Am 8. Mai 1949 wurde im Parlamentarischen Rat das Grundgesetz als „vorläufige Teilverfassung Westdeutschlands“ beschlossen. Der Vortrag zeichnet die Entstehung des Grundgesetzes nach und thematisiert dessen Beständigkeit und Belastbarkeit trotz seiner provisorischen Anlage. Er zeigt die zentralen Grundentscheidungen im Rahmen der freiheitlichen demokratischen Grundordnung auf und setzt sich mit der identitätsbildenden Gegenbildlichkeit zum Nationalsozialismus auseinander.
Angesichts der jüngeren Entwicklung wird insbesondere das Problem der „wehrhaften Demokratie“ (Parteiverbot, Vereinsverbot, Grundrechtsverwirkung) erörtert. Abschließend werden die wesentlichen Änderungen und Fragen der Weiterentwicklung und Reform des Grundgesetzes behandelt.
Grußwort: Prof. Dr. iur. Volker Epping, Präsident der Leibniz Universität Hannover
Peter Müller
war von 2011 bis Ende 2023 Richter am Bundesverfassungsgericht. Zuvor war er für zwölf Jahre Ministerpräsident und zeitweise zudem Justizminister des Saarlandes. Müller war Fraktionsvorsitzender der CDU im Saarland und im Wahlkampf 2005 als Wirtschaftsexperte im Kompetenzteam von Angela Merkel. Müller ist Ehrendoktor der Keio-Universität in Japan und Träger des Großen Verdienstordens der BRD.
Am Bundesverfassungsgericht umfasste sein Dezernat zuletzt insbesondere das Wahlrecht, das Parteien- und das Parlaments- sowie das Strafvollstreckungsrecht. Als Berichterstatter hat er bedeutende Senatsverfahren vorbereitet, beispielsweise zum Antrag auf Verbot der NPD, zur Finanzierung politischer Parteien und Stiftungen, zu den Mitwirkungsrechten der Abgeordneten und den Äußerungsbefugnissen von Regierungsmitgliedern sowie zur Wiederholung von Senats- und Bundestagswahl in Berlin.
Vortragsaufzeichnung
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