Erasmus+

© Frederik Dollwet, Fotowettbewerb 2022

Erasmus+ soll lebenslanges Lernen fördern, nachhaltiges Wachstum ermöglichen, sozialen Zusammenhalt und die europäische Identität stärken sowie Innovationen vorantreiben. Im Zentrum des Programms stehen dabei die Themen Inklusion und Diversität, Digitalisierung, politische Bildung und Nachhaltigkeit, die eng miteinander verbunden sind.

  • Was ist Erasmus+?

    Erasmus+

    In der aktuellen Programmgeneration 2021 bis 2027 können noch mehr Europäerinnen und Europäer einfacher als bisher an Erasmus+ teilnehmen. Besonders angesprochen sind alle, die bisher wegen ihrer persönlichen oder sozialen Situation oder wegen struktureller Faktoren nicht vom Programm erreicht wurden. Insgesamt soll der Zugang für alle Menschen und Organisationen erleichtert werden.

    Auf dem Weg zu dieser breiteren sozialen Teilhabe am Erasmus+ Programm ist auch die Digitalisierung ein wichtiger Baustein. Neben der digitalen Verwaltung und Administration sind Blended-Mobility-Formate neu im Programm. Für das Ziel, den ökologischen Fußabdruck von Erasmus+ zu verringern, setzt das Programm auf verschiedene Maßnahmen. So werden etwa finanzielle Anreize für die Nutzung von umweltfreundlichen Transportmitteln geschaffen, „green skills“ gefördert und digitale Instrumente sollen verstärkt eingesetzt werden.

    Das Programm Erasmus+ ist eine der großen Erfolgsgeschichten der Europäischen Union und fördert im universitären Bereich seit 1987 grenzüberschreitende Mobilität von Studierenden, Hochschullehrenden und Hochschulpersonal.

    Unter dem Dach des EU-Bildungsprogramms werden durch die Erasmus+ Leitaktion 1 (Lernmobilität von Einzelpersonen) folgende Mobilitätsmaßnahmen gefördert:

    Einbezogen werden dabei Studierende aller Studienzyklen bis einschließlich der Promotion. Studierende können jeweils im Bachelor, Master und Doktorat bis zu 12 Monate gefördert werden.

    Erasmus+ ermöglicht zudem dem Lehr- und Verwaltungspersonal Auslandsaufenthalte.

    Darüber hinaus werden im Rahmen des Erasmus+ Programms Leitaktion 2 (Strategische Partnerschaften) auch Vorhaben der Hochschulen zur Curriculumentwicklung, die Durchführung von Kurzzeitprogrammen, innovative Lehr- und Lernmethoden, die Entwicklung dualer Studiengänge, Projekttreffen, etc. unterstützt.

    Im Rahmen der Leitaktion 3 (Unterstützung politischer Reformprozesse) können bildungspolitische Reformprozesse, die auf europäischer Ebene angestoßen wurden, zentral von der EU-Kommission unterstützt werden.

    Hochschulen, die an Erasmus+ teilnehmen möchten, benötigen die Erasmus Charta für die Hochschulbildung (ECHE). Die EU-Kommission hat der Leibniz Universität Hannover die ECHE für die Programmgeneration von 2021-27 wieder verliehen.

    Zur ECHE gehört ein Erasmus Policy Statement (EPS). In ihm sind Strategien und Ziele der Leibniz Universität Hannover für ihre Erasmus-Aktivitäten im Rahmen des Programms Erasmus+ der Europäischen Union im Zeitraum 2021-2027 niedergeschrieben.

    Haftungsklausel: Dieses Projekt wurde mit Unterstüzung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.

  • Erasmus+ an der Leibniz Universität Hannover

    Erasmus+ an der Leibniz Universität Hannover

    Rund 300 Partnerhochschulen in fast allen europäischen Ländern sind in das Erasmus+ Netzwerk der Leibniz Universität Hannover eingebunden. Neben einem Mobilitätszuschuss beinhaltet das Erasmus+ Programm den Erlass der Studiengebühren im Ausland und die weitgehende Anrechnung und Anerkennung der dort erbrachten Studienleistungen.

