Anerkennung der im Ausland erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen
Prinzipiell können Sie die Leistungen, die Sie an einer ausländischen Universität erbracht haben, nach Ihrer Rückkehr für Ihr Studium an der Leibniz Universität Hannover anrechnen lassen. Da die Anrechnung an den einzelnen Fakultäten unterschiedlich geregelt ist, sollten Sie sich vor Ihrer Abreise über Anrechnungsmöglichkeiten informieren.
Zudem haben einige Fakultäten/Institute zusätzliche Seiten mit Informationen zur Anerkennung eingestellt, sodass Sie sich vorab auch auf der Seite Ihrer eigenen Fakultät informieren sollten.
Beurlaubung
Während eines Auslandsaufenthalts sollten Sie sich an Ihrer Heimatuniversität beurlauben lassen. Der Antrag ist während der Rückmeldefrist im Immatrikulationsamt einzureichen. Als Nachweis gilt der Zulassungsbescheid der ausländischen Hochschule oder eine Bescheinigung über die Teilnahme am Austauschprogramm. Beachten Sie, dass bei Prüfungen an der Heimathochschule im Semester keine Beurlaubung möglich ist. Einige Fakultäten erkennen Studienleistungen aus dem Ausland bei Beurlaubung nicht an – informieren Sie sich daher vorab.