Auslandskrankenversicherung

In vielen Ländern gilt für Studierende eine Krankenversicherungspflicht. Bitte informieren Sie sich diesbezüglich bei den Regionalkoordinatoren des Hochschulbüros für Internationales und Ihrer Krankenkasse vor Ihrem Auslandsaufenthalt.

Innerhalb der EU

Für Auslandsaufenthalte in EU-Staaten reicht im Normalfall die Mitgliedschaft in einer deutschen Pflicht- oder Ersatzkasse, die die Kosten auch im Zielland übernimmt. Dies ist durch die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) gewährleistet, die auf der Rückseite der deutschen Versichertenkarte zu finden ist. Mit der EHIC haben Studierende Anspruch auf notwendige medizinische Behandlungen zu den gleichen Bedingungen wie Einheimische des Ziellandes.

Außerhalb der EU

Für Auslandsaufenthalte außerhalb der EU empfiehlt es sich, eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen, die einen Krankenrücktransport und eine Rückführung im Todesfall beinhaltet. Der DAAD bietet hierzu einen umfassenden Krankenversicherungsschutz an, der von den meisten Partneruniversitäten akzeptiert wird.