Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis
Zur Wahrung der hohen wissenschaftlichen Qualitätsstandards in der Forschung misst die Leibniz Universität Hannover der Einhaltung der Regeln guter wissenschaftlicher Praxis zentrale Bedeutung bei. Zur Vermeidung von Unredlichkeiten und Betrug hat die Leibniz Universität daher ein zweistufiges Verfahren zur Selbstkontrolle der Wissenschaft etabliert. Mitglieder und Angehörige der Universität können sich bei vermutetem wissenschaftlichen Fehlverhalten an die Vertrauensperson wenden, die eine Vorprüfung der Anschuldigungen vornimmt. Erhärtet sich der Verdacht, wird der Fall von einer unabhängigen Untersuchungskommission unter Einbeziehung aller verfügbaren Erkenntnisse und unter Anhörung der beteiligten Personen geprüft. Sollten sich die Anschuldigungen bestätigen, leitet die Hochschulleitung entsprechende Sanktionsmaßnahmen ein.
Die Richtlinie der Leibniz Universität orientiert sich an den Empfehlungen der Deutschen Forschungsgemeinschaft zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis.
Als Vertrauens-/ Ombudsperson und deren Stellvertretung hat der Senat folgende Personen benannt:
Vertrauens-/ Ombudsperson
30167 Hannover
Stellvertretende Vertrauens-/ Ombudsperson
30167 Hannover
Stellvertretende Vertrauens-/ Ombudsperson
30167 Hannover
Ansprechperson
Referentin für Forschung
30167 Hannover
Untersuchungskommission
Mitglied
Prof. Tim Dornis
Institut für Rechtsinformatik
Hochschullehrer
Dr. -Ing. Torsten Heidenblut
Institut für Werkstoffkunde (PZH)
wiss. Mitarbeiter
Prof. Marie Weinhart
Institut für Physikalische Chemie und Elektrochemie
Hochschullehrerin
Prof. Dietmar Hübner
Institut für Philosophie
Hochschullehrer
Stellvertretung
Prof. Heribert Vollmer
Institut für Theoretische Informatik
Hochschullehrer
Dr. Kathrin Damm
Institut für Versicherungsbetriebslehre
wiss. Mitarbeiterin
Prof. Annika Raatz
Institut für Montagetechnik
Hochschullehrerin
Prof. Claas Friedrich Germelmann
Institut für Internationales Recht
Hochschullehrer