- 31. Mai für Auslandsaufenthalte, die im selben Jahr angetreten werden und bis zum 28.02. des darauffolgenden Jahres stattfinden
- 01. November für Aufenthalte, die im 1. Halbjahr des darauffolgenden Jahres stattfinden
Fördermöglichkeiten
Für Studierende:
- Studienaufenthalte (1-6 Monate, einschließlich Abschlussarbeiten)
- Praktika (6 Wochen bis 6 Monate), dazu gibt es hier ein Merkblatt
Für Studierende und Promovierende:
- Fachkurse (5 Tage bis 6 Wochen)
Bei einem Leibniz PROMOS Stipendium können Sie sich entweder auf eine Teilstipendienrate ODER auf eine Reisekostenpauschale bewerben. Wählen Sie bitte auf dem Antragsformular nur eine der beiden Optionen. Ein nachträglicher Wechsel ist möglich, muss aber mit der Programmkoordinatorin abgesprochen werden.
Wenn der Auslandsaufenthalt vor Förderungsbeginn angetreten wird, ist eine PROMOS-Bewerbung nicht möglich!
Wer kann sich bewerben?
Bewerben können sich immatrikulierte Studierende der Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover, wenn sie:
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
- gemäß § 8 Absatz 1 Ziffer 2 ff., Absatz 2, 2a und 3 BAföG Deutschen gleichgestellt sind (in diesem Zusammenhang gilt der Wortlaut des Gesetzes, zu finden unter: www.das-neue-bafoeg.de) oder
- als nichtdeutsche Studierende und Hochschulabsolvent*innen in einem Studiengang an einer deutschen Hochschule mit dem Ziel eingeschrieben sind, den Abschluss an der deutschen Hochschule zu erreichen.
Für nicht deutsche Staatsangehörige sind Aufenthalte im Heimatland ausgeschlossen. Als Heimatland gilt das Land, in welchem sich der Studierende seit mindestens fünf Jahren überwiegend aufhält.
Ein Sonderbedarf für PROMOS-Geförderte mit Behinderung kann in Höhe von bis zu 10.000 Euro als zuwendungsfähig anerkannt werden, wenn es sich um auslandsbedingte Mehrausgaben handelt und andere zuständige Stellen (z.B. Sozialversicherungsträger) keine finanzielle Unterstützung gewähren. Zum Antrag, der in Textform (z.B. E-Mail) an das programmführende Fachreferat im DAAD zu richten ist, müssen folgende Dokumente eingereicht werden:
- Kopie des Behindertenausweises (Grad der Behinderung mindestens 50 Prozent)
- Tabellarische Aufstellung der voraussichtlichen Ausgaben
- Nachweis, dass eine andere zuständige Stelle keine finanzielle Unterstützung leistet
Die Zusage erfolgt über ein gesondertes Bewilligungsschreiben. Für weitere Informationen bezüglich des Sonderbedarfs wenden Sie bitte telefonisch an Frau Wang oder senden Sie eine Mail an promos@zuv.uni-hannover.de.
Nicht antragsberechtigt sind Studierende, die:
- am ERASMUS-Programm oder ISEP-Programm teilnehmen. Studierende, die an ISEP-Direct teilnehmen, sind jedoch antragsberechtigt.
- Für Praktikumsaufenthalte im ERASMUS-Raum kann ein ERASMUS-Auslandspraktika-Stipendium beim EU-Hochschulbüro beantragt werden.
- Merkblatt ERASMUS+ und PROMOS
- ein Stipendium (monatl. Stipendium und/oder Studiengebührenerlass) von dritten Institutionen erhalten (z.B. DAAD, Fulbright, Stiftungen etc.).
- im Rahmen von Praktikumsprogrammen gefördert werden (z.B. LEONARDO; IAESTE, AIESEC, ASA, Carlo-Schmidt-Programm, etc.).
- von anderen Institutionen Unterstützung für Reiseaufwendungen erhalten und damit von der Bewerbung um ein Reisekostenstipendium ausgeschlossen sind.
