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Rechtliches und Organisation
Der Senat ist gemäß § 36 Absatz 1 NHG ein zentrales Organ der Hochschule. Er beschließt die Ordnungen der Hochschule, die Entwicklungsplanung sowie den Gleichstellungsplan im Einvernehmen mit dem Präsidium. Er nimmt zu allen Selbstverwaltungsangelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung Stellung und hat gegenüber dem Präsidium ein umfassendes Informationsrecht. Zu allen Angelegenheiten der Selbstverwaltung ist das Präsidium in seiner Entscheidungszuständigkeit dem Senat rechenschaftspflichtig.