Homeoffice
Homeoffice (ehemals alternierende Telearbeit) liegt vor, wenn Beschäftigte regelmäßig ihre individuelle Arbeitszeit teilweise an einem fest eingerichteten Arbeitsplatz in einer außerbetrieblichen Arbeitsstätte und teilweise in der betrieblichen Arbeitsstätte (Dienststelle) erbringen. Es sind mindestens 1/5 der individuellen Wochenarbeitszeit in der Dienststelle abzuleisten und mindestens 1/5 der individuellen Wochenarbeitszeit sollen am außerbetrieblichen Arbeitsplatz erbracht werden. Die konkrete Aufteilung wird mit der vorgesetzten Person abgestimmt.
Mobile Arbeit
Mobile Arbeit liegt vor, wenn Beschäftigte gelegentlich ihre individuelle Arbeitszeit (bis zu 30 Prozent ihrer individuellen wöchentlichen Arbeitszeit im Kalenderhalbjahr), tageweise oder stundenweise, außerhalb der Dienststelle erbringen. Die konkrete Inanspruchnahme wird mit der vorgesetzten Person abgestimmt.