Anrechnung von im Ausland erbrachten Leistungen

Informationen für Studierende

Sie können sich Leistungen, die Sie an einer ausländischen Universität erbringen, nach Ihrer Rückkehr auf Ihr Studium an der Leibniz Universität Hannover anerkennen lassen. Voraussetzung für einen reibungslosen Ablauf ist der Abschluss eines Learning Agreements zwischen Ihnen, der Fakultät / dem Fach und der ausländischen Hochschule. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor der Abreise über Anerkennungsmöglichkeiten bei den  Austauschkoordinatorinnen bzw. Austauschkoordinatoren Ihrer Fakultät / Ihres Faches.


Ablauf der Anerkennung

Im Folgenden werden die notwendigen Schritte für die Anerkennung von im Ausland erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen dargestellt. Eine schematische Übersicht des Anerkennungsverfahrens finden Sie unten in der Rubrik Dokumente und Vorlagen.

Planung des Auslandsaufenthaltes

Vor Antritt des Auslandsaufenthaltes sollten Sie sich bei den Austauschkoordinatorinnen bzw. Austauschkoordinatoren Ihrer Fakultät / Ihres Fachs über Anerkennungsmöglichkeiten informieren. Das unten auf dieser Seite verlinkte Learning Agreement soll vor der Abreise mit den zuständigen  Austauschkoordinatorinnen bzw. Austauschkoordinatoren besprochen und ausgefüllt werden.

Durchführung des Auslandsaufenthaltes

Während Ihres Auslandsaufenthaltes sollten Sie alle für die Anerkennung benötigten Studien- und Prüfungsleistungen sammeln. Die Vorlage der Originale ist für die spätere Anerkennung an der Leibniz Universität Hannover erforderlich.

Änderungen im Learning Agreement sind mit den zuständigen  Austauschkoordinatorinnen bzw. Austauschkoordinatoren abzusprechen. Die zweite Seite des Learning Agreements sollte für diese Aktualisierungen genutzt werden.

Umsetzung nach der Rückkehr an die Leibniz Universität

Nach der Rückkehr an die Leibniz Universität reichen Sie das Learning Agreement und das Transcript of Records (Notenabschrift/Zeugnis) bei der Austauschkoordinatorin bzw. dem Austauschkoordinator oder der bzw. dem ERASMUS-Beauftragten zur Vorprüfung und Weiterleitung an den zuständigen Prüfungsausschuss bzw. die Studiendekanin oder den Studiendekan ein.

Der Prüfungsausschuss bzw. die Studiendekanin oder der Studiendekan erteilt Ihnen einen Bescheid über die Anerkennung und informiert das Prüfungsamt entsprechend. Der Bescheid enthält auch Angaben, auf welche Module/Lehrveranstaltung die im Ausland erbrachten Leistungen angerechnet werden.

Das Prüfungsamt verbucht die anerkannten Leistungen. Wenn Sie die im Ausland erbrachten Leistungen auch in Ihr Diploma Supplement übertragen haben möchten, wenden Sie sich bitte an die für Anerkennungsfragen zuständige Person in Ihrer Fakultät.


Dokumente und Vorlagen

Muster Learning Agreement (Word-Datei)
Muster Learning Agreement Erasmus+ (Word-Datei)
Richtlinien zum Learning Agreement (PDF)
Muster Transcript of Record (Excel)
Empfehlung zur Umrechnung von ausländischen Noten (PDF)