Es gelten jährlich folgende Antragsfristen: 20. November für Maßnahmen, die in der ersten Hälfte des Folgejahres durchgeführt werden sollen. 15. Juni für Maßnahmen, die in der zweiten Hälfte des laufenden Jahres durchgeführt werden sollen.
WiN - Willkommen in Niedersachsen
Das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur hat zum April 2017 das Förderprogramm "Willkommen in Niedersachsen" (WiN) zur Unterstützung der Hochschulen in Niedersachsen bei ihren Internationalisierungsbemühungen aktualisiert.
Die Ziele auf einen Blick
Das Hauptziel des Programmes "Willkommen in Niedersachsen" ist die Förderung von besonderen Internationalisierungsmaßnahmen der niedersächsischen Hochschulen.
Förderfähige Maßnahmen sind:
- Förderlinie 1: Zuschüsse für Orientierungstutorien für ausländische Studierende zu Beginn ihres Aufenthaltes an einer niedersächsischen Hochschule
- Förderlinie 2: Zuschüsse für Kurzzeitaufenthalte ausländischer Studierender- oder Studieninteressierter an niedersächsischen Hochschulen zur Anwerbung von ausländischen Studierenden und Promovierenden
Bei Förderlinie 2 kann zwischen folgenden drei Zwecken für einen Kurzaufenthalt unterschieden werden: Studienprojekte, Studienreisen und Starterförderung.
Anträge sind beim EU-Hochschulbüro Hannover/Hildesheim über das Auslandsamt Ihrer Hochschule auf dem Dienstweg zu stellen.
Anprechpartnerin
30169 Hannover
Mi. vormittags
Do. ganztags