Studentische / Wissenschaftliche Hilfskraft im Bereich Bürgerliches Recht, Immaterialgüterrecht und Künstliche Intelligenz
(10 bis 20 Stunden pro Monat)
Am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Gewerblichen Rechtsschutz von Prof. Dr. Dornis ist folgende Stelle zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen: Studentische / Wissenschaftliche Hilfskraft im Bereich Bürgerliches Recht, Immaterialgüterrecht und Künstliche Intelligenz (10 bis 20 Stunden pro Monat)
Die Stelle ist auf ein Jahr befristet.
In der Regel beträgt der Umfang dieser Stelle 20 Stunden/Monat. Eine niedrigere Stundenzahl ist möglich. Viele Arbeiten können aus der Ferne erledigt werden. Voraussetzung hierfür ist die Erreichbarkeit per E-Mail.
Ihre Stelle im Überblick
Die Stelle umfasst die Unterstützung des Lehrstuhlinhabers in Lehre und Forschung. Dazu gehören Recherchen und die Mitarbeit bei der Erstellung und Aktualisierung von Lehrmaterialien. Zu den Aufgaben im Bereich der Forschung zählen Recherchen, die Mitwirkung bei der Organisation von Publikationen sowie inhaltliche Fragen.
Wen suchen wir?
Voraussetzung für die Einstellung ist die Immatrikulation an einer deutschen Hochschule idealerweise in einem rechtswissenschaftlichen Studium.
Darüber hinaus werden erwartet:
- Selbstständige, zuverlässige und verantwortungsbewusste Arbeitsweise
- Organisations-, Kommunikations- und Teamfähigkeit
- Überdurchschnittliche schulische bzw. akademische Leistungen und Interesse an Zivilrecht sowie am IP-Recht
- Geübter Umgang mit Microsoft Word, Excel und PowerPoint
- Erreichbarkeit per E-Mail
- Zeitliche Flexibilität
Die Leibniz Universität Hannover setzt sich für Chancengleichheit und Diversität ein. Ziel ist es, das Potenzial aller zu nutzen und Chancen zu eröffnen. Wir begrüßen daher Bewerbungen von allen Interessierten unabhängig von deren Geschlecht, Nationalität, ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexueller Orientierung und Identität. Menschen mit einer Schwerbehinderung werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt.
Was bieten wir?
Neben der universitätsüblichen Vergütung (13,98 €/Std. ab 01.04.2025 für Studentische Hilfskräfte ohne abgeschlossene Hochschulbildung) bieten wir unseren studentischen Hilfskräften Einblicke in den Universitätsalltag und den Lehrbetrieb. Dies ermöglicht Ihnen neben Erwerb und Erweiterung akademischer Fähigkeiten und Kenntnissen die Möglichkeit zur Vernetzung innerhalb der universitären Einrichtungen. Die Tätigkeit ermöglicht überdies herauszufinden, ob eine künftige Zusammenarbeit im Rahmen eines Dissertationsprojekts infrage kommt.
Weitere Hinweise
Für Auskünfte steht Ihnen Sandra Sandermann (Telefon: 0511 762-17543, E-Mail: sandra.sandermann@jura.uni-hannover.de gerne zur Verfügung.
Die Bewerbung (kurzer Lebenslauf, Abiturzeugnis und Übersicht über die im Studium bisher erbrachten Leistungen) richten Sie bitte bis zum 31. März 2025 in elektronischer Form an
E-Mail: sandra.sandermann@jura.uni-hannover.de
oder postalisch an:
Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover
Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Gewerblichen Rechtsschutz
Prof. Dr. Dornis
Königsworther Platz 1, 30916 Hannover
Informationen nach Artikel 13 DSGVO zur Erhebung personenbezogener Daten finden Sie unter: https://www.uni-hannover.de/de/datenschutzhinweis-bewerbungen/