    Zuständig für die Vergabe der Erasmus+ Studienplätze sind die jeweiligen Fachaustauschkoordinierende der einzelnen Institute/Fakultäten. Generelle Informationen über das Erasmus+ Programm und die Kontakte der Leibniz Universität Hannover erhalten Sie bei uns im Hochschulbüro für Internationales.

     

  • Rahmenbedinungen

    Teilnahmebedingungen

    Teilnahmeberechtigt sind Studierende deutscher Hochschulen (im Besitz einer für das Antragsjahr gültigen ECHE), sowie Graduierte und Doktorandinnen und Doktoranden. Studierendenmobilität ist von jedem Programmland aus in Richtung jedes anderen Programmlands oder jedes Partnerlands (KA131 International) möglich.
    Ansprüche, Aufgaben und Pflichten der Studierenden finden Sie in der Erasmus+ Studierendencharta.

    Am Erasmus+ Programm teilnehmende Studierende müssen an der entsendenden Hochschule eingeschrieben sein und einem Studium nachgehen, das zu einem akademischen Grad an dieser Hochschule führt.
    Studierende müssen ihre physische Mobilitätsaktivität in einem Programm- oder Partnerland durchführen, das weder das Land der entsendenden Hochschule noch ihr Wohnsitzland während des Studiums ist. Bsp.: Im Falle von in Deutschland eingeschriebenen, aber in den Niederlanden lebenden Studierenden können diese somit keine Erasmus-Förderung für eine Mobilität in die Niederlande erhalten.
    Gefördert werden können:

    • Studierendenmobilität zu Studienzwecken (SMS), ggf. kombiniert mit einem Praktikum
    • Studierendenmobilität zu Praktikumszwecken (SMP), auch für Graduierte
    • short-term-(Blended)-Mobilität für Doktoranden und Doktorandinnen
    • für bestimmte, durch die Hochschule festzulegende Personenkreise, short-term Blended-Mobilitäten zu Studien oder Praktikumszwecken (SMS und SMP)

    Die finanzielle Erasmus+ Förderung darf nur für die physische Mobilität (Anwesenheit im Gastland) gewährt werden.

    Dauer der Mobilität

    Studierende können pro Studienzyklus (Bachelor, Master, Promotion) mehrmals finanziell für die physischen Mobilitätsphasen gefördert werden, jedoch insgesamt nicht länger als zwölf Monate. Bei einzügigen Studiengängen (Diplomstudium, Medizin) dürfen die Aktivitäten insgesamt für 24 Monate gefördert werden. Zu den zwölf (bzw. 24) Monaten zählen alle früheren Erasmus-Aktivitäten (z. B. Programm für lebenslanges Lernen, Erasmus Mundus, Erasmus+).

    • Langzeitmobilität (Semesteraufenthalte): zwei bis zwölf Monate (ein Monat entspricht 30 Tagen)
    • Kurzzeitmobilität Studierende: fünf bis 30 Tage - Blended Mobilität. Kombination aus physischer und virtueller Mobilität (BIP - Blended Intensive Programme)
    • Kurzzeitmobilität Promovierende: fünf bis 30 Tage - Blended Mobilität sowie rein physische Mobilität
  • Blended Mobilitäten

    Blended Mobilität

    Blended Mobility ist eine Kombination aus einer physischen Mobilität unterschiedlicher Dauer und einer virtuellen Phase, die vor, während (begleitend, nicht als Unterbrechung) oder nach der physischen Mobilität stattfindet. Ziel ist es, den kollaborativen Online-Lernaustausch und die Teamarbeit zu erleichtern. Die virtuelle Komponente kann zum Beispiel Lernende aus verschiedenen Ländern und Studienrichtungen online zusammenbringen, um Online-Kurse zu besuchen oder gemeinsam und zeitgleich an Aufgaben zu arbeiten, die als Teil des Abschlusses anerkannt werden.

