Anrechnung von im Ausland erbrachten Leistungen

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Wenn Sie während Ihres Auslandssemesters Kurse an einer anderen Universität belegen, können Sie diese nach Ihrer Rückkehr an der Leibniz Universität Hannover anerkennen lassen. Damit dabei alles reibungslos verläuft, sollten Sie vorher ein Learning Agreement mit Ihrer Fakultät und der ausländischen Hochschule abschließen. Informieren Sie sich am besten rechtzeitig bei den Austauschkoordinatorinnen und -koordinatoren Ihrer Fakultät über die Anerkennungsmöglichkeiten. Im Folgenden werden die notwendigen Schritte für die Anerkennung von im Ausland erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen dargestellt. Eine schematische Übersicht des Anerkennungsverfahrens finden Sie unten in der Rubrik Dokumente und Vorlagen.


Vor dem Auslandsaufenthalt

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Vor Antritt des Auslandsaufenthaltes sollten Sie sich bei den Austauschkoordinatorinnen bzw. Austauschkoordinatoren Ihrer Fakultät / Ihres Fachs über Anerkennungsmöglichkeiten informieren. Das unten auf dieser Seite verlinkte Learning Agreement soll vor der Abreise mit den zuständigen  Austauschkoordinatorinnen bzw. Austauschkoordinatoren besprochen und ausgefüllt werden.

Während des Auslandsaufenthaltes

Während Ihres Auslandsaufenthaltes sollten Sie alle für die Anerkennung benötigten Studien- und Prüfungsleistungen sammeln. Die Vorlage der Originale ist für die spätere Anerkennung an der Leibniz Universität Hannover erforderlich.

Änderungen im Learning Agreement sind mit den zuständigen  Austauschkoordinatorinnen bzw. Austauschkoordinatoren abzusprechen. Die zweite Seite des Learning Agreements sollte für diese Aktualisierungen genutzt werden.

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Nach dem Auslandsaufenthalt

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Nach der Rückkehr an die Leibniz Universität reichen Sie das Learning Agreement und das Transcript of Records (Notenabschrift/Zeugnis) bei der Austauschkoordinatorin bzw. dem Austauschkoordinator oder der bzw. dem ERASMUS-Beauftragten zur Vorprüfung und Weiterleitung an den zuständigen Prüfungsausschuss bzw. die Studiendekanin oder den Studiendekan ein.

Der Prüfungsausschuss bzw. die Studiendekanin oder der Studiendekan erteilt Ihnen einen Bescheid über die Anerkennung und informiert das Prüfungsamt entsprechend. Der Bescheid enthält auch Angaben, auf welche Module/Lehrveranstaltung die im Ausland erbrachten Leistungen angerechnet werden.

Das Prüfungsamt verbucht die anerkannten Leistungen. Wenn Sie die im Ausland erbrachten Leistungen auch in Ihr Diploma Supplement übertragen haben möchten, wenden Sie sich bitte an die für Anerkennungsfragen zuständige Person in Ihrer Fakultät.

Dokumente und Vorlagen

Hier finden Sie  Vorlagen der einzelnen Dokumente, sowie eine grafische Darstellung zum Ablauf der Anerkennung von im Ausland erworbenen Studien- oder Prüfungsleistungen für Studierende und einen Orientierungsrahmen zur Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen.

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