL, British Council und IDP, IELTS Australia
Ausnahmen:Bewerberinnen und Bewerber können vom Nachweis über ausreichende Englischkenntnisse befreit werden, wenn
- Englisch ihre Muttersprache ist oder sie eine im englischsprachigen Ausland erworbene Hochschulzugangsberechtigung besitzen oder einen Hochschulabschluss in einem Studiengang gemacht haben, in dem Englisch die primäre Unterrichtssprache ist
- In Sonderfällen behält sich das englische Seminar eine Einzelfallprüfung vor
Termine und Fristen:- Keiner der Sprachnachweise - ausgenommen die Oberstufennoten - darf zum Beginn des Studiums älter als drei Jahre sein
- Die Nachweise sollen in der Regel bei der Bewerbung vorliegen
In Ausnahmefällen können die Ergebnisse bis zum 30.09. des Jahres nachgewiesen werden
Testergebnisse:Die Mindestpunktzahl/Mindestnote für die Zulassung zum Studium des Fachs Englisch am Englischen Seminar der Leibniz Universität Hannover beträgt derzeit:
- TOEFL 78
- Cambridge English First (FCE)
- IELTS 6,0
TOEFL beim Leibniz Language Centre der Leibniz Universität Hannover:
Weitere Informationen zum Nachlesen: -
Sprachnachweis für das Fach "Spanisch" im Fächerübergreifenden Bachelor und im Technical Education
Die zur Aufnahme des Studiums notwendigen Kenntnisse der spanischen Sprache haben vor Beginn des Studiums alle Studienbewerberinnen und Studienbewerber (Erstsemesterstudierende, Fachwechsler) für das Fach Spanisch (Erstfach wie Zweitfach) nachzuweisen. Dieser Nachweis kann erfolgen durch:
- einen Schnitt von mindestens 11 Punkten im Grundkurs oder
- 9 Punkte im Leistungskurs in Spanisch in den letzten zwei Jahren der Oberstufe (wobei Spanisch als Seminarfach nicht berücksichtigt wird), oder
- das Bestehen einer der folgenden Sprachprüfungen:
- „DELE Nivel B1/ B1 Escolar“ oder
- der Grundstufe I - III (A1 - B1) (jeweils im Umfang von 4 SWS) am Leibniz Language Centre der Leibniz Universität oder von UNIcert I.
- ein erfolgreiches Studium von mindestens zwei Semestern in einem spanischsprachigen Land als ordentliche Studierende bzw. ordentlich Studierender
- einen Schulabschluss mit Hochschulzugangsberechtigung aus Spanien oder Lateinamerika
Ausnahmen:- Ausgenommen sind Bewerberinnen und Bewerber mit spanischer Muttersprache
- Studierende aus vom Romanischen Seminar anerkannten Austauschprogrammen der Leibniz Universität Hannover
- Studierende, die bereits einen Hochschulabschluss im spanischsprachigen Ausland erworben haben. Der Nachweis über die Sprachkenntnisse in der spanischen Sprache gemäß §1 Absatz 1 ist durch entsprechende Dokumente zu erbringen.
Termine und Fristen:- Keiner der genannten Sprachnachweise mit Ausnahme des Schul- bzw. Hochschulabschlusses darf zum Beginn des Studiums älter als drei Jahre sein.
- Die Ergebnisse sollen i.d.R. bei der Bewerbung zur Hochschulzulassung vorliegen und sind Teil der Bewerbung. In Ausnahmefällen können die Ergebnisse bis zum 30.09. des Jahres nachgewiesen werden.
Testergebnisse:- Die Mindestpunktzahl/Mindestnote für die Zulassung zum Studium des Fachs Spanisch am Romanischen Seminar beträgt bei DELE 70% (internetbasiert) und bei UNIcert I 4,0 (internetbasiert).
Weitere Informationen zum Nachlesen:
Immatrikulationsordnung & Prüfungsordnung
Speziell die deutschen Sprachanforderungen für ausländische Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die sich für einen Bachelorstudiengang interessieren, regeln § 1 der Immatrikulationsordnungder Leibniz Universität Hannover sowie § 4 der lokalen Prüfungsordnung der Leibniz Universität Hannover über die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH).
Alle hier aufgeführten Bestimmungen wurden von einer Expertengruppe des Leibniz Language Centres der Leibniz Universität getroffen und werden in einem Abstand von spätestens fünf Jahren auf ihre Aktualität und ihre formale und inhaltliche Gültigkeit hin überprüft und ggf. angepasst.
Bitte beachten Sie, dass diese Seite weder einen Anspruch auf Vollständigkeit noch auf Verbindlichkeit erhebt. Die erforderlichen Sprachkenntnisse und ihr Nachweis werden ausschließlich und rechtsverbindlich von der Zugangsordnung Ihres gewünschten Studiengangs geregelt.
Weitere Informationen zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen sowie eine detaillierte Beschreibung der Anforderungen in den einzelnen sprachlichen Fertigkeiten finden Sie auf folgender Website: Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen (GER)
Welfengarten 1
30167 Hannover
Welfengarten 1
30167 Hannover