    In der Regel kann jede Mobilität als Kombination aus einer physischen Auslandsmobilität und einer Online-Lernphase organisiert werden.

    Neben Studierenden kann auch das Lehr- und Verwaltungspersonal Blended Mobility für Lehr- und Weiterbildungszwecke nutzen.

    Für Studierende (SM) gibt es zwei Formen für eine Blended Mobility:

    • Klassische Erasmus+-Förderung als Blended Mobility (long-term): Eine mindestens 2-monatige physische Präsenzphase im Ausland wird ergänzt durch ein beliebiges Volumen an virtuellem Lernen vor, während (begleitend, nicht als Unterbrechung) oder nach der physischen Mobilität (für Studierende im Rahmen einer Studien- oder Praktikumsmobilität).
    • Blended Mobility mit kurzfristiger physischer Präsenz (short-term): Studierende, insbesondere diejenigen, die aufgrund persönlicher, familiärer, gesundheitlicher oder studiengangsbedingter Umstände nicht in der Lage sind, an einer langfristigen physischen Mobilitätsaktivität zu Studien- oder Praktikumszwecken teilzunehmen, können eine kürzere physische Mobilität mit einer virtuellen Komponente kombinieren (short-term Blended-Mobilität). In diesen Fällen muss die physische Mobilitätsaktivität zwischen 5 Tagen und 30 Tagen dauern und durch eine obligatorische virtuelle Komponente ergänzt werden, die eine gemeinsame Online-Lernerfahrung und Teamarbeit ermöglicht. Bei einer short-term Blended-Mobilität müssen mindestens 3 ECTS-Punkte vergeben werden (für die physische und die virtuelle Komponente zusammen), während für die virtuelle Komponente der Mobilität keine zusätzlichen Anforderungen festgelegt wird. Wenn die Anerkennung der erworbenen ECTS-Punkte nicht möglich ist, z. B. bei einigen Promotionsprogrammen, sollten die 3 ECTS-Punkte als Richtwert für das Arbeitspensum angesehen werden. Es wird empfohlen, dass auch bei einem short-term Blended-Praktikum mindestens 3 ECTS-Punkte vergeben werden, wenn es sich um ein Pflichtpraktikum im Rahmen des Heimatstudienplans handelt. Im Falle eines freiwilligen short-term Blended-Praktikums sollte der äquivalente Arbeitsaufwand mindestens 3 ECTS-Punkte betragen.
    • Blended short-term-Mobilität kann im Rahmen eines Blended Intensive Programms gefördert werden. Dies ist jedoch nicht zwingend.

    Blended Intensive Programmes - BIP

    Die Entwicklung kurzer, intensiver und gemeinsamer Curricula und Aktivitäten sollen Studierenden (SMS) und Hochschulmitarbeitern (STT) die Möglichkeit bieten, als Lernende an einer kurzen physischen Gruppenmobilität (5-30 Tage) kombiniert mit einer virtuellen Phase teilzunehmen. Die Dauer der virtuellen Mobilitätsphase ist nicht vorgegeben und kann nach Bedarf variieren. Die physische Mobilität kann an der aufnehmenden Einrichtung oder an einem anderen Ort im Land der aufnehmenden Einrichtung durchgeführt werden. Für eine solche short-term Blended-Mobilität müssen für Studierende (SMS) mindestens 3 ECTS-Leistungspunkte vergeben werden.

    Mit Blended Intensive Programms sollen den Lernenden mehr Möglichkeiten eröffnet werden, an Erasmus+ teilzunehmen.

    BIPs können Teil der Lehrpläne der Hochschulen sein oder diese ergänzen. Sie können ein völlig neues Programm sein oder eine Erweiterung eines bestehenden Programms mit zusätzlichen Merkmalen, wie z. B. der Art der Vermittlung in einem Blended-Format, darstellen.

