Es gibt jährlich zwei Einreichfristen (im März und September). Den aktuellen Stichtag finden Sie auf der Website.
Die Ziele auf einen Blick
- Europäischen Wettbewerbsfähigkeit fördern
- Fachleuten, Know-how, Einrichtungen und finanziellen Ressourcen in Europa vernetzen
- Europäischen Infrastrukturen und Normen entwickeln
- Zugängen zu neuen Märkten schaffen
- Europäischen Binnenmarkt stärken
EUREKA ist eine Forschungsinitiative, kein Förderprogramm. Die Projektfinanzierung erfolgt nicht aus einem zentralen Budget. Sie ist in jedem Mitgliedsland individuell geregelt. Projektbeteiligungen können über nationale Förderprogramme, durch Eigenmittel oder andere Möglichkeiten finanziert werden. EUREKA macht in keinem seiner Projekttypen thematische Vorgaben, die Projektteilnehmenden entscheiden selbständig über ihre Projektinhalte. Dennoch haben sich im Laufe der Jahre thematische Schwerpunkte herauskristallisiert.
Netzwerkprojekte
EUREKA-Netzwerkprojekte sind transnationale, marktorientierte, innovative Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die von EUREKA ausgezeichnet und von den nationalen öffentlichen Fördereinrichtungen unterstützt werden. Netzwerkprojekte sind Bottom-up-Projekte und decken alle technologischen Bereiche ab. Projektanträge können jederzeit eingereicht werden.
Ein Projektkonsortium besteht aus mindestens zwei Partner aus zwei verschiedenen EUREKA-Ländern. Partner können jeder Art sein: KMU, Großunternehmen, Hochschulen und andere Forschungseinrichtungen.
Bi/Multilaterale Ausschreibungen
Bei bi- und multilateralen Ausschreibungen werden gemeinsame Forschungs- und Entwicklungsprojekte zur Entwicklung innovativer Produkte und Verfahren gefördert.
Es werden sowohl Bekanntmachungen in spezifischen Bereichen ausgeschrieben, welche feste Antragsfristen haben. Es können aber auch jederzeit EUREKA-Projektanträge eingereicht werden, welche thematisch nicht eingeschränkt sind. In jedem Fall wird empfohlen sich rechtzeitig mit dem Projejktträger in Verbindung zu setzen.
Cluster-Ausschreibungen
Die von der europäischen Industrie initiierten EUREKA-Cluster sind langfristige und strategisch wichtige Initiativen zur Entwicklung von Technologien, die für die Wettbewerbsfähigkeit Europas von Bedeutung sind. Durch ihre industrielle Vertretung spielen EUREKA-Cluster eine aktive Rolle, wenn es darum geht, Innovationen auf den Markt zu bringen.
EUREKA-Cluster sind immer auf ein spezifisches Thema fokussiert. Ein typisches Clusterrojekt umfasst 2-14 Partner aus 3-4 Ländern, hat ein Budget von 1,5 -15 Mio Euro und dauert 30 Monate.
Eurostars
Ziel von Eurostars ist es, forschungstreibende kleine und mittlere Unternehmen bei der Erforschung und Entwicklung eines innovativen Produktes, Verfahrens oder einer Dienstleistung im Rahmen von transnationalen Kooperationsprojekten zu fördern.
Eurostars-Projekte sind technologieoffen, das heißt nach dem sogenannten „Bottom-up-Prinzip“ können die Projektinhalte von den teilnehmenden Partnern frei bestimmt werden. Sie dienen ausschließlich zivilen Zwecken.
Förderung
Deutsche Partner eines Projektes erhalten zusammen eine Förderung von maximal 500.000 Euro.
Erstattungsquote:
- Hochschulen und Forschungseinrichtung (die nach AZA abrechnen): 100%
- KMU: 50% der direkten Kosten
- Hochschulen und Forschungsreinrichtungne (ohne deutsches KMU im Konsortium): Eigenfinanzierung
- Großunternehmen: Eigenfinanzierung
Teilnehmer
Ein Konsortium besteht mindestens aus zwei Partnern aus zwei Eurostars-Ländern. Konsortialführer muss ein forschungstreibendes KMU sein und mindestens 50% der gesamten Projektkosten tragen (ohne Unteraufträge).
Antragsverfahren
Einreichung eines gemeinsamen Eurostars-Projektantrag in englischer Sprache (ca. 30 Seiten). Über die Eurostars-Webseite erfolgt die Online-Einreichung des gemeinsames Antrages. Zudem erhält jede Organisation im Projekt ein Dokument, welches innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt ausgefüllt und unterschrieben zurückgesendet werden muss. Dies muss durch einen gesetzlichen Vertreter der antragstellenden Organisation geschehen.
Zusätzlich zum vollständig ausgefüllten Eurostars-Antrag müssen alle deutschen Partner ihre Kosten-/Ausgabenkalkulation einreichen. Die Kosten-/Ausgabenkalkulation ist mit dem easy-online Antrag zu erstellen und in der Entwurfsfassung einzureichen.
Teilnehmende Staaten
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Israel, Italien, Kanada, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Singapur, Slowakei, Slowenien, Spanien, Südafrika, Südkorea, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern.
Unbedingt beachten:
Bei der Beantragung müssen alle nationalen Förderregularien der in dem Projekt beteiligten Einrichtungen berücksichtigt werden. Diese können sich zwischen den Stichtagen ändern.
Positiv evaluierte Projekte werden nur gefördert, wenn für alle Projektpartner aus den jeweiligen nationalen Förderbudgets ausreichend Mittel zur Verfügung stehen.
weiterführende Informationen zu Eurostars
Übersicht über nationale
Auf der Eurostars-Webseite finden Sie alles zu den Richtlinien bezüglich der jeweiligen nationalen Förderregeln und -verfahren der einzelnen Eurostars-Länder. Auf den Seiten des BMBF finden sie zusätzlich die natioanle Bekanntmachung.
Übersicht über erfolgreiche
Es gibt Hunderte von internationalen Projekten, die über das Programm Eurostars gefördert wurden und werden. Der DLR Projektträger hat Erfolgsbeispiele mit deutscher Beteiligung zusammengstellt.
Ansprechpartner
30169 Hannover