- unter den gleichen Studienbedingungen bereits ein PROMOS-Stipendium erhalten haben.
- Studiengebühren für ihren Aufenthalt benötigen. Das PROMOS Stipendium der Leibniz Universität Hannover übernimmt keine Studiengebühren.
- ein Praktikum bei folgenden Institutionen anstreben: Internationalen Organisationen (z.B. UNO), EU-Institutionen, Einrichtungen und Organisationen, die EU-Programme verwalten, den Auslandsvertretungen Deutschlands, den Deutschen Geisteswissenschaftlichen Instituten, den Goethe-Instituten, dem Deutschen Archäologischen Institut sowie den Deutschen Auslandsschulen (DAS).
PROMOS-Förderung in den USA und Kanada
Für Kanada und die USA gelten jeweils zwei unterschiedliche Mobilitätspauschalen: Die Unterteilung in Ost und West bei den Teilstipendien erfolgt für die USA durch den Verlauf des Mississippi, für Kanada durch die Grenze zwischen Manitoba und Ontario. Hier finden Sie eine Karte der Unterteilung.
PROMOS-Zuschuss für Studiengebühren in Australien und Neuseeland
PROMOS-Stipendiaten, die ihren Auslandsaufenthalt an einer Universität in Australien oder Neuseeland verbringen, können einen Auslandszuschuss für die Studiengebühren i.H.v. 10 % beantragen. Der PROMOS-Zuschuss ist eine kombinierte Förderung des DAAD und des Ranke-Heinemann-Instituts. Informationen für Australien und Neuseeland finden Sie hier. Weiteres bezüglich der Zuschüsse für Neuseeland können Sie in dem Newsletter nachlesen.
Auslandsversicherung
DAAD Stipendiaten haben die Möglichkeit, eine Auslandsversicherung über den DAAD abzuschließen. Diese ist nicht automatisch im Leibniz PROMOS Stipendium enthalten. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Wie bewirbt man sich?
Die Bewerbung erfolgt papierlos. Bitte gehen Sie die folgenden Schritte alle durch:
A) Die Bewerbung erfolgt über unser Online-Portal. Speichern Sie alle Dokumente ab, und senden sie uns diese UND den Antrag auf das Leibniz PROMOS Stipendiuman promos@zuv.uni-hannover.de:
- Abgespeicherte PDF der Online Bewerbung (falls die Bewerbung bereits für ein Auslandssemester ausgefüllt wurde, reichen Sie diese ein!)
- Motivationsschreiben
- Lebenslauf
- Sprachnachweis (nicht älter als zwei Jahre!)
- Notenspiegel mit Durchschnittsnote (erhältlich beim Akademischen Prüfungsamt)
- evtl. Bestätigung des Auslandsaufenthaltes seitens der Institution im Ausland (kann auch bei Förderung nachgereicht werden)
- Bewerber*innen, die sich für ein Land im ERASMUS-Raum bewerben, müssen eine Bestätigung einreichen, dass sie über ERASMUS nicht gefördert werden können
- Bewerber*innen, die ihre Abschluss-/Studienarbeit im Ausland weder an einer Hochschule noch in einem Unternehmenschreiben, benötigen außerdem einen detaillierten Zeitplan, der allerdings nur bei Förderung spätestens zwei Wochen nach Bekanntgabe der Förderung eingereicht werden muss.
B) Zusätzlich veranlassen Sie bitte, dass Ihr/e Gutachter/in (von allen Dozierenden der LUH auszustellen) die folgenden Dokumente an promos@zuv.uni-hannover.de sendet:
- Pflicht: Gutachtenpflichtformular(eine digitale Bearbeitung ist möglich, bitte daher das Gutachten herunterladen und anschließend bearbeiten)
- Freiwillig: frei formuliertes Gutachten: Beispiel für ein frei formuliertes Gutachten
- ggf. Beurteilung der Notwendigkeit des Auslandsaufenthaltes für die Abschlussarbeit
Prüfen Sie bitte, ob Sie antragsberechtigt sind, bevor Sie Ihre Bewerbung abgeben!