    Darüber hinaus stellen BIPs eine gute Gelegenheit dar, neue Gruppen von Studierenden anzusprechen. So werden auf diese Weise zum Beispiel Studierende in Studienbereichen angesprochen, in denen die Mobilitätsmöglichkeiten bisher begrenzt waren, oder solche, die sich (bislang) nicht trauten, allein ins Ausland zu gehen. Auf diese Weise kann der Weg für deren Teilnahme an langfristiger individueller Mobilität im späteren Verlauf ihres Studiums geebnet werden.

Das Erasmus+ Programm beinhaltet die folgenden Leistungen:

  • Der monatliche Mobilitätszuschuss ist in die folgenden Kategorien unterteilt und orientiert sich an den Lebenshaltungskosten des Ziellandes
  • den Erlass der Studiengebühren an der Gasthochschule

Erasmus+ Förderraten Studierendenmobilität - Langzeit

  • Gruppe 1 - 600€/Monat

    Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden, Vereinigtes Königreich

  • Gruppe 2 - 540€/Monat

    Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern

  • Gruppe 3 - 540€/Monat

    Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn

  • Sonderförderung: Top-Ups und Realkostenanträge

    Studierende mit geringeren Chancen

    Um Studierende mit geringeren Chancen zu unterstützen bietet das Erasmusprogramm die Möglichkeit eine Sonderförderung in Höhe von 250€ monatlich zu beantragen. Die Zielgruppen sind:

    • Studierende mit Behinderung oder mit chronischer Erkrankung
    • Studierende mit Kind(ern)
    • Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus (Erstakademiker*innen)
    • Erwerbstätige Studierende

    Green Travel

    Studierende, die mit einem emissionsarmen Verkehrsmittel zu Ihrem Zielort reisen, haben die Möglichkeit bis zu sechs zusätzliche Tage für die Reise zu beantragen. Beispielsweise Bus, Bahn, Fahrrad, Fahrgemeinschaft.

    Praktika

    Studierende, die ein Praktikum im Ausland machen, erhalten die jeweilige Länderrate plus 150€.

     

     

    Alle Top-Ups können je Mobilität nur einmal vergeben, jedoch miteinander kombiniert werden.

    Realkostenanträge für Menschen mit Behinderungen oder chronischer Erkrankung oder Kind(ern) können für alle Erasmus+ Mobilitätslinien (Studium, Praktikum, Mobilität zu Unterrichtszwecken und Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken) gestellt werden. Weitere Informationen finden Sie hier.

Erasmus+ Förderraten Studierendenmobilität - Kurzzeit

  • Förderung
    Tage Betrag pro Tag Top-Up Studierende mit geringeren Chancen
    Bis zum 14. Tag 79€ einmalig 100€
    15. bis 30. Tag 56€ einmalig 150€

    Definition der Top-Ups siehe oben.

  • Reisekostenzuschuss
    Reisedistanz Standardreise Green Travel
    10 bis 99 KM 28 EUR 56 EUR
    100 bis 499 KM 211 EUR 285 EUR
    500 bis 1999 KM 309 EUR 417 EUR
    2000 bis 2999 KM 395 EUR 535 EUR
    3000 bis 3999 KM 580 EUR 785 EUR
    4000 bis 7999 KM 1188 EUR 1188 EUR
    8000 KM oder mehr 1735 EUR 1735 EUR

    Sofern der Reisekostenzuschuss gemäß der Entfernungskategorie nicht mind. 70% der realen Reisekosten für grünes Reisen deckt, können Teilnehmende 80% der Realkosten für nachhaltiges Reisen erstattet bekommen. Sollte dies auf Sie zutreffen, wenden Sie sich bitte an Thomas Reimann, um einen gesonderten Antrag zu stellen.


Bewerbungsverfahren für Studierendenmobilitäten (SMS)

Im Folgenden werden alle notwendigen Schritte Ihres Auslandsaufenthaltes beschrieben. Bitte lesen Sie sich die Informationen sorgfältig durch. Für Fragen steht Ihnen Herr Thomas Reimann zur Verfügung.

