Sie können sich Leistungen, die Sie im Rahmen eines mindestens fünftägigen Aufenthalts an einer ausländischen Hochschule erbringen, nach Ihrer Rückkehr an der Leibniz Universität Hannover anerkennen lassen. Damit dabei alles reibungslos verläuft, beachten Sie bitte die nachfolgenden notwendigen Schritte für die Anerkennung von im Ausland erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen.
- an einem strukturierten Auslandsaufenthalt teilnehmen (Erasmus+, Promos, Hochschulpartnerschaften, usw.) bzw.
- als „Freemover“ ins Ausland gehen (Studium, Praktika, Abschluss- und Projektarbeiten, Summer Schools und/oder Forschungsaufenthalte).
Vor dem Auslandsaufenthalt



Vor Antritt des Auslandsaufenthaltes sollten Sie sich bei den Austauschkoordinator*innen Ihrer Fakultät oder Ihres Studiengangs bzw. Studienfachs über Anerkennungsmöglichkeiten informieren.
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Das unten auf dieser Seite verlinkte Learning Agreement soll vor der Abreise mit der zuständigen Austauschkoordination besprochen und ausgefüllt werden. Es ist Pflicht für Aufenthalte im Rahmen von strukturierten Programmen (z. B. Erasmus+) und wird für alle anderen Studienauslandsaufenthalte dringend empfohlen.
- Zudem ist das MoveOn-Formular auszufüllen.
- Es dient als Grundlage für die Abwicklung und Dokumentation des Aufenthalts.
- Es gibt Auskunft über die Austausche an der LUH und ermöglicht uns, bei Notfällen schnell mit Ihnen im Ausland Kontakt aufzunehmen (z. B. bei Naturkatastrophen, Kriegsausbruch, usw.).
Während des Auslandsaufenthaltes
Während Ihres Auslandsaufenthaltes sollten Sie alle für die Anerkennung benötigten Studien- und Prüfungsleistungen sammeln. Bei der späteren Anerkennung an der Leibniz Universität Hannover legen Sie die Originale der Leistungsbescheinigungen vor.
Es kann auch einmal dazu kommen, dass Sie vor Ort andere Leistungen erbringen möchten oder dies z. B. aus organisatorischen Gründen nötig ist. Änderungen im Learning Agreement sind unbedingt mit den zuständigen Austauschkoordinationen an der Gasthochschule und sicherheitshalber auch mit der LUH abzusprechen. Änderungen sind auf Seite 2 des Learning Agreements zu dokumentieren.



Nach dem Auslandsaufenthalt



Nach der Rückkehr an die Leibniz Universität reichen Sie – je nach Zuständigkeiten im Studiengang/-fach – bei Ihrer Austauschkoordination bzw. der*m Anerkennungsbeauftragten – folgende Unterlagen ein:
Bei einem strukturierten Auslandsaufenthalt
- Transcript of Records und Learning Agreement
- ggf. von den Fakultäten bzw. Instituten zusätzlich geforderte Dokumente
Bei einem Aufenthalt als Freemover
- Ausgefülltes MoveON-Formular
- Alle Leistungsnachweise, die Sie anerkannt haben möchten
Der Prüfungsausschuss bzw. Ihr*e Studiendekan*in erteilt einen Bescheid über die Anerkennung und informiert die zuständige Prüfungsverwaltung entsprechend. Der Bescheid enthält auch Angaben, für welche Module/Lehrveranstaltungen die im Ausland erbrachten Leistungen anerkannt werden. Ihr Prüfungsamt verbucht die anerkannten Leistungen, so dass sie auch in Ihrem Zeugnis zu finden sein werden.
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Das geprüfte MoveOn-Formular ist zu schicken an: thomas.reimann@zuv.uni-hannover.de
- Neu: Weiterleitung der anzuerkennenden Leistungen mit dem Vermerk „MoveOn-Formular hat vorgelegen“ an den jeweiligen Prüfungsausschuss bzw. das Studiendekanat (nur in der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät).