Tenure-Track-Verfahren

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Die Leibniz Universität Hannover versteht Berufungen als das wirkungsvollste Mittel zur Profilbildung und als die strategisch wichtigste Aufgabe zur Gewinnung und Bindung hervorragender Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Wir sehen in der Ausschreibung und Besetzung von Professuren mit Tenure-Track-Option eine notwendige Weiterentwicklung, um hochqualifizierten Nachwuchs im Wissenschaftssystem zu halten und ihm frühzeitig den Eintritt in die wissenschaftliche Selbständigkeit zu ermöglichen.

Normalverfahren

Berufungsverfahren an der Leibniz Universität folgen dem Prinzip der Bestenauswahl, der Sicherstellung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit sowie der Erfüllung des gesetzlich verankerten Gleichstellungsauftrages.

Die Tenure-Track-Ordnung regelt, dass alle Tenure-Track-Professuren grundsätzlich öffentlich mit dem Verweis auf die Tenure Option auszuschreiben und im Rahmen ordentlicher Bestellungs- oder Berufungsverfahren gemäß Niedersächsischem Hochschulgesetz und Berufungsordnung zu besetzen sind. Juniorprofessuren (W1) mit Tenure Track nach Besoldungsgruppe W2 oder W3 werden zunächst befristet auf drei Jahre ausgeschrieben mit der Möglichkeit der Verlängerung um weitere drei Jahre nach positiver Zwischenevaluation. Professuren auf Zeit der Besoldungsgruppe W2 mit Tenure Track nach Besoldungsgruppe W2 oder W3 werden befristet auf maximal fünf Jahre ausgeschrieben.

Fast-Track Verfahren

Die Leibniz Universität will exzellenten wissenschaftlichen Nachwuchs fördern, geeignete Professorinnen und Professoren frühzeitig erkennen und an die Leibniz Universität Hannover binden. Für exzellente Nachwuchsgruppenleiterinnen und Nachwuchsgruppenleiter gibt es dafür ein spezielles Fast-Track-Verfahren. Im Fall der Neueinwerbung einer Nachwuchsgruppe, soll die Möglichkeit einer Tenure-Track-Professur bereits im Rahmen der Antragstellung systematisch geprüft werden. Bei Einrichtung einer Tenure-Track-Professur im Fast-Track-Verfahren erfolgt die Berufung ohne Ausschreibung ad personam.

Evaluationsverfahren

Das Evaluationsverfahren basiert auf nationalen und internationalen Standards und erfolgt zur Qualitätssicherung nach transparenten Kriterien und unter Einbeziehung externer und internationaler Expertise. Für die Gewährung von Tenure und damit die Berufung auf eine Lebenszeitprofessur ist der Nachweis wissenschaftlicher Exzellenz und pädagogischer Eignung maßgeblich.

Die Bewertung der Leistungen in Forschung und Lehre erfolgt durch die Fakultät, der die Tenure-Track-Professur zugeordnet ist. Die Forschungsleistungen werden zusätzlich von einem unabhängigen externen Expertengremium evaluiert, dem Leibniz-Tenure-Board. Das Leibniz-Tenure-Board gibt gegenüber dem Präsidium auf Grundlage des Selbstberichtes der Kandidatin oder des Kandidaten und zwei extern eingeholter strukturierter Gutachten eine Stellungnahme ab.

Juniorprofessuren mit Tenure-Track

Für Juniorprofessuren ist ein zweistufiges Evaluationsverfahren vorgesehen. Die erste Evaluation (Zwischenevaluation) erfolgt im dritten Jahr des auf drei Jahre befristeten Dienstverhältnisses und ist Grundlage für eine Verlängerung um weitere drei Jahre, wenn die Leistungen in Forschung und Lehre dies rechtfertigen. Eine positive Zwischenevaluation ist Voraussetzung für die Beantragung der Tenure-Track-Evaluation. Diese erfolgt im letzten Jahr des auf maximal sechs Jahre befristeten Beschäftigungsverhältnisses.

W2-Professuren mit Tenure Track

Bei W2-Professuren auf Zeit legt die Professorin oder der Professor im dritten Jahr dem Dekanat einen Zwischenbericht vor, der sich an den Evaluationskriterien orientiert, die in der Zielvereinbarung festgelegt wurden. Die Dekanin oder der Dekan oder eine von ihr oder ihm beauftragte Person führt auf der Grundlage des Zwischenberichtes ein strukturiertes (zu protokollierendes) Statusgespräch, das frühzeitig zur Reflexion über die Leistungen und Fortschritte mit Blick auf die Tenure-Kriterien beitragen soll. Die Tenure-Track-Evaluation wird ein Jahr vor Ablauf des Dienstverhältnisses auf Antrag der Stelleninhaberin oder des Stelleninhabers von der Fakultät durchgeführt. Das Ergebnis soll spätestens sechs Monate vor Ende des Dienstverhältnisses vorliegen.

Kontakt

Dr. Justin Siefert
Referentinnen und Referenten
für Berufungsangelegenheiten
Adresse
Welfengarten 1
30167 Hannover
Gebäude
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