Arbeitsmedizin an der Leibniz Universität Hannover

Arbeitsmedizin umfasst die Wechselbeziehungen zwischen Arbeits- und Lebenswelten einerseits sowie Gesundheit und Krankheit andererseits.


Betriebsärzte unterliegen uneingeschränkt der ärztlichen Schweigepflicht.

Arbeitsmedizin ist Präventivmedizin und dann besonders erfolgreich, wenn gegenseitiges Vertrauen Grundlage der gemeinsamen Arbeit ist.

Die arbeitsmedizinische Vorsorge ist in der entsprechenden Verordnung (ArbMedVV) geregelt. Sie ergibt sich aus der Art der Tätigkeiten mit ihren Gefährdungen und wird in der Gefährdungsbeurteilung festgelegt. Vorsorge dient dem Schutz des Individuums. Der Vorsorge stehen die Eignungsuntersuchungen gegenüber. Sie sind kein Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge und basieren auf anderen Rechtsvorschriften, wie z.B. der Strahlenschutzverordnung oder Untersuchung nach TV-L.

Eignungsuntersuchungen sollen insbesondere die Eignung für bestimmte Tätigkeiten prüfen und Fremdgefährdungen verhindern.


Zu den Aufgaben der Betriebsärzte zählen zum Beispiel:

  • Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln Beratung bei arbeitsphysiologischen, arbeitspsychologischen, ergonomischen und arbeitshygienischen Fragen (z.B. Arbeitsrhythmus, Arbeitszeit, Pausenregelung),
  • Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs und der Arbeitsumgebung
  • Mitwirkung bei der Organisation der "Ersten Hilfe" im Betrieb einschließlich des Umgangs mit psychisch traumatisierten Personen,
  • Beratung bei Fragen des Arbeitsplatzwechsels sowie der Eingliederung und Wiedereingliederung von Beschäftigten mit gesundheitlichen Eingeschränkungen der Leistungsfähigkeit einschließlich Leistungsgewandelter in den Arbeitsprozess Untersuchung,
  • arbeitsmedizinische Beurteilung und Beratung der Beschäftigten und ggf. Studierenden, sowie Zusammenfassung und Auswertung der Untersuchungsergebnisse Untersuchung von Ursachen arbeitsbedingter Erkrankungen,
  • Zusammenfassung und Auswertung der Untersuchungsergebnisse und Erarbeitung von Maßnahmen zur Verhütung dieser Erkrankungen als Vorschlag für den Arbeitgeber
  • Unterstützung bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung
  • Durchführung von Begehungen Teilnahme an den Arbeitsschutzausschuss-Sitzungen.

Downloads der Arbeitsmedizin

-nicht barrierefrei-

Mitarbeiter/-innen der Arbeitsmedizin

Dr. Ellen Aumüller
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Technik und Verwaltung
Fachärztin für Arbeitsmedizin
Adresse
Wilhelm-Busch-Straße 22
30167 Hannover
Gebäude
Raum
103
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30167 Hannover
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103
Nichtöffentliche Person
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