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Tenure-Track-Ordnung
Die "Ordnung über die Gewährung einer Professur auf Lebenszeit an der Leibniz Universität Hannover im "Tenure-Track-Verfahren" regelt die Abläufe des Tenure-Track-Verfahrens. Dabei sollen die Grundsätze der Transparenz und Chancengerechtigkeit berücksichtigt werden. Die Ordnung hat rechtsverbindlichen Charakter.
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Hochschulweite Etablierung transparenter und verbindlicher Evaluationskriterien
Die Kriterien der Evaluationzur Gewährung von Tenure entsprechen internationalen Standards und berücksichtigen die unterschiedlichen Fächerkulturen. Die erwartbaren Leistungen werden zwischen Fakultäten und Hochschulleitung klar definiert und gemeinsam mit der Tenure-Track-Professorin/dem Tenure-Track-Professor transparent, fair und verbindlich festgelegt.
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Leistungsorientierte Gewährung von Tenure
Die Berufung auf eine Lebenszeitprofessur im Tenure Verfahren erfolgt ausschließlich leistungsorientiert und ist unabhängig von Stellenvakanzen. Für jede Tenure-Track-Professur ist bereits zum Zeitpunkt der Ausschreibung eine Lebenszeitstelle hinterlegt.
Bei Einwerbung herausragender wissenschaftlicher Leistungen oder eines gleichwertigen externen Rufes kann auf die Evaluation verzichtet werden.
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Transparente, zweistufige Evaluationsverfahren bei Tenure-Track-Professuren
Für die Gewährung von Tenure ist eine positive Zwischenbilanz nach der Hälfte der Bewährungsphase sowie eine positive Tenure Evaluation am Ende der befristeten Beschäftigungsphase Voraussetzung. Die gegen Ende des dritten Beschäftigungsjahres vorgesehene Zwischenevaluation bei W1-Tenure-Track-Professuren bzw. dem Statusgespräch bei W2-Tenure-Track-Professuren dient der rechtzeitigen Wahrnehmung und Gegensteuerung möglicher Fehlentwicklungen als auch der Weiterentwicklung des persönlichen Potenzials. Die Ergebnisse der Zwischen- und Tenure Evaluation und die daraus abgeleiteten Empfehlungen werden der Tenure-Track-Professorin/dem Tenure-Track-Professor in einem persönlichen Gespräch mitgeteilt und bei Bedarf individuelle Unterstützungsangebote offeriert.
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Externes und internationales Expertengremium
Die Entscheidung zur Gewährung oder Ablehnung von Tenure richtet sich zum einen nach dem Ergebnis der fakultativen Evaluation von Forschung und Lehre als auch durch ein mit sechs externen Fachwissenschaftlerinnen und Fachwissenschaftlern (jeweils zwei aus dem Wissenschaftscluster "Ingenieurwissenschaften", "Naturwissenschaften" und "Geistes- und Sozialwissenschaften") international besetztes unabhängiges Expertengremium, dem Leibniz-Tenure-Board. Das Leibniz-Tenure-Board holt zur Beurteilung der Forschungsleistungen mind. zwei strukturierte schriftliche Gutachten von ausgewiesenen externen Expertinnen und Experten ein.
Ansprechperson
für Berufungsangelegenheiten
30167 Hannover