  • 1. Bewerbung um einen Austauschplatz

    Um einen Platz im Erasmus+ Programm bewerben Sie sich bei Ihrer Fakultät/Ihrem Institut und den dazugehörigen AustauschkoordinierendenBewerbungsbedingungen und -termine legen die Austauschkoordinierenden fest. Erkundigen Sie sich daher direkt bei der/dem zuständige/n Ansprechpartner/in. Bei ihm/ihr erhalten Sie die Informationen zu den für die Bewerbung an der eigenen Fakultät notwendigen Unterlagen, die Sie zusammen mit einem Ausdruck der Onlinebewerbung wieder dort einreichen.

    Beachten Sie bitte, dass eine Bewerbung nur vollständig ist und bearbeitet werden kann, wenn Sie auch die Onlinebewerbung ausgefüllt haben. Mit Ihrer Online-Bewerbung übermitteln Sie uns alle notwendigen Angaben zur Ihrer Person für die Nominierung an Ihrer gewünschten Partnerhochschule. Die Daten der von den Fakultäten nominierten Studierenden werden in der Datenbank übernommen und nach den üblichen Regeln des Datenschutzes behandelt. Bitte füllen Sie das Online-Formular sorgfältig aus, denn die Daten werden von uns in der von Ihnen eingegeben Form übernommen. Nach dem Abesenden des Bewerbungsformulars erscheint ein Button zum Herunterladen des ausgefüllten Formulars. Speichern Sie sich das PDF-Dokument ab, da es für die weitere Bewerbung notwendig ist (s. Punkt 3).

    Reichen Sie das Formular mit den Unterlagen, die Ihr/Ihre Austauschkoordinator/in von Ihnen haben möchte, bei der Fakultät ein und lassen Sie es sich mit der Unterschrift Ihres/Ihrer Austauschkoordinator/in wieder zurückgeben. Dieses Dokument werden Sie später zur Beantragung des Mobilitätszuschusses wieder benötigen (s. Punkt 3).

  • 2. Nominierung an der Partnerhochschule

    Sobald Sie für einen der Plätze ausgewählt wurden, nominiert das Hochschulbüro für Internationales Sie an der Partnerhochschule. Bitte beachten Sie, dass die Nominierung nicht die Bewerbung an der Gasthochschule ersetzt, sondern die reine Mitteilung Ihrer Kandidatur darstellt. Nach der Nominierung erhalten Sie in der Regel von der Gasthochschule die Informationen zu Bewerbungsverfahren und –fristen sowie Vorlesungsangeboten, Sprachkursen oder Unterkunft. Für das Wintersemester erfolgt die Nominierung zwischen Mitte März und Ende Juli (je nach Frist der Partnerhochschule). Für das Sommersemester zwischen Mitte Juli und Ende November. Die Rückmeldung der Partnerhochschule erfolgt nach der Nominierung.

    Für die Bewerbung benötigen Sie in der Regel eine student application form und ein Learning Agreement. Einige Partnerhochschulen verlangen u.a. auch ein Transcript of Records (Notenspiegel aller bis dahin erfolgreichen absolvierten Lehrveranstaltungen an der Leibniz Universität Hannover), ein Motivationsschreiben und gegebenenfalls einen Nachweis über die Kenntnisse der Lehrsprache. Weitere notwendige Formulare finden Sie auf den Seiten der Partnerhochschulen.

    Im Learning Agreement werden Ihre geplanten Kurse und Vorlesungen und/oder ihr Forschungsprojekt vertraglich festgehalten. Dieses wird von allen Seiten (Sie, Austauschkoordinierende, Partnerhochschule) unterschrieben und sichert Ihnen die im Learning Agreement festgehaltene Anerkennung Ihrer erbrachten Leistungen.

