Was heißt die Prüfungsordnungsänderung für die Studierenden des Faches Sport?
Alle Studierenden der Bachelorstudiengänge und Zertifikatsprogramme wurden zum 01.10.2017 in die neue in Kraft tretende fachspezifische Anlage für das Fach Sport überführt.
Studierende, die vorher bereits in einem lehramtsrelevanten Masterstudiengang immatrikuliert waren, konnten bis zum 31.12.2017 einen Antrag auf Verbleib in der bisher gültigen fachspezifischen Anlage stellen.
Wenn zum Ende des Bachelorstudiums oder Zertifikatsprogrammes noch Studien- und/oder Prüfungsleistungen für das Fach Sport ausstanden, die bis zum 30.09.2017 nicht abgelegt und im Akademischen Prüfungsamt nachgewiesen wurden, erfolgte automatisch eine Überführung in die neue fachspezifische Anlage. Bitte beachten Sie, dass die Bachelorarbeit ein eigenständiges Modul im Sinne der Prüfungsordnung darstellt und für die vorgenannte Regelung nicht mit zu berücksichtigen ist.
Bei Fragen zu den fachspezifischen Anlagen wenden Sie sich bitte direkt an die Fachstudienberatung.
Formulare der alten fachspezifischen Anlage für das Fach Sport finden Sie hier:
- Meldebogen Erstfach Sport
- Meldebogen Zweitfach Sport
- Anerkennung von Studien- bzw. Prüfungsleistungen im Fach Sport