Alles geregelt, die Hausordnung von 1957

Hausordnung, Detailaufnahme Hausordnung, Detailaufnahme Hausordnung, Detailaufnahme © Sören Pinsdorf/LUH
Die Hausordnung von 1957. Für die Gesamtansicht bitte aufs Bild klicken.

Rauchen galt in den sechziger Jahren als mondän und war 1957 gerade einmal im Hörsaal verboten. Die „Ablage der Garderobe“ allerdings an „nicht dazu bestimmten Stellen“ war ein Affront gegen gute Sitten und per Hausordnung „untersagt“. Das Lotterleben im Gebäude, z. B. „die Zubereitung und Einnahme von warmen Speisen“ – ebenfalls: „verboten!“. Dagegen „vor dem Hochschulgebäude abgestellten Fahrzeugen aller Art“ gegenüber war man von „Hausherren“-Seite aus vergleichsweise milde gestimmt, so lange „keine Verkehrsbehinderung“ eintrat. Schließlich lobte in diesen Jahren „DER SPIEGEL“ (1959) die Stadtentwicklung als „das Wunder von Hannover“, denn hier können „die Autofahrer […] unbehindert durch Kreuzungen oder Ampeln mit unbestimmter Geschwindigkeit bis zum Stadtkern preschen.“

In den Hörsälen sorgten die „Saaldiener“ für das Schließen der Fenster und Löschen des Lichtes. Die „Benutzung der Dusch- und Badeeinrichtungen“ war nur den Mitarbeitern gestattet, die „Schmutzarbeiten verrichten“ und überraschenderweise auch „den Wohnungsinhabern in den Hochschulgebäuden, die über keine Badeeinrichtung in ihrer Wohnung verfügen“. Man lernt nie aus!

Vor 67 Jahren wurde die „Hausordnung für die Technische Hochschule“ des damaligen Rektors Walter Theilacker, am 20.12.1957, durch den Senat genehmigt. Damals wie heute spielt die Hausordnung eine wichtige Rolle für das einvernehmliche Zusammenarbeiten und - leben an einer Universität. Hausordnungen sind aber auch ein Spiegel ihrer Zeit.

(Text: Dr. Ariane Walsdorf)