Qualitätssicherung in Berufungsverfahren

Aufgrund eines bewährten Qualitätsmanagements hat die LUH vom Fachministerium seit 2010 das Berufungsrecht dauerhaft übertragen bekommen. Mit der damit verbundenen erhöhten Autonomie und schnelleren Entscheidungsprozessen kann die LUH flexibler auf Ruferteilungen, Berufungszusagen und Bleibeangebote zur Gewinnung und Bindung herausragender Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler reagieren.

Die entwickelten Qualitätsstandards orientieren sich an dem Landeshochschulgesetz sowie an den Empfehlungen des Wissenschaftsrates und der Wissenschaftlichen Kommission Niedersachsen zur Durchführung von Berufungsverfahren:

  • Standardisierte Prozesse

    Verbindliche und strukturierte Prozessabfolgen bei den Freigabe- und Auswahlverfahren unter Einbindung zentraler und dezentraler Einrichtungen und Expertisen gewährleisten professionelle, transparente und effiziente Verfahrensabläufe.

  • Berufungsordnung

    Die Berufungsordnung regelt die Durchführung von Berufungsverfahren gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und LUH-internen Vorgaben. Sie hat rechtsverbindlichen Charakter. Das Berufungsmanagement stellt darüber hinaus zahlreiche Informationen und Unterlagen wie Handreichungen, Leitfäden, Mustervorlagen zur Verfügung, die die Fakultäten bei der Durchführung ordnungsgemäßer Berufungsverfahren unterstützen.

  • Internationale Ausschreibungen und proaktives Recruiting

    Grundlage der Bestenauswahl sind wettbewerbliche Verfahren sowie die Qualität der Bewerberlage. Mit international veröffentlichten Ausschreibungen auf Online-Plattformen, der aktiven Rekrutierung und der persönlichen Ansprache insbesondere von Frauen, wissenschaftlichem Nachwuchs und Forschenden im Ausland wird ein breites Bewerberfeld hinsichtlich Profil und Potenzial rekrutiert. Fakultäten erhalten Unterstützung durch einen zentral vorgehaltenen Rekrutierungsleitfaden.

  • Online-Bewerbungsportal

    Mit dem Online-Bewerbungsportal für Professuren wird eine valide Datenqualität für die Arbeit der Berufungskommission, die Sicherstellung des Datenschutzes im Interesse der Bewerberinnen und Bewerber sowie eine schnellere und effizientere administrative Abwicklung der Verfahren ermöglicht.

  • Befangenheit

    Für eine objektive und faire Einschätzung der Kandidatinnen und Kandidaten in Berufungsverfahren ist der Ausschluss persönlicher Interessenskonflikte Voraussetzung. Die Mitwirkung in Berufungs- und Evaluierungsverfahren unterliegt daher dem Ausschluss von Befangenheiten. Die notwendige Distanz für eine vorurteilsfreie Bewertung wird bei jedem Kommissionsmitglied zu Beginn der Beteiligung am Auswahlverfahren erhoben und Befangenheiten dokumentiert. Die Kriterien orientieren sich eng an den Richtlinien der DFG. Die Prüfung und der Umgang mit Befangenheiten sind in einer Handreichung von Senat und Präsidium geregelt und verbindlich umzusetzen.

     

  • Externe Fachexpertise

    Die Einbeziehung externer Fachexpertinnen und Fachexperten in den Auswahlverfahren sichert eine unabhängige Beurteilung der Bewerberinnen und Bewerber in Berufungsverfahren und verbessert die Entscheidungsfindung und Transparenz durch Berücksichtigung verschiedener Perspektiven. Die Kommissionen können entsprechend um Fachwissen erweitert werden, das an der LUH professoral nicht vertreten ist. Die Berücksichtigung externer Expertise erfolgt durch professorale Mitglieder in Berufungskommissionen oder durch Einholung schriftlicher Gutachten von auswärtigen sachverständigen Personen. Aus Gründen der Transparenz ist die Auswahl der externen Gutachtenden zu begründen und ihre Unbefangenheit festzustellen.

  • Online-Berufungsverfahrensmonitor

    Kandidatinnen und Kandidaten können sich von jedem Ort und zu jeder Zeit über den jeweiligen Stand des Verfahrens informieren. Für einen fairen und wertschätzenden Umgang mit Bewerberinnen und Bewerbern in Berufungsverfahren werden sie zudem regelmäßig und zeitnah über den aktuellen Verfahrensstand schriftlich informiert.

  • Gleichstellung, Gender und Diversity

    Gleichberechtigung, Gender- und Diversity-Aspekte werden in allen Phasen der Berufungsverfahren berücksichtigt, d.h. von der Freigabe bis zum Berufungsvorschlag werden alle Prozesse und Entscheidungen auf Gleichberechtigung und Genderkomformität sowie Diversität geprüft. Ausschreibungstexte, Ausschreibungsverzichte, Zusammensetzungen der Berufungskommissionen sowie Berufungsvorschläge bedürfen der Zustimmung der Gleichstellungsbeauftragten sowie der Hochschulorgane. Die oder der Gleichstellungsbeauftragte nimmt zur Wahrung der Chancengerechtigkeit beratend an allen Kommissionssitzungen teil und unterstützt damit das Ziel der Berufungspolitik, den Anteil von Professorinnen an der LUH zu erhöhen. Die zentrale Gleichstellungsbeauftragte hat das Recht, Widerspruch gegen den Berufungsvorschlag der Fakultät zu erheben.

    Zur Sensibilisierung und Reflexion eigener, unbewusster Stereotypen in Bezug auf Gender und Diversity werden alle Berufungskommissionsmitglieder in Unconcious Bias geschult.

  • Hochschulorgane

    LUH-Berufungsverfahren unterliegen einer dreifach-gestuften Qualitätssicherung durch intern und extern besetzte Hochschulorgane (Präsidium, Senat, Stiftungsrat). Diese prüfen den Berufungsvorschlag sowohl hinsichtlich der Berücksichtigung der Hochschulentwicklungsplanung, der Einhaltung der formalen und rechtlichen Vorgaben bei der Verfahrensdurchführung als auch die Qualität der Listenplatzierten.

    Hochschulrat

Ansprechperson

Claudia Schulpin
Leitung
Referentin für Berufungsangelegenheiten
Adresse
Welfengarten 1
30167 Hannover
Gebäude
Raum
Adresse
Welfengarten 1
30167 Hannover
Gebäude
Raum