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§52a UrhG: Keine Sperrung von Dokumenten ab 01.01.2017

§52a UrhG: Keine Sperrung von Dokumenten ab 01.01.2017

Kultusministerkonferenz (KMK), Hochschulrektorenkonferenz (HRK) und Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) haben nach intensiven Beratungen vereinbart, die pauschale Abgeltung der Ansprüche der VG Wort nach § 52a UrhG zunächst bis zum 30. September 2017 fortzuführen. Dies bedeutet, dass die Leibniz Universität nicht wie ursprünglich kommuniziert entsprechende Dokumente zum Jahreswechsel sperren muss. Für das laufende Wintersemester und das Sommersemester 2017 gilt damit die Nutzung von Sprachwerken gem. §52a unter den bisherigen Regelungen. Für Lehrende und Studierende bleiben zunächst also die bisher gewohnten Nutzungsmöglichkeiten weiter bestehen. Wir begrüßen, dass nun bis zum September eine für Verlage, Autoren und Hochschulen gleichermaßen tragfähige Lösung entwickelt und die universitären Lehre hoffentlich auch weiterhin mit digitalen Dokumenten organisiert werden kann.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter www.uni-hannover.de/de/52aUrhG