Bei inhaltlichen Fragen wenden Sie sich bitte telefonisch an Frau Wang oder senden Sie eine Mail an promos@zuv.uni-hannover.de.
FAQ
1. Darf ich mich trotzdem bewerben, auch wenn ich noch keine Bestätigung von meiner Universität/meinem Praktikumsplatz im Ausland erhalten habe?
Ja, Sie dürfen sich trotzdem bewerben. Die Bestätigung muss bei einer Förderung nachgereicht werden.
2. Ich habe keinen aktuellen Sprachnachweis. Darf ich mein Schulzeugnis hochladen?
Es ist Ihnen überlassen, was Sie hochladen. Ein Schulzeugnis ist meist nicht mehr so aussagekräftig, da es meistens nicht mehr Ihre aktuellste Sprachfertigkeit widerspiegelt. Dies wird dann auch beim Ranking Ihrer Bewerbung berücksichtigt.
3. Welche Auswahlkriterien gibt es?
Die Kriterien, nach denen Ihre Bewerbung bewertet wird, sind Notenspiegel, (obligatorisches) Gutachten, Motivation, Sprachfertigkeit und Vorbereitung sowie soziales Engagement.
4. Wie kann ich meine Bewerbung einreichen?
Bitte sehen Sie sich hierzu den oberen Punkt "Wie bewirbt man sich?" an. Dort erhalten Sie alle wichtigen Informationen.
5. Auf welchem Weg und bis wann muss das Gutachten vorliegen?
Das Gutachten soll von der/dem Gutachtenden per Mail an promos@zuv.uni-hannover.de geschickt werden. Es muss bis zur Bewerbungsfrist verschickt werden. Hierbei zählt das Datum der E-Mail. Alle wichtigen Informationen finden Sie unter dem Punkt "Wie bewirbt man sich?"
6. Wann erhalte ich eine Benachrichtigung bezüglich einer Förderung bzw. Nicht-Förderung?
Die Benachrichtigung erhalten Sie ca. sechs Wochen nach Ende der Bewerbungsfrist. Verzögerungen z.B. aufgrund von Krankheit oder anderen unveränderbaren Vorkommnissen können leider auftreten. In diesem Fall werden Sie schnellstmöglich von uns informiert.
7. Wie lange kann ich gefördert werden?
Innerhalb eines Bildungsabschnitts (z.B. Bachelor oder Master) beträgt die maximale Förderdauer 6 Monate. Sie können also jeweils im Bachelor und im Master maximal 6 Monate gefördert werden, allerdings innerhalb eines Bildungsabschnitts nie mehr als 6 Monate.
8. In welcher Höhe fällt das Stipendium aus?
Die Stipendienraten unterscheiden sich je nachdem, welches ihr gewünschtes Zielland ist. Außerdem ist relevant, ob Sie sich für ein Teilstipendium Aufenthalt (ein monatliches Teilstipendium) oder für ein Teilstipendium Mobilität (eine Reisekostenpauschale) entscheiden. Die jeweilige Höhe der Teilstipendien können Sie unter PROMOS Fördersätze einsehen. Eine Aufenthaltspauschale und ein Teilstipendium der Studiengebühren werden dabei nicht gefördert. Wählen Sie im Bewerbungsprozess bitte die Stipendienart, welche für Sie am vorteilhaftesten ist. Sollten Sie bspw. einen Aufenthalt in Brasilien planen, welcher sich über 3 Monate erstreckt, können Sie ein monatliches Teilstipendium in Höhe von 450,00 Euro, also 1.350,00 Euro für 3 Monate, erhalten. Die Reisekostenpauschale beträgt hier 1.575,00 Euro, weswegen es für Sie in diesem Beispiel vorteilhafter ist, die Reisekostenpauschale zu wählen.
Kontaktperson für PROMOS
30167 Hannover