Zweitstudium an der Leibniz Universität Hannover

Aufgereihte Bundstifte vor weißem Hintergrund Aufgereihte Bundstifte vor weißem Hintergrund Aufgereihte Bundstifte vor weißem Hintergrund © Kelli Tungay / Unsplash
Was ist ein Zweitstudium?

Ein Zweitstudium liegt dann vor, wenn Sie bereits ein Hochschulstudium erfolgreich abgeschlossen haben und einen weiteren grundständigen Studiengang (z.B. mit den Abschlüssen Bachelor oder Staatsexamen) aufnehmen. Ein Masterstudium, das den vorherigen Erwerb eines Bachelor-Abschlusses voraussetzt, gilt dagegen nicht als Zweitstudium.


Sollte zum Zeitpunkt der Bewerbung für ein weiteres Studium das erste Studium noch nicht vollständig abgeschlossen sein, so liegt hier noch kein Zweitstudium vor.

Bewerbung für einen zulassungsfreien Bachelorstudiengang

In zulassungsfreie Bachelorstudiengänge können Sie sich auch als Zweitstudienbewerberin oder -bewerber ohne zulassungsrechtliche Probleme immatrikulieren. In zulassungsfreien Bachelorstudiengängen gibt es keine Kapazitätsbeschränkungen.

Bewerbungsablauf

Als Zweitstudienbewerberin oder Zweitstudienbewerber bewerben Sie sich wie alle anderen Studienbewerberinnen und -bewerber über das Onlineportal der Leibniz Universität Hannover.  Es gelten dieselben Fristen wie für die Erststudienbewerberinnen - und bewerber.

Sie müssen lediglich Ihr Begründungsschreiben  sowie das Zeugnis Ihres Erststudiums mit einreichen.

Bewerbung für einen zulassungsbeschränkten Studiengang

Bei zulassungsbeschränkten grundständigen Studiengängen gelten die folgenden Einschränkungen:

Es steht nur eine begrenzte Anzahl (bis zu 3%) der Studienplätze für Zweitstudienbewerberinnen und -bewerber zur Verfügung. Kriterien für die Auswahl sind die Abschlussnote des Erststudiums und die Gründe, die Sie für Ihr Vorhaben anführen. Für beide Kriterien werden Punkte vergeben. Diejenigen mit den höchsten Punktzahlen haben die besten Chancen, einen Studienplatz zu bekommen.

Ausführliche Informationen über mögliche Begründungen und ihre Bewertung erhalten Sie bei Hochschulstart. Diese Regelungen gelten auch für die zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengänge, die von den Hochschulen selbst vergeben werden.

Punktevergabe für Abschlussnote des Erststudium: 

  • „ausgezeichnet“ und „sehr gut“: 4 Punkte
  • „gut“ und „voll befriedigend“: 3 Punkte
  • „befriedigend“: 2 Punkte
  • „ausreichend“: 1 Punkt
  • „nicht nachgewiesen“: 1 Punkt

Folgende Gründe können angegeben werden:

  • Zwingende berufliche Gründe: 9 Punkte
  • Wissenschaftliche Gründe: 7, 9 oder 11 Punkte
  • Besondere berufliche Gründe: 7 Punkte
  • Sonstige berufliche Gründe: 4 Punkte
  • Sonstige Gründe: 1 Punkt

Anerkennung von Leistungen aus dem Erststudium

Wenn Sie sich Studienleistungen aus einem früheren Studium anerkennen lassen wollen, wenden Sie sich bitte direkt an die Fakultät. Zuständig für die Anerkennung in 2-Fächer-Bachelorstudiengängen ist i.d.R. die Fachstudienberatung.

Für die Anerkennung bei1-Fach-Bachelorstudiengänge wenden Sie sich bitte an den zuständigen Prüfungsausschuss. 
Ansprechpartner finden

Die Anerkennung kann nur erfolgen, wenn die bisher erbrachten Leistungen mit den im neuen Studiengang zu erbringenden Leistungen als gleichwertig bewertet werden. Sofern Sie durch die Anerkennung von Leistungen in ein höheres Semester eingestuft werden sollten, können Sie sich als Studienfortsetzerin oder Studienfortsetzer direkt in das entsprechend höhere Semester bewerben. In diesem Fall spricht man auch von einem Quereinstig.

Hier finden Sie weitere Informationen zur Anerkennung von Studienleistungen.

Kosten und Finanzierung des Zweitstudiums

In Niedersachsen gibt es aktuell Langzeitstudiengebühren. Für die Berechnung von möglichen Langzeitstudiengebühren werden die bereits absolvierten Studienzeiten des Erststudiums (in Deutschland) mitgezählt, auch wenn diese außerhalb von Niedersachsen absolviert wurden. Bitte lesen Sie dazu die Informationen unter Studienkosten nach.

Grundsätzlich wird Ausbildungsförderung nach BAföG nur für eine Erstausbildung geleistet (§ 7 Abs. 1 BAföG), außer zum Beispiel wenn ein weiteres Studium für die Aufnahme eines angestrebten Berufes rechtlich erforderlich ist. Sie können sich diesbezüglich individuell beraten lassen bei der BAföG- und Sozialberatungsstelle des Studentenwerks.

Aktuelle Infos rund ums Studium an der Leibniz Universität Hannover:

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