Promovieren an der Leibniz Universität Hannover

Die Promotion bezeichnet die Qualifizierungsphase im Anschluss an das Studium. Das Promotionsrecht liegt in Deutschland bei den Fakultäten bzw. Universitäten und (in einzelnen Bundesländern) ihnen gleichgestellten Hochschulen.

Phasen der Promotion Phasen der Promotion Phasen der Promotion
  • Allgemeine Informationen zur Promotion

    Kern einer Promotion ist der Nachweis selbstständiger wissenschaftlicher Forschung in einem speziellen Fachgebiet. Mit der Promotion ist der Anspruch verbunden, einen eigenständigen Beitrag zum wissenschaftlichen Erkenntnisfortschritt eines Fachgebiets geleistet zu haben. Durch diese wissenschaftliche Ausrichtung unterscheidet sich eine Promotion grundsätzlich von studienbegleitenden oder Studienabschlussprüfungen.

    Der Nachweis der wissenschaftlichen Leistung und des geforderten Erkenntnisfortschritts wird in der Regel durch eine mehrjährige eigenständige Forschungsarbeit, das Verfassen einer schriftlichen Dissertation sowie eine mündliche Verteidigung (Disputation) erbracht. Im Anschluss wird durch die Fakultät, an der die Dissertation eingereicht wurde, der akademischen Grad eines Doktors verliehen. Dieser wird ergänzt um die jeweilige Fachrichtung, z. B. Dr.-Ing., Dr. rer.nat., Dr. phil..

  • Voraussetzungen für eine Promotion

    Voraussetzung für die Zulassung zu einer Promotion an einer deutschen Hochschule ist ein akademischer Studienabschluss, in der Regel ein Masterabschluss oder Staatsexamen. Auch Diplomabschlüsse und Magisterabschlüsse berechtigen zur Promotion. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch ein Bachelorabschluss möglich. Die Einzelheiten regelt jeweils eine Promotionsordnung.

  • Erste Schritte in der Promotion

    Zu Beginn einer Promotion steht die Klärung von drei grundsätzlichen Fragen:

    • der Suche nach einer Betreuungsperson, d.h. nach einem Professor/ einer Professorin, der/die bereit ist, die Dissertation zu betreuen,
    • der Auswahl und Eingrenzung eines Themas für das Promotionsprojekt,
    • die Klärung der Finanzierung der Promotionszeit.

    Üblicherweise laufen diese Klärungsprozesse weitgehend parallel. So wird das Thema in Absprache mit der Betreuerin / dem Betreuer festgelegt und auch die Finanzierungsart ist oft von offenen Stellen am Institut abhängig. Der Klärungsprozess mündet schließlich in die gemeinsame Ausgestaltung einer Betreuungsvereinbarung für das Promotionsprojekt.

    Als nächster formaler Schritt schließt sich der Prozess der Annahme bzw. Zulassung als Promovierender an der Fakultät an. Promotionen werden durch Fakultäten vergeben. Die Voraussetzungen und Verfahren sind in der entsprechenden Promotionsordnung geregelt. Ansprechpersonen für die Verfahren sind die am Dekanat angesiedelten Promotionsbüros.

    Zu allgemeinen Fragen rund um die Promotion berät an der Leibniz Universität Hannover die Graduiertenakademie.

  • Möglichkeiten der Finanzierung

    Es gibt verschiedene Möglichkeiten die Promotion zu finanzieren. Dies sollte vor Beginn der Promotion geklärt und perspektivisch für eine Dauer von mindestens drei Jahren gesichert werden.

    • Die Promotion kann über eine Stelle als wissenschaftliche Mitarbeitende erfolgen. Offene Stellen finden Sie in der Regel in der Jobbörse oder auf der Webseite des Instituts bzw. der Arbeitsgruppe. Der Stellenumfang und die damit verbundenen Aufgaben (in Forschung, Lehre oder Verwaltung) können variieren.
    • Des weiteren gibt es diverse Promotionsstipendien, auf die man sich bewerben kann.
    • Berufsbegleitende oder eigenfinanzierte Promotionen sind ebenfalls möglich, sollten aber eng mit den Betreuenden abgestimmt werden.

    Internationale Promovierende sollten auf die mit der ausgewählten Finanzierung verbundenen aufenthaltsrechtlichen Regularien (Visum & Aufenthaltstitel) für sich selbst und ggf. begleitende Familienmitglieder achten. Bei Fragen hierzu berät das Welcome Centre (researchLUH@zuv.uni-hannover.de).

  • Formen der Promotion

    Der traditionelle Weg zur Promotion in Deutschland ist die Individualpromotion. Daneben gibt es die Möglichkeit der sogenannten strukturierten Promotion im Rahmen von Graduiertenschulen, Graduiertenkollegs usw. Auch bei Individualpromotionen gibt es zunehmend strukturierende Elemente, wie etwa Betreuungsvereinbarungen.

  • Zulassung und Einschreibung

    Die Zulassung bzw. Annahme zur Promotion erfolgt an der zuständigen Fakultät. Ihre Anlaufstelle ist das jeweilige Promotionsbüro. Parallel zum Zulassungs- bzw. Annahmeprozess erfolgt die Bewerbung zur Einschreibung (Immatrikulation) als Promotionsstudentin bzw. Promotionsstudent beim Immatrikulationsamt der Leibniz Universität Hannover. In diesem Prozess werden gesetzlich notwendige Daten erfasst (Hochschulstatistikgesetz - HStatG).

  • Nach der Promotion

    Nach der Promotion gibt es zahlreiche Karriereoptionen innerhalb und außerhalb des universitären Wissenschaftsbetriebs.

Wir beraten Sie gerne!

Promotion allgemein

Dr. Meike Huntebrinker
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Wilhelm-Busch-Straße 22
30167 Hannover
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Promotion international

Lena Benjes
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