    Es müssen mindestens Kurse um Umfang von 10 ECTS-Punkten an der Partnerhochschule belegt und bestanden werden. Die Anrechnung der Kurse an der LUH ist davon unabhängig.

    Bitte nutzen Sie nur eine Version des Learning Agreements, entweder das Word/PDF Dokument oder das Online Learning Agreement.

  • 3. Antrag auf Mobilitätszuschuss

    Im Juni (für das Wintersemester) und im Oktober (für das Sommersemester) werden wir eine verpflichtende Infoveranstaltung zum Antrag auf Mobilitätszuschuss durchführen, zu der Sie rechtzeitig per Email eingeladen werden. In dieser Veranstaltung erhalten Sie wichtige Informationen zur Beantragung und zum Erhalt des Mobilitäszuschusses.

    Folgende Dokumente müssen bei uns eigereicht werden, damit wir Ihnen den Mobilitätszuschuss und den dazugehörigen Austauschplatz bewilligen können. Sollten die Dokumente nicht vor Ihrem Auslandsaufenthalt eingereicht werden, haben Sie keinen Anspruch auf den Austauschplatz.

    • PDF Ausdruck der Onlinebewerbung (ohne Anhang, von Ihnen und von dem/der Austauschkoordinator/in der Fakultät der LUH auf der letzten Seite unterschrieben)
    • "Grant Agreement Study (SMS)" (in zweifacher Ausführung einreichen)
    • Kriterienkatalog und Ehrenwörtliche Erklärung Sonderförderung "geringere Chancen" und "grünes Reisen" (in zweifacher Ausführung einreichen. Nur ehrenwörtliche Erklärung auf der letzten Seite)
    • Merkblatt: Mitteilungen an die Finanzbehörden (in zweifacher Ausführung einreichen. Nur Seite 2)
    • Zulassung der Gasthochschule / Letter of Acceptance
    • (Online) Learning Agreement (erster Teil: Before Mobility unterschrieben von Ihnen, Austauschkoordinierende, Partnerhochschule)

    Weitere hilfreiche Links:

  • 4. Sprachtest - Online Language Support (OLS)

    Vor Beginn des Auslandsaufenthaltes ist ein Online-Sprachtest in der im Learning Agreement angegebenen Unterrichtssprache verpflichtend. Ausgenommen sind Muttersprachler*innen. Nachdem Sie Ihren Antrag auf Mobilitätszuschuss eingereicht haben, erhalten Sie per E-Mail die Aufforderung zum Test. Es handelt sich um einen Einstufungstest, durch den Sie nicht durchfallen können.

    Hinweis: Aufgrund von anhaltenden technischen Problemen werden derzeit keine Aufforderungen zum Test verschickt. Aktuell besteht keine Pflicht zum Test.


Während des Aufenthalts

  • 1. Ausfüllen des Arrival Sheets

    Direkt nach Ihrer Ankunft sollten Sie ihr Ankunftsdatum in der Confirmation of Stay vom International Office der Gasthochschule bestätigen lassen und per Email an uns schicken. Das Original behalten Sie, damit ein oder zwei Tage vor dem Ende Ihres Aufenthalts das offizielle Enddatum durch das International Office der Partnerhochschule bestätigt werden kann.

  • 2. Aktualisierung des Learning Agreements

    Jede Änderung in der Kurswahl muss im Learning Agreement festgehalten werden. Sollte es Änderungen geben, aktualisieren Sie Ihr Learning Agreement innerhalb des ersten Monats nach Semesterstart an der Partnerhochschule. Im Online Learning Agreement (OLA) werden die Änderungen unter "changes" festgehalten, in unserem Word-Dokument unter "during the mobility". Wie bei dem Learning Agreement vor dem Aufenthalt müssen alle Personen (Sie, Austauschkoordinierende, Partnerhochschule) unterschreiben.

  • 3. Transcript of Records

    Vor Ihrer Rückkehr sollten Sie Ihr Transcript of Records (Notenspiegel der ihm Ausland erbrachten Leistungen) bei der Gasthochschule beantragen.

    Bitte beachten Sie, dass nur Kurse mit Note und ECTS-Punkten an der Leibniz Universität Hannover anerkannt werden können. Es ist auch möglich Studien- und Abschlussarbeiten sowie Laborpraktika, welche mit ECTS-Punkten und Note aufgeführt sind, anzuerkennen.


Nach dem Aufenthalt

Für den Erhalt der letzten Erasmusförderrate müssen Sie bis maximal vier Wochen nach Ende Ihres Auslandsaufenthaltes verschiedene Nachweise einreichen. Bitte schicken Sie alle Dokumente an Thomas Reimann.

  • Erforderliche Nachweise
    • Aufenthaltsbestätigung der Gasthochschule (Confirmation of Stay)
    • Endgültiges Learning Agreements (Teil "changes" oder "during the mobility" falls Änderungen am ursprünglichen LA vorgenommen wurden)
    • Transcript of Records oder sonstiger Nachweise über erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen
    • Nachweis über Anerkennung von Kursen: beispielsweise „after the mobility“ Teil des Learning Agreements oder Notenübersicht aus dem QIS-Portal, wenn die Kurse vom Prüfungsamt eingetragen wurden, oder Anerkennungsformular Ihres Fachbereichs (falls vorhanden)
      • Möchten oder können Sie sich keine Noten anrechnen lassen: Formlose, kurze Email über den Verzicht der Anrechnung.
    • Schriftlicher Erfahrungsberichts im Umfang von nicht mehr als 3 DIN A4 Seiten, wobei bis zu 4 Bildern (.jpg Format) im Fließtext enthalten sein dürfen. Digital (PDF oder docx) und anonymisiert. Falls Sie keine Veröffentlichung Ihres schriftlichen Erfahrungsberichts wünschen, teilen Sie uns dies bitte in Ihrer Email mit. Die folgenden Punkte müssen in Ihrem Bericht enthalten sein: Vorbereitung (Planung, Organisation und Bewerbung bei der Gasthochschule), Unterkunft, Studium an der Gasthochschule, Alltag und Freizeit sowie ein Fazit (beste und schlechteste Erfahrung). Bitte setzen Sie unbedingt Ihren Fachaustauschkoordinator Ihres Studiengangs an der Leibniz Universität in "cc" dieser E-Mail.
    • Ausfüllen der EU Survey-Onlineumfrage (diesbezüglich werden Sie einen Link per E-Mail von der Adresse replies-will-be-discarded@ec.europa.eu erhalten).
    • Absolvieren des zweiten OLS Sprachtests, wenn Interesse besteht (nicht verpflichtend, Einladung wird automatisch versendet)
  • Anerkennung von Leistungen aus dem Ausland

    Mit Ihrem Learning Agreement und dem Transcript of Records können Sie sich bei Ihrem/Ihrer Austauschkoordinator/in oder Ihrem/Ihrer Anerkennungsbeauftragten Leistungen aus dem Ausland anrechnen lassen. Der genaue Ablauf variiert von Fakultät zu Fakultät. Bitte wenden Sie sich an die o.g. Personen für weitere Informationen.

    Allgemeine Informationen, Hilfestellungen und eine Notenumrechnungstabelle finden Sie hier.

    Auf Basis der sogenannten Lissabon-Konvention gilt der Grundsatz der Beweislastumkehr, d.h. nicht Sie müssen nachweisen, dass ein besuchter Kurs im Ausland äquivalent zu einem an der LUH ist, sondern Ihre Fakultät müsste diesen Nachweis erbringen. Weitere Informationen finden Sie hier.

Weitere Informationen

Erasmus+ (Outgoings)

Thomas Reimann
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Technik und Verwaltung
Adresse
Welfengarten 1A
30167 Hannover
Gebäude
Raum
015
Adresse
Welfengarten 1A
30167 Hannover
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015